Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2022 folgende Beschlüsse gefasst:
Bedarfsplanung bei der Kinderbetreuung
Der Gemeinderat ist jährlich über die Bedarfsplanung bei der Kinderbetreuung zu unterrichten.
Aktuell können im in kirchlicher Trägerschaft stehenden Kindergarten „Maria Königin“ in Pfronstetten maximal 83 Kinder betreut werden: Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt steht eine Regelgruppe mit 25, maximal aber 28 Plätze zur Verfügung, außerdem eine Ganztagsgruppe mit bis zu 20 Plätzen. Für Kinder ab zwei Jahren steht eine altersgemischte Gruppe mit Regelöffnungszeit mit 25 Kindern bereit, allerdings reduziert sich diese Zahl für jedes aufgenommene Kind unter drei um einen Platz. In der neuen Krippengruppe gibt es Platz für bis zu zehn Kindern im Alter zwischen einem und drei Jahren. Darüber hinaus werden vier Pfronstetter Kinder von vier Tagespflegepersonen betreut, die allerdings nicht in der Gemeinde wohnhaft sind.
Die Geburtenstatistik zeigt auf, dass die Kinderzahlen im vergangenen Jahr stark gestiegen sind. Sie haben nun mit 27 Neugeborenen den Höhepunkt der letzten zehn Jahre erreicht. Der Durchschnitt der letzten zehn Jahrgänge steigt somit von 15 Kindern auf 15,9 Kinder.
Seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 wird die Schulkindbetreuung durch ein kommunales Angebot abgedeckt, wodurch Kapazitäten im Kindergarten freigegeben werden konnten. Dadurch war es möglich, im Kindergartenjahr 2021/2022 den vorhandenen Bedarf vollständig abzudecken.
Im laufenden Kindergartenjahr wird der Betreuungsbedarf erstmals die vorhandenen Plätze übersteigen. Obwohl die neue Krippe gerade erst in Betrieb gegangen ist, werden die Plätze in diesem Kindergartenjahr alle belegt sein. Kinder, denen aktuell kein Platz angeboten werden kann, mussten an den Tagesmütterverein Reutlingen verwiesen werden. Die katholische Kirche als Träger hat sich daher Gedanken über Aufnahmekriterien bzw. Kriterien zur Platzvergabe gemacht und diese schriftlich festgehalten. So soll eine möglichst gerechte Vergabe der begrenzten Betreuungsplätze in der Krippe gewährleistet werden. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Anwendung dieser Kriterien entwickelt, allerdings liegt die Verantwortung bei der Kirche als Trägerin der Einrichtung. Für die Zukunft muss unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen überlegt werden, ob die Neubildung von Betreuungsgruppen notwendig ist. Nachdem in diesem Jahr erst drei Kinder geboren wurden, könnte sich die Lage aber auch wieder etwas entspannen. Außerdem steht die Entscheidung darüber an, ob die Gemeinde den Kindergarten in der Trägerschaft der Kirchengemeinde belässt oder selbst übernimmt. Als Voraussetzung für eine Fortsetzung sieht Bürgermeister Reinhold Teufel eine stärkere Einbeziehung der Gemeinde in die grundsätzlichen Entscheidungen und eine klar definierte Aufgabenverteilung. Hier seien die Gespräche schon sehr weit gediehen. Der Gemeinderat hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
Gemeinderat verzichtet auf Kriterien für PV-Freiflächenanlagen
Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands am 27.06.2022 steht u.a. die Einleitung des Verfahrens für die 13. – 17. Änderung des Flächennutzungsplans zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen. Zur Erreichung des gesamtgesellschaftlichen Ziels der Energiewende bzw. der Dekarbonisierung der Energieerzeugung ist ein erheblicher Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich. Großflächige PV-Anlagen können hierfür einen bedeutsamen Beitrag leisten. Auch aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.02.2022 beschlossen, auch gemeindeeigene Flächen für solche Zwecke grundsätzlich bereitzustellen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung gilt diese Argumentation auch für private Flächen, weshalb grundsätzlich eine positive Begleitung entsprechender Vorhaben befürwortet wird. Anders als bei Windenergieanlage kann die Gemeinde PV-Freiflächenanlagen über die Bauleitplanung steuern. Hier ist für jedes Vorhaben im Außenbereich ein Bebauungsplan erforderlich, der wiederum auf eine entsprechende Flächennutzungsplanung zurückgehen muss. Somit wäre es auch möglich, für solche Anlagen Kriterien vorzusehen.
Eine Festlegung auf der Ebene des Gemeindeverwaltungsverbands wäre naheliegend, da die Flächennutzungsplanung hier erfolgt. Die Gemeindeverwaltung hatte dies angeregt, aufgrund terminlicher Probleme ist dies aber nicht rechtzeitig vor der Sitzung der Verbandsversammlung gelungen. Insofern könnten Kriterien nur auf Gemeindeebene formuliert werden – mit Wirkung nur für die Gemeinde. Der Gemeinderat der Stadt Hayingen hat im vergangenen Jahr Kriterien aufgestellt, diese aber bereits Anfang 2022 neu überarbeitet. Die Gemeindeverwaltung hat eine Übernahme dieser Kriterien geprüft. Eine Übernahme wird auch angesichts der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich nicht empfohlen. Vielmehr wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, auf Kriterien zu verzichten und jeweils im Einzelfall zu entscheiden. Dem schloss sich der Gemeinderat an.
Flächennutzungsplan-Verfahren für PV-Freiflächenanlage in Aichstetten kann eingeleitet werden
Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans soll im Bereich Enetsfeld östlich der Ortslage Aichstetten eine Sonderbaufläche „Solarpark Aichstetten“ ausgewiesen werden. In der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands soll hierfür das Flächennutzungsplanverfahren eingeleitet werden.
