Bebauungsplanentwurf „Wadenwiesen III“,Aichelau – Beteiligung der Öffentlichkeit

  1. Bebauungsplanentwurf „Wadenwiesen III“,
    Aichelau
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Wadenwiesen III“, Aichelau

Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Wadenwiesen III“, Aichelau, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Wadenwiesen III“, Aichelau, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen. Die genannten Entwürfe wurden gebilligt, deren Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg und die Veröffentlichung des Hinweises darauf wurden beschlossen.

Verfahren

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a Baugesetzbuch wird abgesehen, da es sich bei dem Plangebiet um eine kleine innerörtliche Fläche handelt welche zur Nachverdichtung genutzt werden soll. Das Eingriffspotential ist daher gering.

Die Voraussetzungen des § 13a Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Ziel und Zweck der Planung

In der Gemeinde Pfronstetten besteht eine anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken, vorhandene Wohnbauflächen im Innenbereich sind nahezu ausgeschöpft bzw. sind dem freien Markt nicht zugänglich. Das Plangebiet ist derzeit unbebaut. Es liegt eine konkrete Anfrage von Ortsansässigen einschließlich Planung für ein Einfamilienhaus vor. Durch die Nachverdichtung im erschlossenen, innerörtlichen Randbereich kann der Ausweisung eines weiteren Baugrundstücks mitsamt Erschließung auf der grünen Wiese entgegengewirkt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wadenwiesen III“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung dieses Wohngebäudes geschaffen werden. Der Bebauungsplan setzt im Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet fest.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich östlich des Ortskerns von Aichelau und westlich des Dorfgemeinschaftshauses. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke Nr. 35 und 37, die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,10 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 25.10.2023.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltinformation mit artenschutzrechtlicher Prüfung vom 13.09.2023; Schalltechnische Untersuchung vom 07.08.2023) von Freitag, dem 03.11.2023 bis Montag, dem 04.12.2023 auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse https://pfronstetten.de/bauleitplanung.html veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten, Hauptstraße 25 in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten und nach telefonischer Vereinbarung einsehbar. Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 04.12.2023, Stellungnahmen an info@pfronstetten.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Pfronstetten, den 02.11.2023

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Unterlagen zum Bebauungsplan:

https://my.hidrive.com/share/irvoy0q-77

  • Entwurf Zeichnerischer Teil
  • Entwurf Schriftlicher Teil
  • Entwurf Begründung
  • Entwurf Umweltinformation
  • Entwurf Schalltechnische Untersuchung

Kategorien: Gemeinde