In der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Bebauungsplan Breite West in Aichelau geändert
Seit über einem Jahr läuft das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Breite West“ in Aichelau. Mit dieser Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Firma Paravan geschaffen werden. Konkret wird der südwestliche Teil des Baugebiets, der ursprünglich für eine Wohnbebauung vorgesehen war, für eine gewerbliche Nutzung freigegeben werden. Dies geht zurück auf ein Ortsentwicklungskonzept, das im Jahr 2011 mit breiter Bürgerbeteiligung formuliert wurde. Geändert wurden die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, den Höhenlagen, den nicht überbaubaren Flächen und den Pflanzgeboten. Die örtlichen Bauvorschriften wurden in Bezug auf die Dachform und-neigung sowie zur Niederschlagswasserbeseitigung abgeändert. Ergänzend zum am 21.07.2021 aufgestellten Vorentwurf wurde ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erarbeitet.
Im Vorfeld der Bebauungsplanänderung wurde von der Gemeinde eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben, diese bestätigt die Einhaltung der Grenzwerte der TA Lärm. Weitere Überprüfungen sind dann noch im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren vorzunehmen.
Die im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat zusammen mit den Vorschlägen zu deren Behandlung vorgestellt. Das Landwirtschaftsamt hätte sich gewünscht, dass ein Teil der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen durch Heckenpflanzungen auf dem für das Regensickerbecken südlich des Feldwegs vorgesehenen Grundstück umgesetzt worden wäre. Dies wiederum hätte – das hat das Artenschutzgutachten ergeben – zu einer Beeinträchtigung des Habitats der eine freie Flugbahn liebenden Feldlerche geführt und damit letztlich zu noch mehr Ausgleichsflächen. Deshalb bleibt es hier bei der bisherigen Planung. Die Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks hatten in ihrer Stellungnahem den vorgesehenen Änderungen im Wesentlichen ohne nähere Begründungen widersprochen. Nachdem keine sachlichen Argumente für die Ablehnung vorgetragen wurden und diese auch objektiv nicht erkennbar waren, führte diese Stellungnahme zu keiner Planänderung. Letztendlich stimmte der Gemeinderat der Planänderung zu.
Aufstellungsbeschlüsse für neue Wohnbauflächen in Huldstetten und Tigerfeld
Der § 13b Baugesetzbuch eröffnet den Gemeinden noch bis zum Jahresende die Möglichkeit, Bebauungsplan für Wohnbauflächen einzuleiten, die nicht im Flächennutzungsplan als solche ausgewiesen sind. Dies ist für die Gemeinde bedeutsam, da es im Flächennutzungsplan nahezu keine entsprechenden Reserven vorhanden sind. Die Aufnahme neuer Wohnbauflächen in den Flächennutzungsplan setzt voraus, dass der Bedarf nachgewiesen werden kann – und zwar nicht auf Ortsteils- oder Gemeindeebene, sondern auf der Ebene des Gemeindeverwaltungsverbands, der den Flächennutzungsplan aufstellt. Die Nachbargemeinden Hayingen und Zwiefalten verfügen noch über vergleichsweise viele Reserven. Hier wurde in den 1980er und 1990er Jahren sehr großzügig ausgewiesen. Diese „fremden“ Flächenreserven muss sich nun die Gemeinde Pfronstetten vorhalten lassen, wenn sie neue Wohnbauflächen möchte. Deshalb stellt der § 13b realistisch betrachtet die einzige Chance dar, neue Wohnbauflächen zu entwickeln. In Aichelau (Wiesenweg), Aichstetten (Kegelplatz Erweiterung), Geisingen (Brünnle Ost, Riegelishalden) und Pfronstetten (Kräuteläcker I) wurden entsprechende Beschlüsse bereits gefasst, nun folgten vergleichbare Beschlüsse für die Bereiche Albblick in Huldstetten und Lerchenweg in Tigerfeld. Diesen Flächen ist mit Ausnahme der Bereiche Kräuteläcker und Lerchenweg im Regionalplan nicht als Regionale Grünzüge ausgewiesen. Für die Bereiche Kräuteläcker und Lerchenweg konnte die Gemeindeverwaltung in Gesprächen mit dem Regionalverband erreichen, dass die dort angedachte Bebauung als Arrondierung akzeptiert wird.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde kritisiert, dass in Huldstetten das Plangebiet in räumlicher Nähe zu einer in Bau befindlichen Stallung liegt. Bürgermeister Reinhold Teufel wies darauf hin, dass diese Konfliktsituation im weiteren Verfahren untersucht wird, notwendigenfalls muss das Wohngebiet entsprechend verkleinert werden.
