13. – 17. Änderung des 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschlüsse
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

13. – 17. Änderung des 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen für die Flächen

13. Änderung Sonderbaufläche „Solarpark Dicke“,
Gemeinde Zwiefalten, Gemarkung Sonderbuch, Landkreis Reutlingen,
14. Änderung Sonderbaufläche „Solarpark Enetsfeld“,

Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Aichstetten, Landkreis Reutlingen,
15. Änderung Sonderbaufläche „Solarpark Kurze Greutäcker“,

Stadt Hayingen, Gemarkung Ehestetten, Landkreis Reutlingen,
16. Änderung Sonderbaufläche „Solarpark Heiligenberg und Mäuren“,

Stadt Hayingen, Gemarkung Ehestetten, Landkreis Reutlingen,
17. Änderung Sonderbaufläche „Solarpark Scheibe“,

Stadt Hayingen, Gemarkung Hayingen und
Gemeinde Zwiefalten, Gemarkung Gauingen, Landkreis Reutlingen

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen hat am 27.06.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Mit der 13.- 17. Änderung werden fünf Sonderbauflächen für die Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgewiesen. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung findet die Aufstellung der entsprechenden Bebauungsplanverfahren in den jeweiligen Kommunen statt. Alle fünf Flächen sind im Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2045 auf mindestens 100 % (bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 %, bis zum Jahr 2030 auf 65 %) zu erhöhen, möchten die Mitglieder des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen durch die Änderungen diesen Bestrebungen nachkommen.

Die Vorentwürfe der 13. – 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten – Hayingen wird mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 27.06.2022) von Montag, dem 18.07.2022 bis Freitag, dem 02.09.2022, je einschließlich, bei der Gemeinde Zwiefalten, Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten, bei der Stadt Hayingen, Stadtverwaltung, Marktstraße 1, 72534 Hayingen, und bei der Gemeinde Pfronstetten, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 02.09.2022, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei den Gemeindeverwaltungen Zwiefalten und Pfronstetten, sowie bei der Stadtverwaltung Hayingen (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltungen Zwiefalten und Pfronstetten, sowie an die Stadtverwaltung Hayingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde/der Stadt veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Zwiefalten:

Montag bis Freitag                    08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                  14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag                              14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Pfronstetten:

Montag und Dienstag                07.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag                              07.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag                                     07.30 Uhr – 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Stadtverwaltung Hayingen:

Montag bis Freitag                    08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag                                  14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag                              14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Zwiefalten, den 07.07.2022

Alexandra Hepp
Verbandsvorsitzende

Anlagen

01 Zeichnerischer Teil
02 Begründung

Kategorien: Gemeinde