Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 18.05.2022 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Bebauungsplan „Breite West“ in Aichelau wird geändert

Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Breite West“ in Aichelau wurde vom Gemeinderat im Entwurf beschlossen, der Bebauungsplan wird nun öffentlich ausgelegt.

Die Änderung des Bebauungsplans geht zurück auf das Ortsentwicklungskonzept für Aichelau, das bereits vor über zehn Jahren mit einer umfassenden Bürgerbeteiligung entwickelt und vom Gemeinderat beschlossen wurde. Dieses sieht vor, die im westlichen Teil des Plangebietes ursprünglich vorgesehenen Wohnbauflächen für eine gewerbliche Nutzung freizugeben und so der Firma Paravan die Möglichkeit zu eröffnen, sich nach Südwesten in den Bereich Lachenäcker zu entwickeln. Am 21.07.2021 hatte der Gemeinderat das Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Im Rahmen der nachfolgenden Behördenanhörung hat das Landratsamt aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht keine Bedenken vorgebracht. Der erstellte Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung hat innerhalb des Bebauungsplanes ein schutzgutübergreifendes Defizit in Höhe von 60.735 Ökokontopunkten ergeben. Zwar verbleibt im Plangebiet eine baulich nicht genutzte private Grünfläche, dieser reicht aber als Ausgleich nicht aus. Die Differenz soll über das vor kurzem im Gemeinderat vorgestellte Ökokonto bzw. über darin vorgesehene Maßnahmen erbracht werden. Außerdem sind zur Außenbeleuchtung ausschließlich insektenfreundliche Lampen zu verwenden, verglaste Gebäudeansichten mit für Vögel gefährlichen Spiegelungs- und Transparenzsituationen sind zu vermeiden oder mit entsprechenden Maßnahmen zu minimieren. Zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers wird südlich des Plangebiets auf einer privaten Fläche eine Versickerungsmulde angelegt.

Zur Prüfung der Belange des Immissionsschutzes wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Nachdem das nunmehr geplante eingeschränkte Gewerbegebiet von den Schallemissionen her mit dem bisher festgesetzten Dorfgebiet gleichgesetzt ist, ergeben sich keine weitergehende Anforderungen. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass mit geeigneten Maßnahmen zur Schallminimierung die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten werden können. Die genaue Ausgestaltung erfolgt dann ebenso im Baugenehmigungsverfahren wie die Berücksichtigung der Belange des vorbeugenden Brandschutzes.

Einer der Anlieger hatte im Verfahren Bedenken geltend gemacht, er hält die geplante Änderung weder für zulässig noch für sinnvoll, da eine Umwandlung eines Dorfgebiets in ein eingeschränktes Gewerbegebiet nicht möglich sei. Weiter überstiegen die geplanten Gebäude hinsichtlich der Verschattung und der Ortsansicht die zulässigen und zumutbaren Werte und auch die vorgesehene Einbeziehung des Kapellenweges zur Erschließung des Gebiets wurde abgelehnt. Auch die Richtigkeit der schalltechnischen Untersuchung wurde angezweifelt, da im Prüfzeitraum keine Testungen von Rennfahrzeugen vorgenommen wurden. Und letztlich wurde vorgetragen, dass die geplante Bebauung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung hinsichtlich der Reduzierung des Flächenverbrauchs widerspreche. Das mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte Büro Künster hatte sich mit den genannten Punkten detailliert auseinandergesetzt, der Gemeinderat schloss sich nach intensiver Abwägung dem Vorschlag des Büros an, dass die genannten Punkte der Planänderung nicht entgegenstehen.

Der im Entwurf festgestellte Bebauungsplan wird nun erneut ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange erhalten noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme. Kommt es zu in diesem Rahmen zu keinen wesentlichen Änderungen, kann die Planänderung voraussichtlich im Herbst als Satzung beschlossen werden.

Bebauungsplan Pfarrgasse in Tigerfeld beschlossen

Mit dem Bebauungsplan „Pfarrgasse“ in Tigerfeld möchte die Gemeinde nahe der Dorfmitte an der Bundesstraße den Neubau eines Werkstattgebäudes ermöglichen. Der Bereich wird als Mischgebiet ausgewiesen, was auch der in diesem Bereich gegebenen Nutzung entspricht.

Im Rahmen der nach dem Aufstellungsbeschluss am 27.10.2021 durchgeführten Behördenanhörung und öffentlichen Auslegung gingen keine nennenswerten Stellungnahmen ein. Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung kann ein Vorkommen von Gehölz-, Höhlen- und Gebäudebrütern im Plangebiet nicht ausschließen, vier Habitatbäume u.a. mit zahlreichen Brutmöglichkeiten wurden festgestellt. Aus betrieblichen Gründen können diese Bäume jedoch nicht vollständig erhalten werden, hier wird es einen entsprechenden Ausgleich geben. Durch eine Beleuchtung ist mit Full-cut-off-Leuchten mit asymmetrischen Planflächenstrahlern ist sicherzustellen, dass potenzielle Habitate der Fledermäuse vor Beleuchtungseffekten geschützt werden. Als insektenfreundliche Leuchtmittel sind Natriumdampf-Niederdrucklampen oder warmweiße LED-Leuchten mit maximal 3000K zu verwenden. Eventuell erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden zur Prüfung in das nachfolgende baurechtliche Verfahren verlegt. Lob kam von der Handwerkskammer Reutlingen, die Ausweisung einer Mischgebietsbaufläche zur Standortsicherung eines ortsansässigen Handwerksbetriebes wurde ausdrücklich begrüßt. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen, mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Weitere Planungsleistungen für die Sanierung der Albhalle beauftragt

