Infos zur PV-Pflicht auf Neubauten

Seit dem 1. Januar 2022 besteht bei Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ab dem 1. Mai 2022 gilt dasselbe für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant.

Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen.

Zum Einstieg in das Thema gibt es nun seitens des Umweltministeriums einen Flyer sowie weitere Informationsangebote, die nun online und über folgende Links erreicht werden können:

Flyer

Fragen und Antworten

Kategorien: Allgemein