Dies könnte auch im Lerchenweg in Tigerfeld notwendig werden, wo in relativer Nähe Anlagen für eine Pferdehaltung geplant sind. Letztendlich wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die entsprechenden Bebauungsplanverfahren gefasst, die Gemeinde kann so das Verfahren einleiten.
Klimagerät für den Tante M-Markt
Seit dem 20.10.2022 wird im ehemaligen Gasthaus Rose in Pfronstetten ein Lebensmittelmarkt betrieben. Der Markt wird sehr gut angenommen, er hat eine wesentliche Verbesserung der Nahversorgung in der Gemeinde ermöglicht. Der Verkaufsraum muss im Winter beheizt, vor allem aber im Sommer gekühlt werden. Hierfür wird der Einbau eines Klimageräts vorgeschlagen.
Die Gemeindeverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Künster hierfür Angebote eingeholt. Der Gemeinderat hat beschlossen, bei der Firma Henne aus Haigerloch ein Gerät vom Typ SkyAir BLUEVOLUTION Alpha-Serie R3 zum Angebotspreis von 8.964,27 € zu beschaffen. Die Gemeinde erhält hierfür vom Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung in Höhe von 300 €, diese wurde bereits beantragt.
Feuerwehrausschuss gebildet
Im vergangenen Jahr wurde dem Gemeinderat der von Herrn Ltd. Branddirektor Dipl.-Ing. Sebastian Fischer aus Pforzheim erstellte Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Pfronstetten vorgestellt. In der Zusammenfassung werden folgende Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Feuerwehr genannt:
- Der Erreichungsgrad hinsichtlich der Eintreffzeit bei zeitkritischen Einsätzen muss optimiert werden.
- Als langfristige Standortstrategie werden drei einsatztaktische Standorten mit jeweils einem Löschfahrzeug zur Gebietsabdeckung (zeitkritische Ersteinheit) und Bündelung der knappen personellen Ressourcen vorgeschlagen. Zur Umsetzung sollten Sanierungen / Erweiterungen an den Standorten Pfronstetten, Aichelau und Huldstetten vorgesehen werden.
- Als langfristiges Fahrzeugkonzept werden drei Löschfahrzeugen (HLF, MLF, TSF-W). eine flexible Logistikkomponente GW-T (Gerätewagen Transport) sowie MTW (Mannschaftstransportwagen) für Personaltransport und Führungsaufgaben vorgeschlagen.
Die Gemeindeverwaltung hatte im Nachgang zur Vorstellung des Bedarfsplans die Feuerwehrführung beauftragt, unter Berücksichtigung der Ergebnisse einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Pfronstetten vorzulegen. Im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderats zum Haushalt 2023 wurde angeregt, aus der Mitte des Gemeinderats einen Ausschuss zu bilden, der die Weiterentwicklung der Feuerwehr begleitet und sich vertieft mit den angesprochenen Fragestellungen befasst. Per Beschluss wurde ein beratender Ausschuss gebildet, neben dem Bürgermeister als Vorsitzendem gehören diesem Gemeinderätin Nicole Frasch und die Gemeinderäte Daniel Rauscher, Karlheinz Schultes und Michael Zirkel an. Die erste Sitzung des nichtöffentlich tagenden Feuerwehrausschusses ist bereits in der kommenden Woche vorgesehen.