Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 26.10.2022 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Aufstellungsbeschluss für Solarpark in Aichelau

In den Bereichen Kleissenberg und Altensberg nordöstlich von Aichelau sollen zwei Solarparks entstehen. Der Grundstückseigentümer hat deshalb bei der Gemeinde die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens beantragt.

Das Plangebiet hat eine Größe von zusammen ca. 8,43 ha und besteht aus zwei Teilflächen.  Der westliche Teil (Altensberg) ist 2,58 ha groß, der östliche Teil (Kleissenberg) 5,85 ha. Der westliche Teil ist ca. 580 m, der östliche Teil ca. 1.230 m nordöstlich von der nächstgelegenen Wohnbebauung in Aichelau entfernt. Der Gemeinderat bestätigte seine grundsätzlich positive Haltung zu solchen Vorhaben, sofern diese mit dem Landschaftsbild verträglich sind. Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

Neue Wohnbauflächen für Geisingen geplant

Die Gemeinde verfügt in Geisingen nur noch über einige wenigen Wohnbauflächen . Unter Berücksichtigung der Regionalen Grünzüge rund um das Dorf besteht im Bereich Brünnle Ost / Riegelishaldendie Möglichkeit, weitere Flächen auszuweisen. Hierfür hat der Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss das notwendige Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 2,1 ha. Nach § 13b BauGB besteht die Möglichkeit, Wohnbaugebiete mit einer überbaubaren Grundfläche von unter 10.000 m², die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, in einem vereinfachten Verfahren auszuweisen. Insbesondere muss hier nicht zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden, auch entfällt die Notwendigkeit einer Umweltprüfung, eines Umweltberichts und einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Von dieser Möglichkeit möchte die Gemeinde Gebrauch machen. Mit dem gefassten Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

Erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bereich “Kräuteläcker I” in Pfronstetten

Auch in Pfronstetten sollen unter Anwendung des § 13b BauGB neue Wohnbauflächen geschaffen werden. Hier verfügt die Gemeinde aktuell nur noch über einen erschlossenen Bauplatz. Realisiert werden sollen die neuen Wohnbauflächen im Bereich einer früheren landwirtschaftlichen Hofstelle am westlichen Ortsrand. Insgesamt ist das Plangebiet ca. 2,77 ha groß.

Für diesen Bereich wurde bereits vor drei Jahren ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Erschließungsplanung hat aber mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant. Nachdem sich zwischenzeitlich rechtliche Änderungen ergeben haben, muss der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Planungsleistungen vergeben

Die Gemeinde plant auf der Grundlage des § 13b BauGB die Durchführung mehrere vereinfachte Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnbauflächen. Für die Bereiche „Wiesenweg“ in Aichelau und „Kegelplatz Erweiterung 2023“ in Aichstetten wurde in der Sitzung am 28.09.2022 mit dem Aufstellungsbeschluss das Bebauungsplanverfahren jeweils eingeleitet. Für die Durchführung der Verfahren ist die Hinzuziehung eines entsprechenden Planungsbüros erforderlich. In der Vergangenheit hat die Gemeinde solche Planungsleistungen an das Büro Künster Architektur + Stadtplanung aus Reutlingen vergeben. Angesichts der guten Zusammenarbeit hatte die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, auch die Verfahren „Wiesenweg“ in Aichelau (18.394,26 €) und „Kegelplatz Erweiterung 2023“ in Aichstetten (27.562,07 €) an dieses Büro zu vergeben. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Baugrunduntersuchung ja, Kampfmittelerkundung nein

Im Zuge der Verlegung der Nahwärmeleitung im Bereich Lindenstraße (Pfronstetten) sollte sinnvollerweise der in diesem Bereich schadhafte Kanal miterneuert werden. Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Langenbach empfiehlt dringen, vor der Ausschreibung über eine Baugrunduntersuchung die Rahmenbedingungen zu klären, um unschöne Überraschungen bei der Durchführung zu vermeiden – speziell auch im Hinblick auf den Fahrbahnbelag (teerhaltige Baustoffe). Die entsprechende Baugrunduntersuchung wurde für 9.034,72 € an die Firma Baugrund Süd vergeben. Ebenfalls angeboten und vom Ingenieurbüro empfohlen wurde eine sogenannte Kampfmittelfreimessung. Diese wird wie folgt beschrieben:

