Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf „Brünnle, Neufassung 2022“, Geisingen

  1. Bebauungsplanentwurf „Brünnle, Neufassung 2022“, Geisingen
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Brünnle, Neufassung 2022“, Geisingen

Erneuter Entwurfsbeschluss, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Brünnle, Neufassung 2022“, Geisingen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brünnle, Neufassung 2022“, Geisingen, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW erneut zu veröffentlichen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans „Brünnle“ mit seinen Änderungen und Erweiterungen und den verschiedenen Planzeichnungen sind mittlerweile unübersichtlich geworden. Im Sinne der Vereinheitlichung und um Missverständnissen vorzubeugen, wird der Bebauungsplan im Ganzen neu gezeichnet und die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans sowie seinen Änderungen und Erweiterungen in einem Planwerk klarstellend zusammengefasst. In diesem Zuge wird im Wesentlichen die festgesetzte Traufhöhe von 3,80m auf 4,70m erhöht und eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht. Mit dieser Änderung kann mehr Wohnraum untergebracht werden, was zur Nachverdichtung beiträgt und neue Bauflächen einspart. Die Grundzüge der städtebaulichen Planung werden durch die Neufassung des Bebauungsplans nicht berührt. Am ursprünglichen städtebaulichen Konzept wird festgehalten.

Verfahren

Der Bebauungsplan „Brünnle, Neufassung 2022“ wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung der Traufhöhe und der Zahl der Vollgeschosse sowie die Neufassung der übrigen Festsetzungen nicht berührt. Die Voraussetzungen des § 13 BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nordöstlich des Ortskerns von Geisingen. Er umfasst die Straßen „Maueräcker“ mit den Flurstücken Nrn.1, 2, 4, 4/1, 5, 5/1, 5/2, 6, 6/1, 7, 39/13, 174/1, 714, und 726 und „Im Brünnle” Flst. Nr. 39/3 und die Flst. Nrn. 39/2, 39/4, 39/5, 39/6, 39/7, 39/8, 39/9, 39/10, 39/11, 39/12, 42, 44, 44/1, 44/2, 44/3, 45, 51, 51/1, 52, 52/1, 52/2, 53, 53/2, 53/3, 715, 716, 717, 718, 719, 720, 721, 722, 723, 724, 725 und Teile der Flst. Nrn. 20 (Kettenacker Straße), 40/1, 42/1, 53/1, 166 und 169/1. Er hat eine Größe von ca. 4,89 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.09.2023.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen von Montag, dem 06.11.2023 bis Mittwoch, dem 06.12.2023, auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten, Hauptstraße 25 in 72539 Pfronstetten, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung einsehbar.

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 06.12.2023, Stellungnahmen an info@pfronstetten.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Pfronstetten vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Pfronstetten, den 02.11.2023

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Unterlagen zum Bebauungsplan:

https://my.hidrive.com/share/e541tek.w1

  • Entwurf Zeichnerischer Teil
  • Entwurf Schriftlicher Teil
  • Entwurf Begründung

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