Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark Enetsfeld“, Aichstetten

Auslegungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit

  1. Bebauungsplanentwurf „Solarpark Enetsfeld“, Aichstetten
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Solarpark Enetsfeld“, Aichstetten

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 23.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Enetsfeld“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Aichstetten und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Solarpark Enetsfeld“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Aichstetten, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden.

Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Gemarkung Aichstetten.

Der Gemeinderat hat durch seine Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens diesen Interessenskonflikt zu Gunsten der Energieversorgung von erneuerbare Energien gegenüber dem Interesse der Landwirtschaft entschieden.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der Gemarkung Aichstetten. Die Fläche hat eine Größe von zusammen ca. 6,6 ha. Der westliche Teil ist 5,5 ha groß, der östliche Teil 1,1 ha. Der westliche Teil umfasst die Flurstücke Nr. 451 (teilweise), 455, 456, 457, 458, 459, 460, 448, 449, 450/1, 450/2 und 445. Der östliche Teil umfasst Teile der Flst. Nr. 462. Das Plangebiet befindet sich ca. 1,5 km östlich der nächstgelegenen Wohnbebauung in Aichstetten und ca. 550 m westlich des St. Georgenhofes. Gegenüber dem Vorentwurf vom 20.07.2022 wurde der Geltungsbereich im Entwurf um ca. 100 m² (Berücksichtigung des Waldabstandes) verkleinert. Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 23.11.2022.

Auslegung

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen von Freitag, dem 09.12.2022 bis Freitag, dem 13.01.2023, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25, in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter dem Link

www.uvp-verbund.de/kartendienste

abrufbar.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden ausgelegt:

a) Umweltbericht mit Grünordnungsplan sowie Anlagen Bestandsplan und Maßnahmenplan vom 23.11.2022

b) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen

  • Stellungnahmen des Landratsamt Reutlingen, Schulstraße 26, 72764 Reutlingen vom   01.09.2022

Betroffene Themenkomplexe:

Standortalternativenprüfung, Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, Anordnung der Module, Eingrünung, Verlegung der Freispannungsleitung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Belange des Artenschutzes, Belange der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes, Belange des Immissionsschutzes, Belange des Kreisforstamtes, Waldabstand, Waldumwandlungsgenehmigung, Belange des Kreislandwirtschaftsamtes

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), f), i) und 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;  umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes.

  • Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 21, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen vom 30.08.2022

Betroffene Themenkomplexe

Belange der Landwirtschaft, Belange des Naturschutzes, Belange des Grundwasserschutzes, Belange des Klimaschutzes

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), f), i) und 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;  umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes.

  • Stellungnahmen des Regionalverband Neckar Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen vom 01.08.2022

Betroffene Themenkomplexe

Regionalen Grünzug (Vorranggebiet) [PS 3.1.1 Z (2)], Gebiet für Erholung (Vorbehaltsgebiet) [PS 3.2.6 G (2)], landschaftsverträgliche Einbindung der Solaranlage, Rückbauverpflichtung

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c) und 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt; umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt.

  • Stellungnahmen des Regierungspräsidium Freiburg Höhere Forstbehörde, Referat 83, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg vom 15.08.2022

Betroffene Themenkomplexe

Waldflächen, Waldabstand

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), und 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

  • Stellungnahmen des Landesamt für Denkmalpflege, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen am Neckar vom 01.08.2022

Betroffene Themenkomplexe

Bau- und Kunstdenkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege

Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7d) und 1a BauGB:

umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 13.01.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe vorstehend) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Pfronstetten, den 01.12.2022

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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