Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –
- Bebauungsplanvorentwurf „Solarpark Enetsfeld“, Aichstetten
- Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Enetsfeld“, Aichstetten
Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 20.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Solarpark Enetsfeld“, Aichstetten, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Enetsfeld“, Aichstetten, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufgestellt. Es wurde beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 30 (1) BauGB werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche sowie die örtlichen Verkehrsflächen festgesetzt.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden. Der Gemeinderat hat durch seine Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens diesen Interessenskonflikt zu Gunsten der Energieversorgung von erneuerbare Energien gegenüber dem Interesse der Landwirtschaft entschieden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der Gemarkung Aichstetten.
Die Fläche hat eine Größe von zusammen ca. 6,6 ha. Der westliche Teil ist 5,5 ha groß, der östliche Teil 1,1 ha. Der westliche Teil umfasst die Flurstücke Nr. 451 (teilweise), 455, 456, 457, 458, 459, 460, 448, 449, 450/1, 450/2 und 445. Der östliche Teil umfasst Teile des Flst. Nr. 462. Das Plangebiet befindet sich ca. 1,5 km östlich der nächstgelegenen Wohnbebauung in Aichstetten und ca. 550 m westlich des St. Georgenhofes und wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 20.07.2022. Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (hier: artenschutzrechtlicher Prüfung vom April 2022 und Umweltbericht vom 20.07.2022) von Freitag, den 05.08.2022 bis Montag, den 05.09.2022, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25, in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse
www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html
eingestellt. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 05.09.2022, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Einsichtszeiten Gemeindeverwaltung Pfronstetten:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhr
Pfronstetten, den 28.07.2022
Reinhold Teufel
Bürgermeister
Anlagen: