Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 – wichtig für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer

In diesen Tagen erhalten alle Grundstückseigentümer ein Schreiben des Finanzamts, mit denen sie zur Abgabe einer Feststellungserklärung zur Grundsteuer aufgefordert werden. Für diese Feststellungserklärung, die online über das Portal Elster vorzunehmen ist, werden die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 benötigt. Der Gemeinsame Gutachterausschuss der Albgemeinden bei der Stadt Münsingen hat für das Gebiet aller beteiligter Kommunen diese Bodenrichtwerte ermittelt.

Der Bodenrichtwert pro Quadratmeter ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Bodenrichtwerte für baureifes Land werden grundsätzlich erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei ermittelt. Die Bodenrichtwerte der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke sind ohne Aufwuchs angegeben.

Die Bodenrichtwerte beruhen auf den in der Kaufpreissammlung enthaltenen Vergleichswerten, der allgemeinen Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt und der sachverständigen Erfahrung der Gutachter. Sie werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen und berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes, nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.

Besonderheiten einzelner Grundstücke (bspw. Erschließungszustand, Lage, Bodenbeschaffenheit oder Grundstücksgestalt) können ebenso Abweichungen des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert ergeben wie im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen oder Baulasten. Deshalb sind Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen. Bei Bedarf können Antragsberechtigte ein kostenpflichtiges Gutachten des Gutachterausschusses über den Verkehrswert beantragen.

Aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen und deren Beschreibung und Hinweisen können keine Rechtsansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden etc. abgeleitet werden.

Die Veröffentlichung der aktualisierten Bodenrichtwerte sowie der Bodenrichtwertzonen und –karten erfolgt in Kürze über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (BORIS-BW). Der Zugang ist auf der Internetseite der Gemeinde (www.pfronstetten.de) in der Rubrik „Wir, unsere Kinder und unser Häusle“ unter Hausbesitzer / Bodenrichtwerte zu finden. Hier können die Bodenrichtwerte und zusätzliche Informationen kostenfrei abgerufen werden. Für die Verwendung der Bodenrichtwerte insbesondere für Grundstücke im Außenbereich gelten die Hinweise in den Örtlichen Fachinformationen, die ebenfalls in BORIS-BW zur Verfügung stehen. Ab dem 01.07.2022 steht unter www.gutachterausschuesse-bw.de ein weiteres Portal zur Verfügung, das alle erforderlichen Informationen für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer enthält.

Speziell für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer B wurde dieser Link eingerichtet:

Bodenrichtwerte Grundsteuer B

Weitere Erläuterungen zur Grundsteuerreform finden Sie auf dem  Faltblatt der Steuerverwaltung des Landes.

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