Weitere Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 20.07.2022 fasste der Gemeinderat folgende weitere Beschlüsse:

Neue Gewerbeflächen am Westrand von Pfronstetten

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Feuerwehrmagazin Erweiterung 2022“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung gewerblicher Flächen geschaffen werden. Ein ortsansässiger Garten- und Landschaftsbaubetrieb benötigt Flächen zur Erweiterung des Betriebes und Lagerung von Materialien. Hierfür sollen die Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Durch die Verlagerung von Teilflächen aus dem bestehenden Betrieb wird die Nutzung am Hauptstandort im Bereich des bestehenden Bebauungsplans “Wilsinger Straße“ (Dorfgebiet MD, direkt angrenzend an ein Wohngebiet WA) nicht weiter verfestigt. Somit können zukünftig Nutzungskonflikte verhindert werden. Weiterhin werden mit dem Bau weiterer Lagerhaltungen unwirtschaftliche, dezentrale Lagerstrukturen näher am Firmenstandort zusammengeführt und zusätzlich fehlende Lagerflächen geschaffen

Das Plangebiet liegt westlich des Bereiches mit zentralen Infrastrukturen, wie dem Feuerwehrmagazin und dem Forstbetrieb Pfronstetten. Die Größe des Plangebiets beträgt in dieser Abgrenzung ca. 1,17 ha. Die östlich und nördlich angrenzenden Flächen sind als gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Die externen Kosten des Verfahrens trägt der Veranlasser.

Gemeinderat Mario Pasetto wies darauf hin, dass mit dieser Ausweisung Pfronstetten künftig an fast jedem Ende ein Gewerbegebiet habe. Er befürchtete nachteilige Auswirkungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen. Bürgermeister Reinhold Teufel bestätigte diese Analyse, widersprach aber bei den befürchteten Auswirkungen: Mit dem Bereich Kräuteläcker bestehe genügend Entwicklungspotential für die nächsten Jahrzehnte.

Der Gemeinderat stimmte der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu.

Ganztagsbetreuung an der Grundschule wirft ihre Schatten voraus

Im September vergangenen Jahres hat der Bundesrat mit dem Ganztagsförderungsgesetz beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise – jeweils für die neuen Erstklässler – der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2029/2030 muss dann jeder Grundschüler die Möglichkeit haben, an jedem Werktag ganztags (bis zu 8 Stunden) betreut zu werden. Ähnlich wie im Kindergarten darf dieses Betreuungsangebot maximal vier Wochen pro Jahr geschlossen sein. Bedeutet: Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird es auch einen wachsenden Anspruch auf Ferienbetreuung geben. Fraglich ist bisher noch, inwieweit es sich beim Personal um pädagogische Fachkräfte handeln muss. Aktuell wird die Schulbetreuung zum Großteil von nichtpädagogisch ausgebildeten Personen abgedeckt. Diese haben sich zwar sehr gut eingebracht und erledigen alle Aufgaben sehr kompetent, sie würden jedoch wegfallen, sobald etwaige Voraussetzungen vom Bund oder Land gefordert werden. Der Gemeindetag geht aktuell davon aus, dass solche Kräfte zumindest gewisse Lehrgänge besuchen müssten. Bisher haben sich weder Bund noch Land zu dieser Thematik geäußert.

Neben der personellen Problematik steht in Pfronstetten noch die räumliche Ausgestaltung in Frage. Sollten tatsächlich alle etwa 50 Schüler eine ganztägige Betreuung in Anspruch nehmen, wird der Vereinsraum für das tägliche Mittagessen nicht mehr geeignet sein, hier müssen auch bauliche Alternativen geprüft werden – angesichts der stark steigenden Baukosten eine anspruchsvolle Aufgabe. Zwar hat der Bund zur Umsetzung Fördermittel angekündigt, förderfähig sind hier jedoch nur Projekte mit Betriebserlaubnis – was wiederum den Einsatz pädagogischer Fachkräfte voraussetzen würde. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat bereits stark an der Umsetzbarkeit gezweifelt. Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit hier noch nachgebessert wird.

Sollten die Anforderungen an das Betreuungspersonal nicht erheblich steigen, kann davon ausgegangen werden, dass die Betreuungszeiten zumindest in den vorgegebenen 8 Stunden/Tag gewährleistet werden kann. Wo diese Gruppen dann tatsächlich untergebracht werden können, wäre noch zu klären.

