In der Sitzung am 25.10.2023 erfolgten folgende Bekanntgaben:
Ergebnisse des Masterplans Wasserversorgung
Im Rahmen des Masterplans Wasserversorgung hat das Land Baden-Württemberg bis hinunter auf Gemeindeebene umfassende Daten zur Struktur und zur Zukunftssicherheit der Wasserversorgung im Land auch im Hinblick auf den Klimawandel erhoben.
In Aichelau, das vom Zweckverband Alb VI versorgt wird, kann sowohl der mittlere Bedarf als auch der Spitzenbedarf an Trinkwasser in Trockenperioden aktuell und voraussichtlich auch im Jahr 2050 gedeckt werden. Während der mittlere Bedarf in den übrigen, vom Zweckverband Alb VII versorgten Ortsteilen sowohl heute als auch zukünftig gedeckt werden kann, besteht bereits heute ein kleines Defizit (- 7,1 %) beim Spitzenbedarf in Trockenperioden, welches sich bis zum Jahr 2050 zu einem großen Defizit (- 27,9 %) entwickeln wird, sofern keine Maßnahmen ergriffen werden. Handlungsempfehlungen mit hoher Priorität sind die Umsetzung der Maßnahmen beim Zweckverband Alb VII, welche auf die Schaffung eines weiteren Standbeins für die Wassergewinnung abzielen. Außerdem werden Maßnahmen zur Reduktion der Netzverluste bzw. Erfassung ungezählter Wassermengen vorrangig im Ortsteil Aichelau empfohlen. Unbefriedigend aus der Sicht der Gemeinde ist, dass diese Daten nicht laufend gepflegt und somit in wenigen Jahren schon wieder veraltet sein werden.
Entwicklung neuer Baugebiete in der Gemeinde
Die Gemeindeverwaltung hat schon mehrfach über die Folgen des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zum § 13b BauGB berichtet. Laufende Bebauungsplanverfahren in Aichelau (Wadenwiesen II), Aichstetten (Kegelplatz Erweiterung 2022), Huldstetten (Albblick), Pfronstetten (Kräuteläcker I) und Tigerfeld (Lerchenweg) können aufgrund des Urteils derzeit nicht weitergeführt werden. Aktuell wird innerhalb der Bundesregierung eine „Heilungs-“ Vorschrift abgestimmt, die aufzeigt, wie nach § 13b BauGB begonnene Verfahren europarechtskonform zu Ende geführt werden können. Sobald hier Klarheit herrscht, ist eine Prognose möglich, wie es mit dem Bebauungsplanverfahren weitergeht. Der günstigere Fall wäre, dass die genannten Bebauungspläne im normalen Verfahren aufgestellt werden können. Dann müsste allerdings in allen Fällen die komplette Umweltthematik abgearbeitet werden, dafür muss zunächst erhoben werden, was an Tieren und Pflanzen im Planbereich gegeben ist. Dies ist im Winterhalbjahr nicht möglich und somit frühestens im Laufe des Jahres 2024 denkbar. Der Abschluss der Bebauungsplanverfahren wäre auch unter optimalsten Bedingungen also frühestens Ende 2024 realistisch. Eine tatsächliche Erschließung neuer Bauflächen wäre also frühestens 2025 denkbar.
Keine allgemeine Änderung des Bebauungsplans Linden I+II in Pfronstetten gewünscht
Entsprechend den Festlegungen im Gemeinderat hat die Gemeindeverwaltung im Rahmen einer Versammlung der Grundstückseigentümer im Bereich Lindenstraße Pfronstetten über die mögliche allgemeine Zulassung von zwei Vollgeschossen in diesem Bereich informiert. Hintergrund sind mehrere entsprechende Anfragen in diesem Bereich. Eine solche Änderung hätte einerseits eine bessere Ausnutzbarkeit der Grundstücke ermöglicht, andererseits aber auch beitragsrechtliche Konsequenzen gehabt. Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer hat sich gegen eine Änderung ausgesprochen. Die Gemeindeverwaltung prüft nun, ob ein Teilbereich („Quartier“) abgegrenzt werden kann, für den mit dem Einverständnis der Eigentümer eine solche Bebauungsplanänderung möglich ist.
