Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Pfronstetten hat beantragt, sie als Eigentümer des bislang nicht im Grundbuch gebuchten Grundstücks der Gemarkung Pfronstetten
Flst. 256/1 | Nach Kettenacker Verkehrsfläche | 3.428 m² |
in das Grundbuch einzutragen.
Zur Glaubhaftmachung des Antrags hat sich der Antragsteller auf das Primärkataster und seine Fortführung berufen, in dem er als Besitzer des Grundstücks aufgeführt ist.
Gemäß § 122 GBO wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Anlegung eines Grundbuchs bezüglich des oben genannten Grundstücks bevorsteht und beabsichtigt ist, als Eigentümer einzutragen: Gemeinde Pfronstetten
Personen, welche das Eigentum in Anspruch nehmen, werden hiermit aufgefordert, ihr Recht binnen eines Monats seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Pfronstetten beim Amtsgericht Böblingen Grundbuchamt zu AZ BOE300 GRG 1881/2022 anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls ihr Recht bei Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt wird.
Böblingen, den 28.12.2022
Amtsgericht Böblingen
Schneider, Bezirksnotar