Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Kegelplatz Erweiterung 2023“, Aichstetten

Aufstellungsbeschluss

1. Bebauungsplan „Kegelplatz Erweiterung 2023“, Aichstetten
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kegelplatz Erweiterung 2023“, Aichstetten

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 28.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Kegelplatz Erweiterung 2023“, Aichstetten, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Kegelplatz Erweiterung 2023“, Aichstetten, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen und gemäß § 13 b Baugesetzbuch i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kegelplatz Erweiterung 2023“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angemessene Arrondierung des Ortsteils geschaffen und der Bedarf an Wohnbauflächen in Aichstetten gedeckt werden. Es liegen konkrete Anfragen von Ortsansässigen nach Baugrundstücken vor. Die Grundstücke werden im südlichen Anschluss an das bestehende Baugebiet „Kegelplatz“ geplant. Das Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet festgelegt.

Verfahren

Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich nach § 13b Baugesetzbuch. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b Baugesetzbuch sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 5.200m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an bestehende Wohnbebauung. Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a Baugesetzbuch wird abgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nordöstlich des Ortskerns von Aichstetten. Er umfasst einen Teil des Meisenweges Flst. 94/1, Teile der Flst. Nrn. 110 und 600/1 und die Flst. Nrn. 105, 106, 107 und 108. Er hat eine Größe von ca. 1,7 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Pfronstetten, den 06.10.2022

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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