Durchführung einer punktuellen Freimessung im Bereich des/der Bohrpunkte/s mit handgeführtem Magnetometer bzw. Georadar, zur Detektion von ferromagnetischen Störkörpern inkl. Dokumentation und Freigabebescheinigung. Für die Freimessung muss das Suchfeld begehbar sein, ohne Störkörper wie Fahrzeuge, Container, Zäune. Auffüllung usw. vorliegen und einen ebenerdigen Bewuchs aufweisen. Bei einem Verdachtsmoment wird ein alternativer Bohransatzpunkt gewählt.

Konkret würde also eine Untersuchung auf verschüttete Kampfmittel (Granaten, Minen etc.) erfolgen. Diese Leistung würde knapp 700,00 € brutto extra kosten. Nachdem es keinerlei Erinnerungen an Kampfhandlungen während des II. Weltkriegs in Pfronstetten gibt und die Erschließung der Lindenstraße deutlich nach dem Krieg erfolgte, wird auf diese Kampfmittelfreimessung verzichtet – auch wenn der Aufwand überschaubar wäre. Allerdings steht die Gemeinde voll in der Haftung, sollte es doch einen verschütteten Blindgänger geben.

Nächster Digitalisierungsschritt bei der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung setzt seit dem Jahr 2018 ein Dokumentenmanagementsystem mit einer digitalen Kassenbelegarchivierung ein. Bisher ist der Ablauf bei der Bezahlung einer Rechnung wie folgt festgelegt:

  1. Auf eingehenden Papierrechnungen werden von der Poststelle der Eingangsstempel und vom Bürgermeister und dem zuständigen Amtsleiter einen Sichtvermerkt angebracht.
  2. Anschließend geht die Rechnung an die Gemeindekasse wo die relevanten Daten der Rechnung erfasst (=“kontiert“) werden und ein sogenannter Auszahlungsbeleg gedruckt wird.
  3. Originalrechnung und Auszahlungsbeleg wandern anschließend zu der Stelle bei der Gemeindeverwaltung, der Schule, dem Bauhof oder der Feuerwehr, welche die Auszahlung veranlasst hat. Der zuständige Sachbearbeiter prüft die Rechnung und stellt sie auf dem Auszahlungsbeleg durch seine Unterschrift „sachlich richtig“.
  4. Danach wird der Vorgang – abhängig von der Höhe des Anordnungsbetrags – entweder vom Amtsleiter oder vom Bürgermeister durch dessen Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg zur Auszahlung angeordnet.
  5. Der Vorgang wandert wieder zur Gemeindekasse, dort wird die Auszahlung veranlasst.
  6. Abschließend werden die Originalrechnung und der unterschriebene Auszahlungsbeleg gescannt. Die Original werden entsprechend den gesetzlichen Fristen in Pappkartons gesammelt und anschließend vernichtet. Nachbearbeitungen oder nachträgliche Prüfungen werden ausschließlich anhand der gescannten Belege durchgeführt.

Früher wurden die Belege nach Zahlungsfreigage nach Haushaltstellen sortiert abgelegt und in einer Vielzahl von Leitz-Ordnern über Jahre / Jahrzehnte hinweg aufbewahrt. Durch die Einführung dieses als „spätes Scannen“ bezeichneten Ablaufs ist dies hinfällig, dadurch entfällt erheblicher Personalaufwand und das Risiko des falschen Ablegens wird minimiert bzw. sogar ausgeschlossen. Zwischenzeitlich gehen rund die Hälfte aller Rechnungen per E-Mail ein. Beim bisher parktizierten „späten Scannen“ müssen diese zunächst ausgedruckt werden, um sie dann in den normalen Ablauf bringen zu können. Dies stellt einen dem Grunde nach überflüssigen Arbeitsschritt dar, der zudem auch das mobile Arbeiten zusätzlich einschränkt. Deshalb hat die Verwaltung beim Rechenzentrum Komm.ONE ein Angebot für einen sogenannten „digitalen Rechnungsworkflow“ eingeholt. Dieser auch als „frühes Scannen“ bezeichnete Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:

