Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Brünnle Ost, Riegeleshalden, Geisingen

Aufstellungsbeschluss

  1. Bebauungsplan „Brünnle Ost, Riegeleshalden“, Geisingen
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Brünnle Ost, Riegeleshalden“, Geisingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 26.10.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Brünnle Ost, Riegeleshalden“, Geisingen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Brünnle Ost, Riegeleshalden“, Geisingen, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen und beschlossen gemäß § 13 b Baugesetzbuch i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Brünnle Ost, Riegeleshalden“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angemessene Arrondierung des Ortsteils geschaffen und der Bedarf an Wohnbauflächen in Geisingen gedeckt werden. Es liegen konkrete Anfragen von Ortsansässigen nach Baugrundstücken vor. Die Grundstücke werden im östlichen Anschluss an das bestehende Baugebiet „Brünnle“ geplant.

Verfahren

Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich nach § 13b Baugesetzbuch. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b Baugesetzbuch sind gegeben, da eine zulässige Grundfläche von weniger als ca. 10.000m² festgelegt und sich das Plangebiet im direkten Anschluss an den bestehenden Siedlungsrand des Ortsteils Geisingen befindet.

Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG liegen nicht vor.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a Baugesetzbuch wird abgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nordöstlich des Ortskerns von Geisingen. Er umfasst Teile der Flst. Nrn. 39/2, 144, 148/1, 148/2,148/3 und 149 und die Flst. Nrn. 48, 53/1, 53/4, 53/5, 54, 55, 57, 143/1 und 143/2.  Er hat eine Größe von ca. 2,1 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Gemeinde Pfronstetten, den 03.11.2022

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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