Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Wiesenweg“, Aichelau

Aufstellungsbeschluss

1. Bebauungsplan „Wiesenweg“, Aichelau
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Wiesenweg“, Aichelau

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 28.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Wiesenweg“, Aichelau, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Wiesenweg“, Aichelau, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen und gemäß § 13 b Baugesetzbuch i.V.m. § 13a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wiesenweg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angemessene Arrondierung des Ortsteils geschaffen und der Bedarf an Wohnbauflächen in Aichelau gedeckt werden. Die Grundstücke werden im nördlichen Anschluss an das bestehende Baugebiet „Hayinger Straße“ geplant. Das Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet festgelegt.

Verfahren

Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich nach § 13b Baugesetzbuch. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b Baugesetzbuch sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 2.250m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an bestehende Wohnbebauung. Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a Baugesetzbuch wird abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nordöstlich des Ortskerns von Aichelau. Er umfasst einen Teil des Wiesenwegs Flst. 116 sowie Teile der Flst. Nr. 46, 118, 121, 200, 202 und 203. Er hat eine Größe von ca. 0,7 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Pfronstetten, den 06.10.2022

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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