Weitere Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 03.05.023 hat der Gemeinderat folgende weitere Beschlüsse gefasst:

Zustimmung zu Neuwahlen bei der Feuerwehr

In der Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Tigerfeld am 17.04.2023 wurde Markus Stoll erneut zum Abteilungskommandanten gewählt.

Laut Feuerwehrgesetz und Feuerwehrsatzung muss der Gemeinderat zustimmen – diese Zustimmung wurde einstimmig erteilt. Somit kann die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen.

Keine Einwendungen gegen die Erweiterung der Biogasanlage in Aichelau

Das Regierungspräsidium hat der Gemeinde mitgeteilt, dass eine Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Biogasanlage in Aichelau beantragt wurde. Vorgesehen ist, auf den beiden Substratlagern die bestehenden Tragluftdächer mit Kegelform durch neue Tragluftdächer mit Kuppelform zu eresetzen. Dadurch kann die Lagerkapazität erhöht werden, was einen flexibleren Betrieb der Blockheizkraftwerke ermöglicht. Insbesondere kann die Stromerzeugung noch effizienter am Bedarf ausgerichtet werden, was der Netzstabilität in der Region dienlich ist. Außerdem soll ein ca. 17,5 m hoher Pufferbehälter für Warmwasser gebaut werden. Hierdurch wird die Versorgungssicherheit für das bestehende Nahwärmenetz verbessert. Auf die Emissionen der Anlage wirken sich die Änderung positiv aus, die neuen Tragluftdächer sind dichter als die alten. Bei der Betriebssicherheit insgesamt und in allen weiteren relevanten Bereichen ergeben sich keine Veränderungen. Das Brandschutzkonzept sowie der Feuerwehreinsatzplan der Biogasanlage werden angepasst und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat stimmte diesen Änderungen zu.

Estricharbeiten in der Grundschule vergeben

In diesem Jahr sind umfangreiche Sanierungs- und Umbauarbeiten an der Wunderbuch-Grundschule in Pfronstetten geplant. So soll im Bereich der sogenannten „Alten Turnhalle“ der Boden erneuert und der Zugangsbereich saniert werden. Im Bereich der Pausenhalle wird eine Wand eingezogen, damit die dort befindlichen Toilettenanlagen in das Gebäude einbezogen werden. Im westlichen Bauteil wird im rückwärtigen Bereich ein barrierefreier Zugang geschaffen und insgesamt wird das Gebäude brandschutztechnisch ertüchtigt. Hierzu gehört beispielsweise der Umbau einzelner Fenster zu Fluchtfenstern. Die Arbeiten sollen zwischen April und September durchgeführt und zum neuen Schuljahr abgeschlossen werden. Mit den Estricharbeiten stand ein weiteres Gewerk zur Vergabe an. Die Kostenschätzung für dieses Gewerk lag bei 15.370,04 €, die Vergabe erfolgte zum Angebotspreis von 10.746,70 € an die Fa. Riempp Estriche GmbH aus Nürtingen.

Baugebiet benötigt Geruchsgutachten

In Aichstetten sollen im Bereich „Kegelplatz“ weitere Bauplätze geschaffen werden. Da sich in der Umgebung landwirtschaftliche Betriebe befinden, sind die zu erwartenden Geruchsimmissionen zu ermitteln und zu bewerten. Dabei wird der Belästigungsgrad durch Gerüche anhand der jährlichen Häufigkeit von „Geruchsstunden“ beurteilt. Eine „Geruchsstunde“ liegt vor, wenn anlagentypischer Geruch während mindestens 6 Minuten innerhalb der Stunde wahrgenommen wird. In Wohngebieten sind maximal 10% Geruchsstunden zulässig, in Dorfgebieten maximal 15%. Für die notwendige gutachterliche Überprüfung hat die Gemeindeverwaltung ein Angebot eingeholt. Das Büro iMA Richter & Röckle GmbH & Co.KG aus Freiburg war bei anderen Verfahren ebenfalls schon für die Gemeinde tätig. Bei dieser Überprüfung sind alle landwirtschaftlichen Betriebe im Abstand von bis zu 600 m zu berücksichtigen, die über eine gültige Genehmigung verfügen und in der Lage sind, ihre Tierhaltung ohne Umbauten sofort wiederaufzunehmen.  In diesem Umkreis (= ganz Aichstetten) gibt es insgesamt 23 landwirtschaftliche Betriebe mit genehmigter Tierhaltung, darunter vier aktive Betriebe. Sollte sich zeigen, dass eine Bebauung zumindest in Teilen des Plangebiets möglich ist, wird eine Ortsbesichtigung durchgeführt, bei der alle relevanten Umgebungsbedingungen erfasst werden. Dabei werden erforderlichenfalls auch die landwirtschaftlichen Betriebe besichtigt. Die Bebauungsstruktur und die Emissionsquellen werden schließlich digitalisiert und zusammen mit den meteorologischen Daten für ein Prognosemodell aufbereitet. Die sich ergebende Farbgrafik zeigt schließlich, ob im Planbereich die Immissionswerte eingehalten werden – dies ist zwingende Voraussetzung für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens. Für dieses Verfahren entstehen Kosten in Höhe von bis zu 20.000 €, die letztlich auf die Bauplatzpreise umgelegt werden. Eine Reduzierung der Kosten ist möglich, wenn inaktive Betriebe vorab ausgeschlossen werden können, die ihre Tierhaltung nicht ohne Umbauten sofort wiederaufzunehmen können – beispielsweise, weil der früher einmal genehmigte Stall inzwischen zur Garage umgenutzt wurde. Diese Erhebung wäre von der Gemeindeverwaltung durchzuführen und zu dokumentieren, was einen erheblichen zeitlichen Aufwand mit sich bringt. Alternativ prüft die Gemeindeverwaltung, ob der Ausschluss nicht mehr betriebener Tierhaltungsbetriebe auch auf der Grundlage entsprechender Eigenerklärungen der Betriebsinhaber möglich ist. Dies würde die Angelegenheit deutlich vereinfachen. Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass es vor allem solche Kosten sind, die das Bauland und damit auch das Bauen immer teurer machen. Ungeachtet des Aufwands muss das Geruchsgutachten in Auftrag gegeben werden, wenn das Bebauungsplanverfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht werden soll. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung deshalb zu.

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