Bekanntgaben im Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats am 24.05.2023 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Nahwärmenetz Pfronstetten – bald gilt es!

Das Thema Gebäudeheizung ist derzeit in aller Munde, aktuell läuft das Gesetzgebungsverfahren für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit dem nach aktuellem Stand schon ab dem kommenden Jahr der Einbau von Öl- und Gasheizungen weitgehend ausgeschlossen werden soll. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Anschluss an ein örtliches Nahwärmenetz noch mehr an Attraktivität, schließlich bietet ein solcher Anschluss Gebäudeeigentümern eine langfristige und verlässliche Perspektive. So holperig es im Bundestag mit dem Gesetz voran geht, so holperig ist auch der Weg zum Pfronstetter Nahwärmenetz: Nach wie vor wartet die Gemeinde auf die Bewilligung eines Zuschusses aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Mindestens 40% erhofft sich die Gemeinde aus diesem Programm, dieser Zuschuss würde die Rentabilität des Netzes insgesamt auf sehr solide Beine stellen. Nach aktueller Planung soll der Grundpreis für einen Anschluss bei rund 15.000 € liegen. Dieser Betrag entspricht ungefähr dem, was eine neue Ölheizung kosten würde und liegt gleichzeitig deutlich unter dem Aufwand für den Einbau einer Wärmepumpe. Aufgrund der absehbar ansteigenden CO-2-Abgabe stellt die Nahwärme auch von den laufenden Kosten her die günstigste Wärmequelle dar.

Die Gemeindeverwaltung rechnet in den kommenden Wochen mit dem grünen Licht aus Berlin, so dass es dann ernst wird: Der Bereich Schulstraße mit den gemeindeeigenen Liegenschaften (Albhalle, Wunderbuch-Grundschule, Kindergarten und ehemalige Rose) wird ziemlich sicher realisiert, die Ausdehnung des Netzes auf die übrige Ortslage wird ganz alleine davon abhängen, wie viele Gebäudeeigentümer mitmachen. Wichtig dabei: Es wird absehbar eine einmalige Chance sein, wenn die notwendige Anschlussdichte nicht erreicht wird, dann wird es auch kein flächiges Nahwärmenetz geben! Wer sein Interesse noch nicht signalisiert hat, nunmehr aber doch einen Anschluss anstrebt, sollte dies zeitnah der Gemeindeverwaltung mitteilen!

Kein Beitritt zum Biosphärengebiet möglich

Die Gemeindeverwaltung hatte sich im Jahr 2018 beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb nach den Modalitäten für einen eventuellen Beitritt der Gemeinde Pfronstetten zum Biosphärengebiet erkundigt. Hintergrund war eine entsprechende Anregung der örtlichen Bürgerinitiativen gegen die Windenergie, die sich von einem solchen Beitritt eine stärkere Gewichtung des Artenschutzes bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erhofften. Die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets hatte die Gemeindeverwaltung damals auf den Abschluss der NESCO-Evaluation und die anschließend startende Vorbereitung der geplanten Gebietserweiterung verwiesen. Klare Restriktionen für Windenergieanlage gebe es nur im sehr engen Bereich der Kernzonen, in denen es aber auch Beschränkungen für die Forstwirtschaft gibt. In der etwas weiter gefassten Pflegezone wären Anlagen bei entsprechender Abwägung ebenso zulässig wie allgemein in der Entwicklungszone. Letztendlich hat sich die Diskussion aber erübrigt, da die Erweiterung des Gebiets sehr weit fortgeschritten ist. Das vom Lenkungskreis des Biosphärengebiets Schwäbische Alb beschlossene Verfahren der Gebietserweiterung sah vor, dass in einem ersten Schritt die 17 Mitgliedskommunen, die aktuell nur anteilig im Biosphärengebiet liegen, nach ihrem Interesse gefragt werden, weitere Flächen in das Biosphärengebiet einzubringen. 15 Kommunen haben weitere Flächen gemeldet, darunter auch Hayingen und Zwiefalten. In einem zweiten Schritt wurden neun neue Kommunen angefragt. Diese Kommunen grenzen direkt an die Gebietskulisse an und wurden bereits bei der Erstausweisung des Biosphärengebiets im Jahr 2008 als potenzielle Mitgliedskommunen angefragt. Sie hatten somit Vorrang vor weiteren beitrittsinteressierten Kommunen. Mit den weiteren Flächen könnte das Biosphärengebiet auf knapp 132 000 Hektar anwachsen. Dies liegt bereits oberhalb des vom Lenkungskreis des Biosphärengebiets veranschlagten Richtwerts von 120 000 Hektar als maximale Flächengröße. Der Lenkungskreis hat daher beschlossen, keinen weiteren Kommunen die Möglichkeit zu geben, eine Beitrittsbewerbung einzureichen.

Keine realistische Option für das Baugebiet Brünnle Ost / Riegelishalden in Geisingen

Im Oktober des vergangenen Jahres hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brünnle Ost / Riegelishalden“ gefasst. Damit sollten die östlich an das bestehende Baugebiet angrenzenden Flächen überplant und als Wohnbauflächen ausgewiesen werden.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Träger öffentlicher Belange angehört, darunter auch das Landesamt für Denkmalpflege. Dieses rät dringend von einer Realisierung ab, da sich in diesem Bereich ein frühmittelalterliches Gräberfeld befindet. Dieses wurde bei der Verlegung des Glasfaser-Backbones angeschnitten und ist deshalb gesichert bekannt. Das gesamte Grabfeld kann weit über das hinausgehen, was durch diese Grabung bekannt wurde, die Ausgrabung und Bergung von Gräbern wäre sowohl zeitlich als auch finanziell sehr aufwendig. Die entstehenden Kosten für Ausgrabungen wären vom Veranlasser – also der Gemeinde – zu tragen und müssten auf den Bauplatzpreis umgelegt werden. Dies würde zu einem nicht vertretbaren Bauplatzpreis führen.

Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass vom 02.05.2023 die Gesetzmäßigkeit der beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt und gleichzeitig den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Das Amt für Kommunalaufsicht wies dabei darauf hin, dass die laufenden Einnahmen 2023 sowie absehbar in den Folgejahren niedrigers ein werden als die laufenden Ausgaben. Auch die Abschreibungen für sämtliche Investitionen, die seit der Einführung der Doppik erwirtschaftet werden müssen, können nicht abgedeckt werden. Die Gemeinde würde somit von ihrer Substanz leben, damit wäre die dauerhafte Leistungsfähigkeit nicht gesichert und es könnten keine Kredite genehmigt werden. Die Gemeinde müsse jetzt Vorkehrungen treffen, damit dieser ZUstand nicht eintritt. Exemplarisch hingewiesen hat das Landratsamt auf den Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen, der mit ca. 27 % ebenso deutlich zu niedrig liegt wie der Kostendeckungsgrad bei der Wasserversorgung (78 %). In den kommenden drei Jahren würde sich allein hierdurch ein Fehlbetrag in Höhe von fast 175.000 Euro ergeben. Die Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat deshalb spätestens im Herbst 2023 Vorschläge zur Einnahmebeschaffung zur Beschlussfassung vorlegen. Neben der Anhebung der Bestattungsgebühren und des Wasserzinses wird dann auch eine Anhebung der Grundsteuerhebesätze auf die Tagesordnung kommen, die einerseits seit Jahrzehnten nicht angetastet wurden und andererseits zum Teil deutlich unter denen der Nachbargemeinden liegen.

Bekanntgabe von Beschlüssen in nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde dem Verkauf eines Grundstücks in Aichelau zugestimmt.

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