Aufstellungsbeschluss Solarpark Kleissenberg und Altensberg, Aichelau

Aufstellungsbeschluss

  1. Bebauungsplan „Solarpark Kleissenberg und Altensberg“, Aichelau
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Solarpark Kleissenberg und Altensberg“, Aichelau

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 26.10.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Solarpark Kleissenberg und Altensberg“, Aichelau, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Kleissenberg und Altensberg“, Aichelau, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden.

Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Gemarkung Aichelau.

Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligen, landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von bis zu 500 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden. Die Gemeinde Pfronstetten liegt mit allen Gemarkungen innerhalb dieses Gebietes.

Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Hierfür sollen die Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen geöffnet werden. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.

Der Gemeinderat hat durch seine Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens diesen Interessenskonflikt zu Gunsten der Energieversorgung von erneuerbare Energien gegenüber dem Interesse der Landwirtschaft entschieden.  

Verfahren

Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 30 (1) BauGB werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche sowie örtliche Verkehrsflächen festgesetzt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht aus zwei Teilflächen. Beide befinden sich auf der Gemarkung Aichelau. Die Fläche hat eine Größe von zusammen ca. 8,43 ha. Der westliche Teil (Altensberg) ist 2,58 ha groß, der östliche Teil (Kleissenberg) 5,85 ha. Der westliche Teil umfasst das Flurstück Nr. 292. Der östliche Teil umfasst Teile der Flst. Nrn. 559, 557 und 585. Der westliche Teil befindet sich ca. 580 m, der östliche Teil ca. 1.230 m nordöstlich der nächstgelegenen Wohnbebauung in Aichelau entfernt. Das Plangebiet wird wie in vorstehenden Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Pfronstetten, den 03.11.2022

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Kategorien: Gemeinde