Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen – Pachtgebote bis 01.11.2022 bei der Gemeinde einreichen!

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.09.2022 folgende Modalitäten für die Neuverpachtung der landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde Pfronstetten festgelegt:

Die zur Verpachtung anstehenden 287 Pachtlose werden nachstehend in Form entsprechender Luftbilder und Pachtloslisten veröffentlicht:

Luftbilder und Pachtloslisten

Hinweis: Falls Sie widersprüchliche oder falsche Angaben finden, teilen Sie uns dies bitte mit!

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Für Pachtlose, die zwar im Luftbild, nicht aber auf der Pachtlosliste verzeichnet sind, gelten abweichende Pachtregelungen bzw. Pachtzeiträume, diese stehen aktuell nicht zur Verpachtung an.
  • Pachtberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in der Gemeinde.
  • Pachtgebote sind in Form entsprechend ausgefüllter Pachtloslisten bis spätestens 01.11.2022 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Dabei gilt der jeweils festgesetzte Pachtanschlag in Euro pro Ar als Mindestgebot, in Schritten von zehn Cent pro Ar können auch höhere Gebote abgeben werden. Das Pachtgebot ist jeweils in der Zeile des Pachtloses rechts einzutragen.
  • Die Verpachtung erfolgt zunächst auf Ortsteilebene. Pachtlose, die nicht zum Pachtanschlag verpachtet werden können, werden in einer zweiten Runde auf Gemeindeebene und erforderlichenfalls in einer dritten Runde überörtlich angeboten.
  • Pachtlose, für die nur ein Angebot zum Mindestgebot eingehen, werden im Regelfall direkt an diesen Interessenten zugeschlagen.
  • Gehen für ein Pachtlos mehrere Bewerbungen ein, werden die drei Bewerber mit den höchsten Geboten sowie – unabhängig von der Höhe seines Gebots – der seitherige Pächter des jeweiligen Pachtloses zu einem Versteigerungstermin eingeladen. Bei dieser Versteigerung entscheidet dann das Höchstgebot über den Zuschlag, die im schriftlichen Verfahren abgegeben Gebot gelten als Einstiegsgebote. Sofern bei der Ermittlung der drei Höchstgebote mehreren Interessenten Angebote in gleicher Höhe abgegeben werden, entscheidet erforderlichenfalls das Los über die Zulassung zum Versteigerungstermin

    Beispiel:
    Ein Interessent bietet drei Euro pro Ar, fünf andere bieten zwei Euro pro Ar und der seitherige Pächter bietet einen Euro pro Ar.
    Der Interessent mit dem Gebot drei Euro pro Ar wird zur Versteigerung eingeladen.
    Von den fünf Interessenten mit zwei Euro pro Ar werden durch Losentscheid zwei ausgewählt, die ebenfalls zur Versteigerung eingeladen werden.
    Außerdem wird der seitherige Pächter zur Versteigerung eingeladen.
  • Unabhängig von der Größe der gepachteten Fläche bzw. der sich hieraus rechnerisch ergebenden Pacht wird eine Mindestpachtzahlung in Höhe von 10,00 € festgesetzt.
  • Pachtverträge werden nur noch mit Vereinbarung einer Abbuchungsermächtigung abgeschlossen (§ 3 des Pachtvertrags). Dies stellt sicher, dass die Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt erfolgt.
  • Im Pachtvertrag wird ein Sonderkündigungsrecht des Verpächters für den Fall vereinbart, dass die Pachtfläche zur Realisierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien für eine bau- oder naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme in Anspruch genommen wird (Ziffer 15 Absatz 1 der Allgemeine Pachtbedingungen für Grundstücke der Gemeinde Pfronstetten).
  • Sofern Inanspruchnahme für eine bau- oder naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme ein Pflegevertrag abgeschlossen wird, bietet der Verpächter dem Pächter an, in diesen Pflegevertrag einzutreten (Ziffer 15 Absatz 3 der Allgemeine Pachtbedingungen für Grundstücke der Gemeinde Pfronstetten).
  • Zur Erleichterung des Schutzes landwirtschaftlicher Kulturen durch Elektrozäune ist auf Verlangen des Jagdpächters einen Streifen von maximal 1 m entlang der Grenze unbestellt zu lassen (Ziffer 9 Absatz 7 der Allgemeine Pachtbedingungen für Grundstücke der Gemeinde Pfronstetten).

Ein Muster des vorgesehenen Pachtvertrags einschließlich der dazugehörenden Allgemeinen Pachtbedingungen für Grundstücke der Gemeinde Pfronstetten können Sie hier herunterladen:

Bitte anklicken!

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