Informationsveranstaltung zur möglichen Änderung des Bebauungsplans „Linden I + II“ in Pfronstetten am 04.10.2023 um 19 Uhr im Narrenheim

Im Bebauungsplan „Linden I + II“ (Abgrenzung lt. nebenstehendem Lageplan) ist geregelt, wie im Bereich westlich der Hauptstraße und südlich der Wilsinger Straße in Pfronstetten gebaut werden darf. In den 1970er und 1980er Jahren wurde das eingeschossige Einfamilienhaus mit großem Garten als Idealbild gesehen, dementsprechend sind hier die Baugrenzen sehr eng und es sind auch nur Wohnhäuser mit einem Vollgeschoss zulässig. Große Kinderzimmer waren damals ebenso wenig angedacht wie das Wohnen mehrerer Generationen unter einem Dach.

Inzwischen hat in mehreren Fällen bei den Bewohnern ein „Generationenwechsel“ stattgefunden, junge Familien konnten so ohne Neubauten „auf der grünen Wiese“ ein Zuhause finden. Speziell, wenn die Elterngeneration im Erdgeschoss wohnen bleibt, ist es aber oftmals schwierig, eine komplette Wohnung im Dachgeschoss unterzubringen. Mit entsprechenden Gauben lässt sich hier zwar viel ermöglichen, sobald im Dachgeschoss aber auf mehr als drei Viertel der Grundfläche eine Höhe von 2,30 m gegeben ist, zählt dieses als Vollgeschoss – auch wenn das Gebäude von außen betrachtet nicht als zweistöckig wahrgenommen wird. Die Beschränkung auf ein Vollgeschoss schränkt aber auch die Bebauung der wenigen noch unbebauten Plätze im Gebiet ein: Um dieselbe Wohnfläche zu erreichen, müsste auf einer größeren Grundfläche gebaut werden – was die ohnehin schon hohen Baukosten weiter nach oben treibt.

In den „neueren“ Baugebieten – wie auch dem Hans-Kürner-Weg in Pfronstetten – sind deshalb schon seit vielen Jahren zweigeschossige Gebäude allgemein zulässig, ohne dass hier „Hochhäuser“ entstanden sind. Dies wird nämlich dadurch vermieden, dass die Gesamthöhe der Wohngebäude (Trauf oder Firsthöhe) beschränkt wird.

Im Bereich „Linden I + II“ stehen aktuell mehrere Bauvorhaben an, bei denen im Dachgeschoss mehr Wohnraum geschaffen werden soll – sowohl bei Neubauten als auch bei Umbauten. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung geprüft, für diese Vorhaben ein zweites Vollgeschoss zu ermöglichen. Aus städtebaulichen Gründen kann diese Festlegung aber nur für größere Bereiche geändert werden, nicht nur für bestimmte Grundstücke.

Bei jedem Grundstück wird sich früher oder später die Frage einer Folgenutzung stellen. Gleichzeitig möchten wir mit dazu beitragen, dass Neubauflächen auf der grünen Wiese so sparsam wie möglich ausgewiesen werden. Deshalb wäre es auf lange Sicht die beste Lösung, für den gesamten Bereich „Linden I + II“ zwei Vollgeschosse zuzulassen.

Eine solche Änderung führt zu einer beitragsrelevanten Steigerung der Ausnutzbarkeit des Grundstücks, weshalb dann auch eine Nachzahlung auf den Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag fällig wird. Mit 1,41 € pro m² Grundstücksfläche ist diese Nachzahlung im Vergleich zum gebotenen Vorteil überschaubar: Die eigenen Kinder können so – falls geplant – mehr Wohnraum im Dachgeschoss schaffen, auch und gerade bei einem Verkauf macht dies ein Grundstück deutlich attraktiver. Bevor der Gemeinderat in das Bebauungsplanverfahren einsteigt, möchten wir die Grundstückseigentümer entsprechend informieren und laden diese deshalb sehr herzlich zur Informationsveranstaltung

am Mittwoch, dem 04.10.2023
um 19 Uhr im Narrenheim (Hülengasse 1)

ein!

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