Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 09.11.2022 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Unerwartet positives Ergebnis im Gemeindewald

Der Gemeinderat hat am 25.11.2020 den Wirtschaftsplan des Gemeindewaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2021 beschlossen.  Der Plan sah einen Gesamteinschlag von 2.210 Fm vor, hieraus sollte sich ein Fehlbetrag in Höhe von 13.550 € ergeben. Nunmehr liegen die Abschlusszahlen für dieses Forstwirtschaftsjahr vor. Der tatsächlich getätigte Einschlag liegt mit 2.345 Fm rund 6% über dem Ansatz. Dabei wurden beim Nadelholz 1.932 Fm und damit 9% mehr eingeschlagen als geplant (1.010 Fm), beim Laubholz gab es mit 229 Fm (geplant: 226 Fm) nahezu eine Punktlandung. Bei der sogenannten zufällige Nutzung – verursacht durch Sturm- und Trockenschäden sowie Käferkalamitäten – kam der Gemeindewald vergleichsweise glimpflich davon: Statt den befürchteten 1.200 Fm fielen hier nur 413 Fm an. Dies und eine für Waldbesitzer außergewöhnlich gute Preissituation am Holzmarkt ermöglichten auch ein deutlich besseres Ergebnis als im Plan prognostiziert: Auf satte 73.842 € beläuft sich der Überschuss, gegen über der Planung ergibt sich also eine Verbesserung um rund 87.000 €. Revierförster Michael Baur und Niels Drobny vom Kreisforstamt informierten den Gemeinderat detailliert über den Vollzug. Der Gemeinderat nahm das sehr positive Ergebnis erfreut zur Kenntnis. Einnahmen aus dem Wald sind für den Haushalt der Gemeinde sehr erfreulich, da diese Erträge im Gegensatz zu den Einnahmen der Gewerbesteuer beim kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt werden und somit in voller Höhe bei der Gemeinde verbleiben.

Waldwirtschaftsplan 2023 beschlossen

Die Forstverwaltung hat der Gemeindeverwaltung den Entwurf der Plandaten für das Forstwirtschaftsjahr 2023 übersandt. Der Gemeinderat hat am 09.05.2020 das Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald für den Zeitraum 2020-2029 gebilligt. Die Forsteinrichtung sieht eine durchschnittliche jährliche Gesamtnutzung von 2.200 Festmeter (Fm) vor, wobei mit 1.300 Fm der etwas größere Anteil auf die Vornutzung entfällt.

Für das kommende Forstwirtschaftsjahr ist eine Gesamtnutzung von 2.020 Fm und damit ein etwas geringerer Einschlag geplant. Der mit 1.440 Fm größere Anteil ist planmäßig vorgesehen, als zufällige Nutzung – also als Sturm- oder Käferholz – sind weitere 580 fm eingeplant. In der Planung wird von 1.940 Fm Nadelholz und 80 Fm Laubholz ausgegangen. Revierförster Michael Baur und Niels Drobny vom Kreisforstamt gingen bei ihren Erläuterungen auch auf die immer deutlicher werdenden Auswirkungen des Klimawandels ein. Im Gemeindewald Pfronstetten wird schon seit Jahren auf einen klimagerechten Umbau hingesteuert, wobei dies nicht zu einem gänzlichen Verzicht auf den „Brotbaum“ Fichte führt. Diese Baumart wie auch andere Nadelhölzer werden aber gezielt auf den Standorten angebaut, die im Lebenszyklus der Bäume hierfür auch geeignet sind. Im mit rund 368 ha Wald vergleichsweise kleinen Gemeindewald zeichnet sich entsprechend den vorgelegten Plänen auch im nächsten Forstwirtschaftsjahr ein Überschuss ab, dieser wird auf 37.800 € kalkuliert. Der Gemeinderat stimmte der Planung zu.

Umsetzung von Maßnahmen für das Ökokonto der Gemeinde

Bereits Ende 2021 hatte sich der Gemeinderat mit dem Thema Ökokonto befasst und darum gebeten, dass hier eine weitergehende Erläuterung erfolgt.

Das Ökokonto dient dazu, die bei Inanspruchnahme bisher baulich nicht genutzter Flächen anfallenden Ausgleichsmaßnahmen möglichst sinnvoll umzusetzen. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. In der Bauleitplanung ist die Eingriffsregelung Teil der städteplanerischen Gesamtabwägung. So sollen Eingriff und Ausgleich in ein Gesamtkonzept eingebunden werden. In der Vergangenheit wurden Ausgleichsmaßnahmen vielfach im Zusammenhang mit der jeweiligen Eingriffsmaßnahme durchgeführt. So wurde beispielsweise um ein neues Baugebiet herum ein Grüngürtel angelegt, in Einzelfällen wurden auch in räumlich getrennten Bereichen Maßnahmen durchgeführt. 

