Bebauungsplanentwurf „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“, Pfronstetten, wird ausgelegt

Öffentliche Bekanntmachung

  1. Bebauungsplanentwurf „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“, Pfronstetten
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“, Pfronstetten
  • Beschluss öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 22.02.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“, Pfronstetten, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung gewerblicher Flächen geschaffen. An diesem Standort wird an eine öffentliche Gemeinbedarfsfläche mit Feuerwehr und Forstbetrieb im Osten und einem Sondergebiet mit Pferdehaltung im Norden angeschlossen. Dadurch werden mischgebietsverträgliche Nutzungen am westlichen Siedlungsrand konzentriert. Durch die Ansiedelung gewerblicher Betriebe am westlichen Ortsrand können innerörtliche Gemengelagen und Nutzugkonflikte an anderer Stelle aufgelöst werden.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Pfronstetten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 556/2, 557, 558 und 576 (Walter-Frick-Straße, teilweise). Die Größe des Plangebiets beträgt in dieser Abgrenzung ca. 1,17 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.) und für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 22.02.2023.

Öffentliche Auslegung

Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen von Montag, dem 13.03.2023 bis Freitag, dem 14.04.2023, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25 in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse https://pfronstetten.de/bauen-wohnen/bauleitplanung eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter der Internet-Adresse https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

Umweltbezogene Informationen

Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Umweltbericht ausgelegt:

1. Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 22.02.2023

Auswirkungen nach § 13 NatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit der Ausweisung von Bauflächen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit ihren Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Erholung und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter in unterschiedlichen Ausprägungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.

Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen

Im vorliegenden Fall sind aufgrund der Neubebauung erhebliche Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild prognostiziert worden. Prognoseunsicherheiten bestehen diesbezüglich nicht, da allgemein anerkannt ist, dass im Zuge der Versiegelung die Bodenfunktionen erheblich beeinträchtigt werden. Eine Überwachung dieser Auswirkungen ist nicht erforderlich.

Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde und wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

Kompensationsmaßnahmen

Durch die Ausweisung des Gewerbegebietes kommt es zu Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild, die durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nicht ausreichend reduziert werden können, sodass Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Beeinträchtigungen auf das unbedingt erforderliche Maß gesenkt. Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen werden durch planinterne sowie durch planexterne Maßnahmen im Bereich der Gemarkung Pfronstetten vollständig kompensiert.

Schutzgut Mensch

Die Grenz-, Richt- und Orientierungswerte des Lärmschutzes, wie auch die Luft- und Geruchsbelastungswerte werden voraussichtlich für das geplante Gewerbegebiet eingehalten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften

Es kommt zu einem Verlust von Fettwiesen mittlerer Standorte. Artenschutzrechtliche Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Kompensation erfolgt über planinterne Maßnahmen sowie die Extensivierung planexterner Flächen.

Schutzgut Boden

Durch das Vorhaben kommt es zu Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen. Es sind Maßnahmen zur Minderung vorgesehen (schonender Umgang mit den Böden, Verwendung wasserdurchlässiger Bodenbeläge). Die Kompensation des verbleibenden Defizites erfolgt im Rahmen einer Grünlandextensivierung.

Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser

Durch die Rückhaltung des Niederschlagswassers im Geltungsbereich können negative Auswirkungen durch einen erhöhten Oberflächenabfluss vermieden werden. Beeinträchtigungen des Grundwassers durch das Vorhaben sind nicht zu erwarten.

Schutzgut Luft und Klima

Es kommt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen. Eine Durchgrünung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Neupflanzung von Gehölzen

Schutzgut Erholung und Landschaftsbild

Beeinträchtigungen ergeben sich durch die Veränderung des Landschaftsbildes durch die Ausweisung eines Gewerbegebiets am nordwestlichen Ortsrand von Pfronstetten. Zur Einbindung in die freie Landschaft wird der Geltungsbereich zum Außenbereich hin mit einer Feldhecke eingegrünt. Hierdurch werden Beeinträchtigungen auf ein unerhebliches Maß gesenkt.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Es ist nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter durch das geplante Vorhaben auszugehen.

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), b), c), d), e), f), g), i) und 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;

die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes; umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts; die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes.

2. Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen

Stellungnahmen des Landratsamts Reutlingen – Kreisbauamt -, Schulstraße 26, 72764 Reutlingen, vom 01.09.2022

Betroffene Themenkomplexe:

Umweltprüfung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Artenschutz, Kompensations- und Minimierungsmaßnahmen, Oberirdische Gewässer, Abwassertechnische Erschließung, Immissionsschutz, Geruchsimmissionen, Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz.

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Regierungspräsidium Tübingen Referat 21 – Bauleitplanung-, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, vom 30.08.2022

Betroffene Themenkomplexe:

Bauleitplanung, Belange des Grundwasserschutzes, Belange des Naturschutzes, Belange der Landwirtschaft

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg, vom 30.08.2022.

Betroffene Themenkomplexe:

Geotechnik

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) e), BauGB:

Auswirkungen auf Boden, Wasser,


Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 14.04.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen soll die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Gemeinde Pfronstetten, den 02.03.2023

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Unterlagen zum Herunterladen:

Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022 – 01 – Zeichnerischer Teil
Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022 – 02 – Schriftlicher Teil
Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022 – 03 – Begründung
Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022 – 04 – Umweltbericht mit Grünordnungsplan
Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022 – 05 – Bestandsplan
Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022 – 06 – Maßnahmenplan

Kategorien: Gemeinde