Öffentliche Bekanntmachung des Bevorstehens der Einbuchung eines Grundstücks

Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Pfronstetten hat beantragt, sie als Eigentümer des bislang nicht im Grundbuch gebuchten Grundstücks der Gemarkung Pfronstetten

Flst. 256/1Nach Kettenacker
Verkehrsfläche
3.428 m²

in das Grundbuch einzutragen.

Zur Glaubhaftmachung des Antrags hat sich der Antragsteller auf das Primärkataster und seine Fortführung berufen, in dem er als Besitzer des Grundstücks aufgeführt ist.

Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben genannten Grundstücks bevorsteht und beabsichtigt ist, als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Pfronstetten

Personen, welche das Eigentum in Anspruch nehmen, werden hiermit aufgefordert, ihr Recht binnen eines Monats seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Pfronstetten beim Amtsgericht Böblingen Grundbuchamt zu AZ BOE300 GRG 1881/2022 anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls ihr Recht bei Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt wird.

Böblingen, den 28.12.2022

Amtsgericht Böblingen
Schneider, Bezirksnotar

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