  1. Eingehende Papierrechnungen werden direkt nach Eingang gescannt und zusammen mit den per E-Mail eingegangenen PDF- oder E-Rechnungen digital an das im Finanzwesen eingesetzte Programm übergeben. Ein Auszahlungsbeleg in Papierform gibt es nicht mehr, die Originalrechnung wird bereits nach diesem Schritt in Pappkartons gesammelt.
  2. Die beim „späten Scannen“ beschriebenen Arbeitsschritte 2-5 laufen dann voll digital ab. Die weiteren Verfahrensschritte können dabei auch von unterwegs und aus dem Homeoffice gesteuert und mittels digitaler Signatur vollzogen werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Zeit zwischen Rechnungseingang und Auszahlung kann deutlich verkürzt werden, der Prozess wird nicht durch mobiles Arbeiten oder Abwesenheiten unterbrochen. Gerade die Möglichkeit des mobilen Arbeitens ist vielen Nachwuchskräften wichtig und steigert somit auch die Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeber – in Zeiten des Fachkräftemangels ein nicht zu unterschätzender Punkt. Die zurückliegenden Corona-Zeiten (Quarantäne!), aber auch die ganz aktuell gegebenen Personalengpässe bei der Gemeindeverwaltung haben die Bedeutung dieses Aspekts ebenfalls deutlich gemacht. Im Hinblick auf eine Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Kassenwesens ist dieser Schritt unverzichtbar. Nur bei weitestgehend digitalisierten Abläufen können Dienstleistungen ortsunabhängig erbracht werden. Im Landkreis Reutlingen setzt die Gemeinde Dettingen das „frühe Scannen“ bereits ein und ist sehr zufrieden damit. Eine Präsentation durch das Rechenzentrum hat ebenfalls stattgefunden, die Resonanz im Haus war durchweg positiv.

Die einmaligen Kosten für die Umstellung liegen bei 23.923,76 €, die jährlich anfallenden Kosten liegen bei 4.143,15 €. Nachdem sich für Bestellungen nach dem 01.01.2023 eine Preiserhöhung abzeichnet – im Gespräch sind hier 30% – hat der Gemeinderat der Umstellung zugestimmt. Die Umsetzung wird frühestens im 3. Quartal 2023 erfolgen.

Freiwilliger Beitrag für das Alb-Hospiz in Münsingen

Die Samariterstiftung, eine kirchliche Stiftung, hat sich an die umliegenden Gemeinden gewandt und dafür geworben, das kürzlich eröffnete Alb-Hospiz in Münsingen durch eine regelmäßige Zahlung zu unterstützen. Die Gemeinden im Alb-Sprengel (Engstingen, Gomadingen, Hayingen, Hohenstein, Mehrstetten, Pfronstetten, Sonnenbühl, St. Johann, Trochtelfingen und Zwiefalten) haben sich auf einen Vorschlag verständigt, wonach in den Jahren 2023-2027 beim tatsächlichen Bestehen eines Abmangels eine jährliche Förderung in Höhe von bis zu 0,40 € pro Einwohner gewährt werden soll. Damit soll auch der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Einrichtung für die Region Rechnung getragen werden. Die Entscheidung obliegt den jeweiligen Gemeinderäten. Für die Gemeinde Pfronstetten würde dies bei ca. 1.500 Einwohnern eine jährliche Beteiligung in Höhe von maximal 600,00 € ergeben, bis 2027 somit insgesamt maximal 3.000 €. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Beteiligung zu gewähren.

