Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gehren“, Pfronstetten

Aufstellungsbeschluss, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –

  1. Bebauungsplanvorentwurf „Gehren“, Pfronstetten
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gehren“, Pfronstetten

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 23.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan “Gehren“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Gehren“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzustellen und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Im Rahmen des Projekts „Zukunftsdorf Pfronstetten: erneuerbar, lokal, digital!“ stößt die Gemeinde Pfronstetten die nachhaltige Gemeindeentwicklung an. Für den Aufbau des Nahwärmenetzes sind auf den Flächen östlich von Pfronstetten zwischen der Schulstraße (K 6748) und der Hauptstraße (B 312) ein Blockheizkraftwerk mit Pufferspeicher und ein Solarthermiefeld geplant. Damit wird eine innovative und erneuerbare Energieversorgung auf Basis der Sonnenenergie und mit der regionalen Ressource Holz umgesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtungen des Nahwärmenetzes und der Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen.

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Pfronstetten, zwischen der Schulstraße (K 6748) und Hauptstraße (B 312). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 106, 108/1, 108/2 und 109. Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 1,43 ha.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 23.11.2022.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltbericht vom 23.11.2022, Potenzialabschätzung Artenschutz vom 01.03.2022 und Brutvogelkartierung vom 01.11.2022) von Freitag, dem 09.12.2022 bis Montag, dem 09.01.2023,

je einschließlich, bei der Gemeinde Pfronstetten, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

eingestellt.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 09.01.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Pfronstetten, den 01.12.2022

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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