Speziell die Ausgleichsmaßnahmen unmittelbar angrenzend an die „Eingriffsfläche“ sind erfahrungsgemäß sehr teuer, da die hierfür benötigten Flächen im Regelfall zu Baulandpreisen erworben werden müssen. Gleichzeitig ist ihr ökologischer Wert oftmals zweifelhaft.  Aus diesem Grund werden Ausgleichsmaßnahmen zunehmend über ein sogenanntes Ökokonto abgewickelt. Dies erlaubt sowohl eine zeitliche wie auch räumliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich. Zudem können größere, zusammenhängende Ausgleichsflächen geschaffen werden, die dann einerseits ökologisch sinnvoller sind und andererseits auch für mehrere Eingriffsmaßnahmen verwendet werden können.

Der Gemeinderat hat am 25.11.2015 beschlossen, zur Abwicklung der städtebaulich notwendigen Ausgleichsmaßnahmen ein Ökokonto einzurichten und dieses vom Büro von Frau Prof. Waltraud Pustal (Freie Landschaftsarchitektin) aus Pfullingen einzurichten und führen zu lassen. Das Büro Pustal hat seither mehrere potenzielle Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet ermittelt. Nachdem die Gemeinde aufgrund mehrerer Bebauungsplanverfahren in den vergangenen Jahren auf dem Ökokonto faktisch im Minus ist, sollte nunmehr mit der Umsetzung einer ersten Maßnahme erstmals auch eine Einzahlung vorgenommen werden.

Der Gemeindeverwaltung war es bei der Planung der Ausgleichsmaßnahmen wichtig, nachhaltige Einschränkungen der Landwirtschaft zu vermeiden. Die nunmehr zur Umsetzung vorgeschlagene Maßnahme „ÖKAs1“, welche die Extensivierung einer 8,9 ha großen, bisher konventionell bewirtschafteten Wiese nördlich der Ortslage von Aichstetten hin zu einer Magerwiese vorsieht, bietet hierfür die Gewähr. Die Maßnahme sieht anfänglich die Ausmagerung der Fläche durch Schröpfschnitte (zusätzlicher Schnitt im März bis Anfang Mai bei Aufwuchshöhe 10-15 cm) in den ersten drei bis fünf Jahren bei Verzicht auf Düngung vor. Regelmäßig soll dann eine zweischürige Mahd mit Abräumen (Ende Juni/Anfang Juli und Ende August/Anfang September) mit einer mindestens achtwöchigen Wochen Ruhezeit zwischen den Schnitten erfolgen.

Diese Pflegemaßnahmen können von landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden, die dann als Ausgleich für den höheren Aufwand und den geringeren Ertrag Ausgleichszahlungen erhalten können. Im Maßnahmenblatt wird für die Ermittlung dieser Ausgleichszahlung das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) bzw. der Maßnahmenbereich B 5 “Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen” mit 280 €/ha GL zu Grunde gelegt. Demnach würde sich eine jährliche Ausgleichszahlung von 2.238 € ergeben, aufsummiert auf 30 Jahre würde sich der Gesamtaufwand für diese Ausgleichsmaßnahme auf 67.140,00 € belaufen.

Mit dieser Maßnahme können rund 1 Million Ökopunkte gewonnen werden. Rund 200.000 Ökopunkte werden für bereits realisierte Eingriffe benötigt, weitere 600.000 Punkte dürften für die anstehenden Baulandausweisungen benötigt werden. Die „übrigen“ Ökopunkte können auf dem Konto Zinsen erzeugen, die dann zusammen mit dem Restguthaben für bisher nicht geplante Maßnahmen verwendet werden können.

Zu klären wäre nun, in welcher Form Pflegeaufträge vergeben werden. Im Rahmen der Neuverpachtung der gemeindeeigenen Flächen wurde festgelegt, dass der aktuelle Pächter das Erstzugriffsrecht für einen entsprechenden Pflegevertrag erhalten soll. Hat dieser kein Interesse sollen diese Pflegeaufträge zunächst im jeweiligen Ortsteil und bei ausbleibendem Interesse in der Gesamtgemeinde angeboten werden. Ungeachtet dessen kam aus der Mitte des Gemeinderats die Anregung, den Beschluss über die Umsetzung dieser Maßnahme zu vertagen. Damit soll den örtlichen Gemeinderäten die Möglichkeit gegeben werden, den Sachverhalt mit den potenziellen Pächtern dieser Flächen zu besprechen. Dem hat der Gemeinderat zugestimmt.

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