Gemeindeverwaltung holt sich Unterstützung für ein „Tax Compliance Management System“

Der neu gefasste § 2b Umsatzsteuergesetz macht den Gemeinden landauf landab das Leben schwer. Diese sind nun gezwungen, ein sogenanntes TCMS („Tax Compliance Management System“) einzurichten. Trotz größter Sorgfalt kann es bei der Abgabe von Steuererklärungen bzw. -anmeldungen zu Fehlern kommen. Der dann im Raum stehenden Verdacht des Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit kann durch ein innerbetriebliches System zur Sicherstellung, dass alle steuerlichen Vorgaben beachtet werden, entkräftet werden, Im Steuerrecht bewegt man sich selten im Bereich von Ordnungswidrigkeiten, aber sehr oft im Bereich von Straftaten. Ohne den Schutz eines TCMS dürfte es zukünftig kaum mehr möglich sein, Mitarbeiter für die Bereiche Kämmerei und Kasse zu finden, die dann nämlich latent immer mit einem Bein im Gefängnis stehen würden.

Ursprünglich war geplant, diese Aufgabe auf der Ebene des Gemeindeverwaltungsverbands zu bündeln und hierfür eine Fachkraft aus dem Steuerfach zu gewinnen. Trotz mehrfachen Ausschreibungen gab es hier aber keine geeigneten Bewerbungen. Gezwungener Maßen müssen die drei Verbandsgemeinden eigene Wege gehen. Den Weg der Personalaufstockung im Rathaus möchte die Gemeindeverwaltung bewusst nicht gehen, weil nach wie vor zu befürchten ist, dass keine geeignete Kraft gefunden werden kann. Vielmehr wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, da zum Aufbau des TCMS notwendige Wissen bei der Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann „einzukaufen“ und mit dieser Unterstützung die notwendigen Strukturen zu schaffen. Das Büro begleitet eine Vielzahl der Gemeinden in der Region auf dem Weg in den 2b und verfügt über die notwendige Expertise.  „Wir schließen nicht aus, dass später für die laufende Umsetzung des TCMS zusätzliches Personal benötigt wird, zumal im Bereich der Kasse ohnehin gewisse Aufgabenüberhänge gegeben sind“, machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich. „Für den bis zum Jahreswechsel notwendigen Aufbau des Systems halten wir aber externen Sachverstand für hilfreicher als fachfremde Kräfte, die keine schnelle Unterstützung bieten sondern im Gegenteil zunächst eingelernt werden müssten“. Die für die Unterstützung durch das Büro Schüllermann zu erwartenden Fremdkosten (12.548,55 €) und der zeitliche Mehraufwand der vorhandenen Kräfte im Rathaus liegen nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung unter den Kosten für eine zusätzliche Stelle. Dieser Sichtweise schloss sich der Gemeinderat an und stimmte der Beauftragung der Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann zu.

Verrechnungssätze für Bauhoffahrzeuge

Im Laufe des Jahres geht ein neues Modul in der Finanzsoftware der Gemeindeverwaltung in Betrieb. In diesem werden sowohl die interne Verrechnung der Bauhofleistungen als auch die Abrechnung derer mit Dritten maschinell übernommen. Hierdurch sind künftig keine manuellen, aufwändigen Berechnungen mehr notwendig. Damit das System möglichst genau arbeiten kann, werden einzelne Verrechnungssätze für die vorhandenen Fahrzeuge benötigt. Bisher waren diese in den Personalkosten mit abgedeckt. Die Festlegung der Verrechnungssätze (Netto, ohne Personalkosten), die sich zwischen 6,50 € für einen kleinen Autoanhänger und 36,00 € für den Radlader bewegen, wurde in Anlehnung an die Verrechnungssätze des Maschinenrings vorgenommen. Der Gemeinderat stimmte dem zu.

Außenanlagen für Tante-M Markt vergeben

Im Zuge des Einbaus eines Tante-M Markts in die ehemaligen Nebenzimmer des Gasthauses Rose müssen auch die Außenanlagen neugestaltet werden.

Eines der Fenster wird zum Eingang umfunktioniert, im Zugangsbereich ist die Außenanlage entsprechend umzubauen. Außerdem ist vorgesehen, dass der Gehweg zwischen die Querparker und das Gebäude verlegt wird, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. Für die entsprechenden Umbauarbeiten hat die Gemeindeverwaltung mehrere Unternehmen um ein Angebot gebeten. Die Firma Kleinwächter aus Münsingen, die aktuell an der Neugestaltung des Außenbereichs des Kindergartens tätig ist, hat das günstigste Angebot abgegeben. Es beläuft sich auf 9.750,00 € und liegt damit zwar unter der Kostenschätzung (10.160,82 €) aber doch knapp über dem Verfügungsrahmen, den die Gemeindeverwaltung bzw. den der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit vergeben kann. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zu.

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