Schüttgutboxen für den Bauhof

In der Februarsitzung des Gemeinderates wurde beschlossen, dass auf überdachte Schüttgutboxen am neuen Bauhofgebäude verzichtet wird, da diese mit rund 55.000 Euro (davon 24.000 Euro für die Bodenplatte und 31.000 Euro für die Stahlbetonwände) den finanziellen Rahmen gesprengt hätten. Stattdessen wurde beschlossen, dass diese mit mobilen Betonblocksteinen, umgangssprachlich Legosteine genannt, hergestellt werden sollen. Hierfür wurden nun Angebote eingeholt. Nur das Angebot der Firma Ott Teer Recycling GmbH aus Wilsingen entsprach dabei den Vorgaben, es beläuft sich auf 11.241,93 €. Der Gemeinderat hat der Beschaffung zugestimmt.

Reinertrag aus der Jagdverpachtung festgestellt

Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Pfronstetten wurde von der Jagdgenossenschaftsversammlung durch Beschluss vom 09.03.2016 auf den Gemeinderat übertragen. Zur den damit übertragenen Aufgaben gehört auch die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und damit verbunden die Feststellung des Reinertrags aus der Verpachtung jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahrs. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2021/2022 konnten Einnahmen in Höhe von 23.800 € erzielt werden. Diesen Standen Ausgaben in Höhe von 6.984,49 € entgegen. Die Gemeindeverwaltung erhält für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft einen Anteil von 10% der Erträge, somit also 2.380 €. Somit verbleibt ein Reinertrag in Höhe von 14.435,51 €. Dieser Betrag ist maßgeblich für die Berechnung der Auszahlungsansprüche der Eigentümer von bejagbaren Flächen (Auskehransprüche). Der Auskehrsatz errechnet sich durch die Verteilung des Reinertrags durch die bejagbare Fläche. Bei einer bejagbaren Fläche von insgesamt 4.773 ha liegt der Auskehrsatz im zurückliegenden Jagdjahr somit bei 3,02 € pro Hektar. Die Jagdgenossenschaft hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdverpachtung – soweit er nicht im Wege der Auskehrung an die Grundstückseigentümer ausbezahlt wird – der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung der Wald- und Feldwege übertragen werden soll. Aus diesen Mitteln werden auch die Zuweisungen an die örtlichen Holzkassen für deren Wegebaumaßnahmen finanziert. Ab dem laufenden Jagdjahr 2022/2023 wird der Reinertrag getrennt für die beiden Jagdgenossenschaften Aichelau (Ortsteil Aichelau) und Pfronstetten (alle übrigen Ortsteile) berechnet, dieser ist dann auch jeweils getrennt festzustellen.

Hundesteuersätze werden angehoben

Aus der Mitte der Bevölkerung werden immer wieder Klagen im Hinblick auf eine zu hohe Anzahl von Hunden in der Gemeinde vorgetragen. Begründet werden diese Beschwerden mit Verunreinigungen innerorts wie auch außerorts, vor allem aber auch mit Belästigungen oder gar Bedrohungen, die vor allem von freilaufenden Hunden ausgehen. Die Anhebung der Hundesteuer ist bei solchen Gesprächen eine häufig gehörte Forderung. Nach einer von der Gemeindeverwaltung durchgeführten Umfrage liegt die Gemeinde Pfronstetten bisher tatsächlich am unteren Rand der Bandbreite der Hundesteuer in der Region. In der Gemeinde Pfronstetten wurde die Hundesteuer letztmals 2011 angepasst, und zwar von 50 € auf 72 € für den Ersthund und von 100 € auf 144 € für den Zweithund. Neu eingeführt wurde in diesem Zug die Kampfhundesteuer. Der Gemeinderat hat nach elf Jahren eine Anpassung der Steuersätze beschlossen. Der Ersthund kostet künftig 90 €, der Zweithund 180 €. Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 500 €, jeder weitere Kampfhund kostet 1.000 €.

