Aufstellungsbeschluss 18. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

18. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen für die Gewerbliche Baufläche „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten Landkreis Reutlingen,

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen hat am 16.01.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Pfronstetten.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 556/2, 557, 558 und 576 (Walter-Frick-Straße, teilweise). Die Größe des Plangebiets beträgt in dieser Abgrenzung ca. 1,15 ha.

Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

Ziel und Zweck

Durch die 18. Änderung des Flächennutzungsplans werden in Pfronstetten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung gewerblicher Flächen geschaffen. Ein ortsansässiger Garten- und Landschaftsbaubetrieb benötigt dringend Flächen zur Erweiterung des Betriebes und Lagerung von Materialien.

Der Gemeinderat von Pfronstetten hat am 20.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.             Anschließend an den Beschluss des Vorentwurfes wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchgeführt (05.08.2022 – 05.09.2022).

Der Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 stattfinden.

Der Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen wird mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 16.01.2023) von Montag, dem 06.02.2023 bis Freitag, dem 10.03.2023, je einschließlich, bei der Gemeinde Zwiefalten, Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten, bei der Stadt Hayingen, Stadtverwaltung, Marktstraße 1, 72534 Hayingen, und bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter den Internet-Adressen der Verbandsgemeinden Hayingen, Pfronstetten und Zwiefalten

www.hayingen.de
www.pfronstetten.de
www.zwiefalten.de

eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

Innerhalb dieser Frist besteht während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, bis einschließlich 10.03.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei den Gemeindeverwaltungen Pfronstetten und Zwiefalten sowie bei der Stadtverwaltung Hayingen (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltungen Pfronstetten und Zwiefalten sowie an die Stadtverwaltung Hayingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde/der Stadt veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Zwiefalten:

Montag bis Freitag                    08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                  14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag                              14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Pfronstetten:

Montag und Dienstag                07.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag                              07.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag                                     07.30 Uhr – 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Stadtverwaltung Hayingen:

Montag bis Freitag                    08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                  14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag                              14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Zwiefalten, den 26.01.2023

Alexandra Hepp
Verbandsvorsitzende

Link zu den ausliegenden Unterlagen

Kategorien: Gemeinde