Der Planbereich besteht ausschließlich aus privaten Acker- und Grünlandflächen. Im Rahmen der Vorarbeiten für die Änderung des Flächennutzungsplans wurde festgestellt, dass dieser Standort aufgrund der Lage am Waldrand und auch von der Topografie her eine gute Einbindung in die Landschaft aufweist. Aus diesem Grund hatte die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, der Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans zuzustimmen. Dem stimmte der Gemeinderat zu. Es ist vorgesehen, in der Juli-Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu nehmen. Dann soll das Projekt auch konkret vorgestellt werden.
Hochdruckreiniger für den Bauhof
Das neue Bauhofgebäude soll mit einem Hochdruckreiniger ausgestattet werden. Neben der allgemeinen Fahrzeugreinigung wird dieses Gerät vor allem zur Pflege der im Winterdienst eingesetzte Fahrzeuge benötigt. Die Aufstellung ist außerhalb des Hauptgebäudes in einem kleinen Vorbau im Bereich der Waschplatte vorgesehen.
Von der örtlichen Firma Rauscher Reinigungssysteme wurde ein Angebot eingeholt. Einschließlich der notwendigen Anschlussteile und der Montage beläuft sich dieses insgesamt auf brutto 8.640,35 €. Die Hauptposition, das Gerät vom Typ Kränzle Therm 1165-1, wird für netto 3.500 € angeboten. Aufgrund informeller Preisvergleiche kann davon ausgegangen werden, dass es sich um ein kostengünstiges Angebot handelt. Der Gemeinderat hat der Beauftragung zugestimmt.
Nachrüstung der Rose in Sachen Brandschutz
Um für den erwarteten Zustrom von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Unterbringungsmöglichkeiten in der Gemeinde zu schaffen ist vorgesehen, die früheren Gästezimmer im Gasthaus Rose entsprechend herzurichten. Bei der brandschutztechnischen Überprüfung des Gebäudes im Rahmen der beiden laufenden Baugenehmigungsverfahren (Umnutzung der ehemaligen Nebenzimmer zu einem Tante-M-Markt, Umbau des ehemaligen Saals zum Bürgersaal) wurde festgestellt, dass die Gästezimmer die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes nicht erfüllen. Die vom Treppenhaus abzweigenden Flure im Ober- und im Dachgeschoss müssen mit einem Brandschutzelement (T30, rauchdicht schließend) von diesem abgetrennt werden, die direkt vom Treppenhaus erschlossenen Zimmer müssen mit entsprechenden Türen nachgerüstet werden.
Auf eine entsprechende Ausschreibung hin sind bei der Gemeinde zwei Angebote eingegangen, von denen nur das günstigste gewertet werden konnten nämlich das der Schreinerei Sauter aus Gammertingen mit 26.300,79 €. Dieser Betrag liegt zwar rund 30% über der Kostenschätzung, allerdings ist nicht davon auszugehen, dass eine neuerliche Ausschreibung aktuell ein deutlich besseres Angebot erbringt, und auch ein Zuwarten um einige Monate dürfte die Preissituation nicht wesentlich verändern.
Bürgermeister Reinhold Teufel berichtete, dass angesichts der aktuell auf niedrigem Niveau liegenden Flüchtlingszahlen keine ganz große Not an Unterbringungsmöglichkeiten bestehe. Allerdings könne dies – abhängig vom weiteren Verlauf des russischen Angriffskriegs in der Ukraine – auch schnell wieder anders werden, „und dann sollten wir den Menschen in Not helfen können!“. Hinzu kommt, dass die vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen für jegliche künftige Nutzung der Räume im Ober- und Dachgeschoss Grundvoraussetzung sind. Der Bürgermeister rechnet damit, dass sich durch den Tante M-Laden eine gewisse Belebung ergeben wird, die den Standort beispielsweise auch für Dienstleister attraktiv machen könnte. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zu.
Außerplanmäßige Mittel für Arbeiten an der Wasserleitung bewilligt
Die Gemeindeverwaltung nutzt die anstehende Belagserneuerung an der B 312 in Pfronstetten dazu, im Einmündungsbereich der Wilsinger Straße in die Hauptstraße eine neue Wasserleitung zu verlegen. Die Versorgungsleitung für das Gewerbegebiet „An der B 312“ verläuft bisher über Privatgrund und sehr eng an der vorhandenen Bebauung, eine Leitungsreparatur wäre hier sehr schwierig. Die Baumaßnahme des Landkreises bietet die Möglichkeit, die Zuleitung in den öffentlichen Straßenraum zu verlegen. Die Gesamtkosten werden bei ca. 10.000 € liegen, die Beauftragung der beiden Einzelgewerke kann entsprechend der Wertgrenzen der Hauptsatzung durch den Bürgermeister erfolgen.
Im Rahmen eines Wohnhausneubaus in Huldstetten wurde festgestellt, dass die Wasserleitung (Fallleitung vom HB Zeil zum Ortsnetz Huldstetten) nicht innerhalb des im Bebauungsplan ausgewiesenen Leitungsrechts, sondern im Bereich des Baufensters liegt. Nachdem das Gebäude nicht unterkellert wurde, wurde die Leitung überbaut. Mit den Grundstückseigentümern wurde vereinbart, diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu verlegen. Die anfallenden Gesamtkosten können noch nicht abschließend benannt werden.
Die für diese beiden Maßnahmen anfallenden Einzelgewerke können entsprechend der Wertgrenzen der Hauptsatzung durch den Bürgermeister vergeben werden. Der notwendigen außerplanmäßigen Mittelbereitstellung stimmte der Gemeinderat zu. Die Refinanzierung der Maßnahmen erfolgt über die Wassergebühren.