Am 22.09.2021 hatte der Gemeinderat die Notwendigkeit einer Generalsanierung der Albhalle festgestellt und den Vorschlag für die Erstellung eines Sanierungskonzepts durch das Büro campus, Reutlingen, zur Kenntnis genommen. Nach erfolgter Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2022 wurde nun abschließend über die Beauftragung des Büros campus entschieden. Das Büro hatte für diese Leistungen ein Angebot vorgelegt. Einschließlich des Aufwands für weitergehende Absprachen rechnet die Gemeindeverwaltung mit Gesamtkosten in Höhe von rund 80.000 €. Bei einer anschließenden Weiterbeauftragung im Rahmen der Umsetzung der Generalsanierung könnten hiervon rund 45.000 € auf die hierfür anfallenden Honorarkosten angerechnet werden. Ein Teil der Leistungen, nämlich die Einarbeitung in die Aufgabenstellung, die Bestandsanalysen zum baulichen, energetischen, haustechnischen, elektrotechnischen und brandschutztechnischen Ist-Zustand sowie zum Tragwerk sowie die Vorarbeiten für ein Raum- und Flächenprogramm, wurden vom Gemeinderat bereits im November zur Erledigung freigegeben. Das Honorarvolumen für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 24.000 €. Nach erfolgter Beschlussfassung über den Haushalt 2022 können nunmehr auch die übrigen Planungsleistungen mit einem Volumen von ca. 56.000 € beauftragt werden. Diese umfassen im Wesentlichen eine auf die Bestandsanalyen aufbauende Konzeptstudie zur Generalsanierung, in der auch über eventuelle Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen nachgedacht wird, Vorschläge für energetische Verbesserungsmaßnahmen und Konzepte für die Bereiche Elektrotechnik und Brandschutz. Ziel dieser Vorplanungsleistungen ist es, schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt Klarheit über die zu erwartenden Kosten zu gewinnen. Im Gemeinderat bestand Einigkeit darüber, dass es bei einem Projekt dieser Größenordnung unabdingbar ist, vor einem Baubeschluss zu wissen, wie die vorhandene Bausubstanz aussieht. Der weitergehenden Beauftragung des Büros Campus wurde zugestimmt.

Mitverlegung von Leerrohren für den Glasfaserausbau

Die Gemeinde Pfronstetten verfolgt seit über zehn Jahren das Ziel, in allen Ortsteilen eine Anbindung der Gebäude an das Glasfasernetz zu ermöglichen. Wesentlicher Bestandteil der Strategie ist dabei, alle Möglichkeiten zur Mitverlegung zu nutzen. Zuletzt wurde dies beim Ausbau der Bergstraße in Geisingen und der Kirchstraße in Huldstetten so umgesetzt. Die Netze BW hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass in den Bereichen Finkenweg, Aichstetten und Riegelishalde, Geisingen Netzausbaumaßnahmen anstehen, welche die Möglichkeit einer Mitverlegung bieten.

Die Mitverlegung im Bereich Riegelishalde, Geisingen, wurde aus terminlichen Gründen bereits zur Ausführung freigegeben. Nachdem im Zuge des Ausbaus der Bergstraße bereits die Leerrohrinfrastruktur bis an die Riegelishalde herangeführt wurde, wäre es kaum nachvollziehbar gewesen, die Ausbaumaßnahme der Netze BW in der abzweigenden Riegelishalde nicht für eine Weiterführung der Glasfaserleerrohre zu nutzen. Die Kosten dieser, über die BLS beauftragten Maßnahme belaufen sich auf netto 10.839,07 €. Dieser Bereich der Ortslage Geisingen ist relativ weit vom geplanten Geisinger PoP-Standort („örtlicher Glasfaser-Verteilschrank“) am östlichen Ortsrand entfernt, zudem ist noch nicht absehbar, wann die dazwischenliegende Lücke geschlossen werden kann. Deshalb gibt es Überlegungen, diesen Bereich unter Nutzung der Backbone-Leitung über den Huldstetter PoP mitzuversorgen, so dass relativ zeitnah auch eine tatsächliche Anschlussmöglichkeit gegeben wäre.

Die zweite anstehende Ausbaumaßnahme der Netze BW steht im Finkenweg in Aichstetten an. Dort könnten auf der gesamten Länge Leerrohre mitverlegt werden. Die Netze BW setzt für diese Mitverlegung eine Kostenbeteiligung in Höhe von 52.784,05 € an. Dies erscheint vergleichsweise hoch, auch weil eine große Lücke zwischen PoP und Netzgebiet verbleiben würde. Diese Lücke soll im Rahmen des Glasfaserausbaus in der gesamten Ortslage in den kommenden drei bis fünf Jahren geschlossen werden. Hierfür werden dann Fördermittel aus dem sogenannten Graue-Flecken-Programm des Bundes beantragt – mit der Möglichkeit einer Bezuschussung mit 80 oder 90%. Deshalb dürfte es wirtschaftlich sinnvoll sein, den Ausbau im Finkenweg dann in diesem Zug vorzunehmen und jetzt auf die vergleichsweise teure Mitverlegung (ohne Zuschuss) zu verzichten. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Neue Feuerwehr-Führung in Huldstetten

Roland Schmid, Josef Edel und Jochen Gulde

In der Abteilungsversammlung der Einsatzabteilung Huldstetten am 08.04.2022 wurde Herr Jochen Gulde als Nachfolger von Josef Edel zum neuen Abteilungskommandanten gewählt. Herr Roland Schmid wurde im Amt des stellvertretenden Abteilungskommandanten bestätigt. Wahlen bei der Feuerwehr muss der Gemeinderat zustimmen, anschließend kann die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen. Die Zustimmung wurde einstimmig erteilt.

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