Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 19. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

19. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen für die Sonderbaufläche „Gehren“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten Landkreis Reutlingen,

Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen hat am 16.01.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Pfronstetten, zwischen der Kreisstraße K 6748 und Bundesstraße B 312.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 106, 108/1, 108/2 und 109. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 1,43 ha.

Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

Ziel und Zweck

Durch die 19. Änderung des Flächennutzungsplans werden in Pfronstetten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau einer klimaneutralen kommunalen Wärmeversorgung.

Bei der Verwirklichung der Klimaschutzziele kommt der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu. Dies gilt auch, wenn es sich im Einzelfall um geringe Beiträge zur Treibhausgasminderung handelt.

Im Rahmen des Projekts „Zukunftsdorf Pfronstetten: erneuerbar, lokal, digital!“ stößt die Gemeinde Pfronstetten die nachhaltige Gemeindeentwicklung an. Damit werden der Glasfaserausbau für schnelles Internet, der Aufbau eines Wärmenetzes sowie der Erwerb des alten Dorfmittelpunkts Gasthaus Rose, dessen Sanierung und Umnutzung für die Nahversorgung und Ausbau zum Treffpunkt, umgesetzt. Mit dem Vorhaben, ein Zukunftsdorf zu werden, schafft die Gemeinde die großartige Möglichkeit, die Eigenheimbesitzer und Unternehmen bei der Modernisierung ihrer Gebäude zu unterstützen, erneuerbare und klimafreundliche Nahwärme sowie das schnelle Internet per Glasfaserkabel weiter auszubauen. Durch attraktives Wohnen und Arbeiten und die regionale Wertschöpfung wird eine möglichst große Zufriedenheit erreicht und die Lebensqualität am Ort insgesamt erhöht.

Für den Aufbau des Nahwärmenetzes sind auf den Flächen östlich von Pfronstetten zwischen der Schulstraße (K 6748) und der Hauptstraße (B 312) ein Blockheizkraftwerk mit Pufferspeicher und ein Solarthermiefeld geplant. Damit wird eine innovative und erneuerbare Energieversorgung auf Basis der Sonnenenergie und mit der regionalen Ressource Holz umgesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtungen des Nahwärmenetzes und der Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen.

Der Gemeinderat von Pfronstetten hat am 23.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.             Anschließend an den Beschluss des Vorentwurfes wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt (09.12.2022 – 09.01.2023).

Der Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 stattfinden.

Der Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen wird mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 16.01.2023) von Montag, dem 06.02.2023 bis Freitag, dem 10.03.2023, je einschließlich, bei der Gemeinde Zwiefalten, Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten, bei der Stadt Hayingen, Stadtverwaltung, Marktstraße 1, 72534 Hayingen, und bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter den Internet-Adressen der Verbandsgemeinden Hayingen, Pfronstetten und Zwiefalten

www.hayingen.de
www.pfronstetten.de
www.wwiefalten.de

eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

Innerhalb dieser Frist besteht während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, bis einschließlich 10.03.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei den Gemeindeverwaltungen Pfronstetten und Zwiefalten sowie bei der Stadtverwaltung Hayingen (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltungen Pfronstetten und Zwiefalten sowie an die Stadtverwaltung Hayingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde/der Stadt veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Zwiefalten:

Montag bis Freitag                    08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                  14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag                              14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Pfronstetten:

Montag und Dienstag                07.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag                              07.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag                                     07.30 Uhr – 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Stadtverwaltung Hayingen:

Montag bis Freitag                    08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                  14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag                              14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Zwiefalten, den 26.01.2023

Alexandra Hepp
Verbandsvorsitzende

Link zu den ausliegenden Unterlagen

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