Bebauungsplan „Breite West – 3. Änderung und Erweiterung“, Aichelau, wird ausgelegt

Bebauungsplan „Breite West – 3. Änderung und Erweiterung“, Aichelau
– Beteiligung der Öffentlichkeit
– Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 18.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Breite West – 3. Änderung und Erweiterung“, Aichelau, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Breite West – 3. Änderung und Erweiterung“, Aichelau, gebilligt und beschlossen diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m.  § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bebauungsplan „Breite West – 3. Änderung und Erweiterung“ werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen zur baulichen Erweiterung der Firma Paravan am bestehenden Betriebsstandort in Aichelau gelegt. Auf dem Flst. Nr. 151 befinden sich heute Parkplätze der Firma Paravan. Die bauliche Erweiterung (Errichtung einer Gewerbehalle) soll insbesondere auf dem Flst. Nr. 151 stattfinden. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan „Breite West“, rechtskräftig seit 05.05.2004 mit 1. Änderung, rechtskräftig seit 31.07.2006, und 2. Änderung, rechtskräftig seit 05.10.2017, weist in diesem Bereich ein Dorfgebiet mit Einfamilienhausgrundstücken aus. Außerdem verläuft planungsrechtlich noch die öffentliche Verkehrsfläche mittig durch das Grundstück welche ursprünglich die Straße „Breite“ mit dem „Kapellenweg“ verbinden sollte.  Um die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Betriebserweiterung zu schaffen, werden die rechtskräftigen Bebauungspläne „Breite West“ vom 29.04.2004, in Kraft getreten am 05.05.2004, mit der 1. Änderung, in Kraft getreten am 31.07.2006 und der 2. Änderung, in Kraft getreten am 05.10.2017, geändert:

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 151, 150, 149, 148/1 und Teile der Flst. Nr. 152, 148, 148/8, 228 und 240. Der Geltungsbereich beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,98 ha. Das Plangebiet ist über die Straße „Kapellenweg und „Breite“ erschlossen und wird derzeit überwiegend als Wiese und Parkplatz genutzt. Das Plangebiet der 3. Änderung und Erweiterung wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt abgegrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Änderungstextteil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Änderungstextteil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 18.05.2022.

Auslegung

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen von Donnerstag, den 02.06.2022 bis Montag, den 04.07.2022, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25, in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter dem Link

www.uvp-verbund.de/kartendienste

abrufbar.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen

Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Umweltbericht ausgelegt:

  1. Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vom 12.02.2022
  2. Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen
    – Schalltechnische Untersuchung vom Ingenieurbüro Umweltakustik vom 02.06.2021
    – Stellungnahmen des Landratsamt Reutlingen, Schulstraße 26, 72764 Reutlingen vom 01.09.2021
    – Stellungnahmen Einwender 1 vom 06.09.2021

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 04.07.2022, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe vorstehend) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen öffentlich aus.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Pfronstetten:

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhr

Pfronstetten, den 25.05.2022

gez. Reinhold Teufel
Bürgermeister

Anlagen:

01 – Zeichnerischer Teil
02 – Schriftlicher Teil
03 – Begründung
04 – Umweltbericht
05 – Schalltechnische Untersuchung
06 – Stellungnahmen anonymisiert

Kategorien: Gemeinde