Wissenswertes zum Wasserhausanschluss

Aktuell werden in Teilen des Gemeindegebiets die Wasserzähler ausgewechselt. Bisher mussten die Wasserzähler „abgelesen“, der Zählerstand also händisch erfasst werden. Dies war und ist nicht nur sehr personalintensiv, hier gibt es auch immer einmal wieder Fehler durch falsches Ablesen oder Zahlendreher. Deshalb hat die Gemeinde entschieden, auf Wasserzähler mit automatischer Ablesung umzustellen.

In jedem Zähler ist eine Batterie verbaut, die das Messsystem und das Funkmodul über die gesamte Laufzeit hinweg mit Strom versorgt. Ein Batteriewechsel ist also nicht notwendig. Die gemessene Wassermenge wird dann einmal pro Tag mit einem Funksignal mit 0,01 Watt Leistung an die Empfangsanlagen verschickt – tagsüber und in einem Frequenzbereich, in dem seit Jahrzehnten Fernseh- und Rundfunkübertragungen gesendet werden. Es gibt also keinen Anlass, dieser neuen Technik zu misstrauen! Beim Einbau der Zähler ist es vereinzelt zu Unstimmigkeiten darüber gekommen, welchen Teil des Hauswasseranschlusses im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers liegt. Hierzu finden sich Regelungen in der Wasserversorgungssatzung, die beispielsweise auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar ist. Anhand der Skizze wollen wir die geltenden Regelungen erläutern.

Der Wasser-Hausanschluss für ein Gebäude besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt im Regelfall im Wasserleitungsschacht in der Straße und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung, dem Ventil hinter der Wasseruhr.

Der Teil der Wasserleitung vom Schacht bis zur Grundstücksgrenze wird als „öffentlicher Teil“ des Grundstücksanschlusses bezeichnet. Wenn es in diesem Bereich zu einem Wasserrohrbruch kommt, muss die Gemeinde den Schaden bezahlen. Tritt der Rohrbruch nach der Grundstücksgrenze auf, muss der Grundstückseigentümer bezahlen.

Der im Gebäude liegenden Teil des Anschlusses wird grundsätzlich bis zur Hauptabsperrvorrichtung von der Gemeinde hergestellt und unterhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Komponenten des Wasserleitungsnetzes gewissen Qualitätsstandards entsprechen. Die Kosten ab der Grundstücksgrenze muss aber auch hierfür der Grundstückseigentümer tragen! Er bekommt gegebenenfalls eine Rechnung von der Gemeinde.

Dies gilt auch für die Wasserzählerbügel, die zwischen dem ersten und zweiten Absperrhahn eingebaut werden müssen um den in regelmäßigen Abständen vorzunehmende Austausch der Wasserzähler problemlos durchführen zu können.

Jeder Anschluss muss auf Kosten des Grundstückseigentümers mit so einem Wasserzählerbügel versehen sein. Sofern ein solcher Bügel noch nicht vorhanden ist, bitten wir, dies zeitnah zu erledigen!

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

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