Bezugspreis des Mitteilungsblatts wird angepasst

Im Rahmen der Einführung des § 2b UStG werden sämtliche Leistungen einer Kommune, die im Wettbewerb stehen und somit auch von Privaten erbracht werden können, steuerpflichtig. Hierunter fällt auch der Bezug des Mitteilungsblattes. Der jährliche Bezugspreis wurden zuletzt im Jahr 2014 von 15 € auf 16 € angepasst. Eine Kalkulation wurde damals nicht vorgenommen. Bei der Umstellung des Drucks von s/w auf Farbe in 2017 wurden lediglich die Anzeigenpreise, jedoch nicht die Bezugspreise angepasst. Der durchschnittliche Bezugspreis der umliegenden Gemeinden beträgt aktuell 37,77 Euro. Mit 16 Euro liegt die Gemeinde Pfronstetten somit deutlich unter dem Durchschnitt. Der redaktionelle Aufwand für die Zusammenstellung der Beiträge für das Mitteilungsblatt dürfte bei allen Gemeinden ungefähr gleich sein. Während die aufgeführten anderen Gemeinden ihre Mitteilungsblätter aber von gewerblichen Anbietern drucken lassen, erstellt die Gemeinde Pfronstetten ihr Mitteilungsblatt dank eines leistungsfähigen Druckers selbst und organisiert auch die Verteilung selbst. Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb vorgeschlagen, lediglich die Kosten, die in anderen Gemeinden ebenfalls von den Abonnenten der Mitteilungsblätter zu tragen sind, nämlich für Druck und Verteilung, über die Bezugsgebühr abzurechnen. Für das Jahr 2023 wurden die Bezugspreise mit einer Auflage von 500 Exemplaren nun erstmalig kalkuliert. Der ermittelte kostendeckende Preis liegt mit netto 27,84 € bzw. brutto 29,96 € immer noch deutlich unter dem durchschnittlichen Preis der Nachbargemeinden. Aus Vereinfachungsgründen bei der Abrechnung soll das Mitteilungsblatt künftig halbjährlich abgerechnet werden (Stichtag: 01.01. und 01.07.). Kündigung sollen ebenfalls nur zum Halbjahrende möglich sein, so dass künftig keine anteilige Rückzahlung bei einer Kündigung mehr notwendig ist. Ein Großteil der Abonnenten hat der Gemeindeverwaltung eine Einzugsermächtigung erteilt, vereinzelt gibt es aber auch noch Barzahler, die einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand verursachen. Deshalb wurde bereits im Jahr 2009 beschlossen, dass für Barzahler der jährliche Bezugspreis um 5,00 Euro höher ist (20,00 € statt 15,00 €). Unter kalkulatorischen Gesichtspunkten wäre ein Aufschlag von ca. 17,9% ausreichend, so dass für Barzahler ein Bezugspreis von 35,31 € vorgeschlagen wurde. Ein Exemplar würde demnach für Abbucher rund 0,58 € und für Nichtabbucher rund 0,70 € kosten – angesichts der gebotenen Leistung kein überzogener Preis. Alternativ kann das Mitteilungsblatt auch kostenlos im Internet gelesen werden. Der Gemeinderat stimmte dieser Anpassung zu.

Die Anzeigenpreise, die erst m vergangenen Jahr angepasst wurden, bleiben unverändert. Für die Mitverteilung von Prospekten werden künftig 50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer fällig, bisher lagen diese Kosten bei 30 €.

Wahl der Feuerwehrkommandanten bestätigt

Im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pfronstetten am 05.10.2022 wurden Herr Markus Stoll (Tigerfeld) zum Feuerwehrkommandanten, Herr Philipp Schneider (Aichstetten) zum 1. Stellvertreter und Markus Hecht (Pfronstetten) zum 2. Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt. In allen Fällen handelt es sich um eine Wiederwahl, die Amtsinhaber wurden erstmals im März 2016 gewählt und nach Bestätigung durch den Gemeinderat durch den Bürgermeister bestellt. Somit wäre die fünfjährige Amtszeit bereits im März 2021 ausgelaufen. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte eine Neuwahl jedoch erst jetzt erfolgen. Dieser (Wieder-) Wahl musste der Gemeinderat zustimmen, anschließend kann die erneute Bestellung auf fünf Jahre durch den Bürgermeister erfolgen. Die Zustimmung wurde erteilt.

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