Aufstellungsbeschluss
- Bebauungsplan „Kräuteläcker I“, Pfronstetten
- Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kräuteläcker I“, Pfronstetten
Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 26.10.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Kräuteläcker I“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Kräuteläcker I“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW erneut aufzustellen und beschlossen gemäß § 13 b Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen.
Verfahren
Materiellrechtlich gliedert sich das Bebauungsplangebiet „Kräuteläcker I“ in zwei Teilgebiete. Im östlichen Teilgebiet handelt sich um die Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans „Linden“ (rechtskräftig seit 24.07.1973), bei dem ein geringfügiger Teil von Verkehrsflächen in Bauflächen geändert wird. Außerdem wird im Norden ein Bestandsbereich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Hier richtet sich das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13a BauGB. Seit Juni 2021 besteht nach §13 b BauGB die Möglichkeit zur Erschließung von Außenbereichsflächen, deren Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Im westlichen Bereich der Erweiterung handelt es sich um die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren, danach erfolgt für diesen Bereich die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13b BauGB. Mit ca. 7.300 m² überbaubarer Grundfläche wird diese Voraussetzung erfüllt. Das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an den bestehenden Siedlungsrand des Ortsteils Pfronstetten. Da die Entwässerung des Gebietes noch nicht abschließend geklärt ist erfolgt der Auslegungsbeschluss zu einem späteren Zeitpunkt. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird abgesehen. Insbesondere soll dem Bedarf an Investitionen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in angemessener Weise Rechnung getragen werden.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kräuteläcker I“ soll der Bedarf an Wohnbauflächen in Pfronstetten gedeckt werden und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angemessene Arrondierung des Ortsteils geschaffen werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich südwestlich des Ortskerns von Pfronstetten. Er umfasst einen Teil der Lindenstraße Flst. Nrn. 154/5 und 637, Teile der Flst. Nrn. 143/11, 143/12, 157 sowie die Flst. Nrn. 146,154/12 und 636/1. Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 2,77 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachstehenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Der Beschluss des Gemeinderats über die erneute Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.
Gemeinde Pfronstetten, den 03.11.2022
Reinhold Teufel
Bürgermeister