Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Albblick“, Huldstetten

  1. Bebauungsplan „Albblick“, Huldstetten
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Albblick, Huldstetten

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Albblick“, Huldstetten, und gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung nach dem Verfahren für den Bebauungsplan die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Albblick“, Huldstetten, aufzustellen und gemäß § 13b i.V.m. § 13a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Albblick“ eine Siedlungserweiterung nördlich der Straße „Albblick“. Es besteht erheblicher Bedarf an neuen Wohnraum. Der Siedlungsdruck hat auch in der Gemeinde Pfronstetten in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die Fläche nördlich der Straße „Albblick“ bietet sich aufgrund der Lage am Ortsrand sowie der bereits vorhandenen Erschließung für eine Siedlungserweiterung an. Die Ausweisung ist als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Im weiteren Verfahren werden die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs ausgearbeitet.

Verfahren

Nach § 13b Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit zur Erschließung von Außenbereichsflächen ohne Umweltprüfung, deren Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b Baugesetzbuch sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von weniger als 10.000m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an den bestehenden Siedlungsrand von Huldstetten. Da nach § 13b Baugesetzbuch entsprechend der § 13a Baugesetzbuch Anwendung findet, wird der Bebauungsplan „Albblick“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Voraussetzungen des § 13a Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a Baugesetzbuch wird abgesehen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am nördlichen Ortsrand von Huldstetten, angrenzend an die Straße „Albblick“. Die Fläche wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Osten, Norden und Westen des Plangebiets grenzen landwirtschaftlich genutzt Flächen an. Im Süden begrenzt die bestehende mischgenutzte Bebauung sowie die Straße „Albblick“ das Plangebiet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 132 (teilweise); 133 (teilweise); 134 (teilweise); 135/1 (teilweise); 136; 136/1; 137 und 138 (teilweise). Die Größe des Plangebiets in dieser Abgrenzung beträgt ca. 2,00 ha, es wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Pfronstetten, den 22.12.2022

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Anlage:

Planzeichnung (Teil A), M 1:1.000, Plan Nr. 1 vom 14.12.2022, A3, col.

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