Ergebnis der Verkehrsschau im Gemeindegebiet
Auch wenn die Gemeinde Baulastträger der Gemeindestraßen ist, heißt das nicht, dass sie auch entscheiden darf, welche verkehrlichen Einrichtungen kommen und welche nicht. Entschieden wird dies bei der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt, zur Vorbereitung entsprechender Beschlüsse gibt es die sogenannte Verkehrsschau, die vor kurzem in der Gemeinde durchgeführt wurde. Demnach darf die Gemeinde an einigen unübersichtlichen Stellen im Gemeindegebiet Verkehrsspiegel aufstellen: An der Ecke Hofäcker / Schulstraße in Pfronstetten wird dies ebenso ermöglicht wie in den Bereichen Oberstetter Straße / Wilsinger Straße (Pfronstetten) und Marktweg (Ost) / Aichelauer Straße (Aichstetten). Abgelehnt wurde dagegen ein Verkehrsspiegel im Bereich In den Wadenwiesen/ Hayinger Straße in Aichelau. Hier sollte vielmehr der Baum im Kreuzungsbereich zurückgeschnitten werden, was die Einsehbarkeit ausreichend ermöglichen würde.
Grundsätzlich zugestimmt wurde auch dem Verbot des Parkens im Steigweg in Pfronstetten. In dieser parallel zur Bundesstraße verlaufenden Erschließungsstraße des Gewerbegebiets parken immer wieder Lkw, wodurch der Quell- und Zielverkehr der Unternehmen in diesem Bereich behindert wird. Erschwerend kommt hinzu, dass über dieses Straßenstück die Radweganbindung nach Norden hin (Richtung Sportplatz / Aichelau / Oberstetter Tal) erfolgt. Hier wurde von der Gemeinde ein gewisses Gefahrenmoment gesehen, wenn in dieser Straße Lkw parken und es zu Begegnungsverkehr von Fahrzeugen und Fahrrädern kommt.
Abgelehnt wurde dagegen eine Anregung, die im Rahmen einer Versammlung der Grundstückseigentümer im Bereich Lindenstraße Pfronstetten gemacht wurde: Die Gemeinde darf die Anbindung des westlich von der Lindenstraße abzweigenden Feldweges an die Kreisstraße nach Wilsingen nicht baulich absperren. Dies hätte wirksam verhindert, dass der auf diesem Weg nicht zugelassene Pkw-Verkehr diesen Weg von Wilsingen her als Abkürzung in die südliche Ortslage nutzt. Das Landratsamt geht davon aus, dass die „rechtliche“ Sperrung durch ein entsprechendes Verbotszeichen ausreichend ist und Verstöße im Bedarfsfall angezeigt oder durch entsprechende Kontrollen erfasst werden können. Die Gemeindeverwaltung wird deshalb die Polizei bitten, solche Kontrollen gelegentlich durchzuführen.
Netzausbau für erneuerbare Energien
Der Regionalverband hat vor kurzem bei einer Veranstaltung über notwendige Ausbaumaßnahmen am Stromnetz zur Ableitung regenerativ erzeugter Energien in der Region informiert. Demnach wird es nicht möglich sein, alle in der Region angedachten Projekte (Wind und PV) über die vorhandenen Umspannwerke bzw. 110 kV-Leitungen abzuleiten. Königsweg wäre ein zusätzliches Umspannwerk im Bereich der 380 kV-Leitung von Reutlingen nach Herbertingen, die durch die Nachbargemeinden Gomadingen, Münsingen, Hohenstein, Hayingen und Zwiefalten führt. Für Projektierung und Bau ist aber ein erheblicher zeitlicher Vorlauf notwendig, so dass keine mittelfristige Realisierung zu erwarten ist. In der Zwischenzeit ist zu erwarten, dass Stromerzeuger bei gegebener Netzüberlastung abgeriegelt werden. Für Projekte, denen ein Einspeisepunkt zugewiesen wurde, wäre die wirtschaftlich unerheblich, da sie auch den Strom vergütet bekommen, der wegen Netzüberlastung nicht eingespeist werden kann.
Erste Sitzung des Kindergartenausschusses
Bei der Neufassung des Kindergartenvertrags zwischen der bürgerlichen Gemeinde und der Kirchengemeinde wurde die Einrichtung eines Kindergartenausschusses vereinbart, der in regelmäßigen Abständen über grundlegende Punkte spricht. Vor kurzem fand nun die erste Sitzung dieses Gremiums statt. Hierbei wurden vor allem organisatorische Regelungen getroffen, aber auch das Thema Fachkräftemangel und die Belegungssituation wurden besprochen.
Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands
Vor kurzem fand die turnusgemäße Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands statt. Hierbei wurden drei Flächennutzungsplanverfahren zum Abschluss gebracht, darunter auch die Verfahren „Am Feuerwehrmagazin 2022“ und „Gehren“ im Ortsteil Pfronstetten.
Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde dem Abschluss eines Nutzungsvertrags für Windenergieanlagen zwischen der Holzgerechtigkeit Aichelau und der EnBW zugestimmt. Außerdem wurde das Schafhaus in Geisingen neu verpachtet, dem Erwerb einer kleineren landwirtschaftlichen Fläche in Geisingen zugestimmt und über die Neubesetzung der Kassenverwaltung im Rathaus entschieden.