Bekanntgaben im Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats am 23.03.2022 erfolgten folgende Bekanntgaben

Zensus – Gebäude- und Wohnungszählung 2022

Im Jahr 2022 wird in Deutschland nach rund 10 Jahren wieder ein Zensus durchgeführt, der sowohl eine Volkszählung als auch eine Gebäude- und Wohnungszählung umfasst. Mit dem Zensus werden in Deutschland sowohl die amtliche Einwohnerzahl als auch eine Reihe von Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Gebäude-/Wohnsituation erhoben. Bei der Haushaltsstichprobe werden etwa 1,6 Millionen Personen in privaten Haushalten in Baden-Württemberg persönlich um Auskunft gebeten, um Über- und Untererfassungen in den Melderegistern zu erkennen und weitere Merkmale wie beispielsweise das Bildungsniveau zu erfassen. Die Befragung führen offizielle Erhebungsbeauftragte von örtlichen Erhebungsstellen durch.

Zur Prüfung der Qualität der in der Haushaltsstichprobe wird eine Wiederholungsbefragung durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt. Dazu werden an 4% der Anschriften erneut Befragungen durchgeführt. Direkt vom Statistischen Landesamt bestellte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte führen die Befragung in Baden-Württemberg an rund 12.000 Anschriften durch.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung werden rund 3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwalterinnen und Verwalter zu Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt, um verlässliche Informationen über den Wohnungsbestand und die Wohnsituation der Bevölkerung zu erhalten.

Vergaben Dorfgemeinschaftshaus Aichelau

Für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Aichelau wurden die Rohbauarbeiten bereits im vergangenen Jahr vergeben. Das nächste Vergabepaket ist in der April-Sitzung des Gemeinderats vorgesehen. Ursprünglich vorgesehen war eine Vergabe in der März-Sitzung, nachdem die Planunterlagen des Statikers erst Anfang März eingingen, konnte dieser Zeitplan aber nicht gehalten werden. Dies auch deshalb, weil aufgrund statischer Vorgaben für die Vordachkonstruktion Änderungen an der Gefälledachdämmung, der Entwässerung, bei den Massivholzdecken und den Satteldachbindern am Saal notwendig wurden. Mehrere Innenwände wurden zu tragenden Wänden aufgewertet und müssen deshalb entsprechend verstärkt werden. Der planende Architekt Helmut Walter vom Büro Künster geht aber nicht davon aus, dass sich hierdurch Verzögerungen im Bauablauf ergeben.

Im April 2020 musste das Projekt wegen des tragischen Todes von Gemeinderat Martin Bodenmiller gestoppt werden, er hatte federführend die Koordination der Eigenleistungen übernommen. Im Nachgang hierzu wurde die Gebäudeplanung auf Wunsch der Feuerwehr abgeändert, der Feuerwehrtrakt wurde vergrößert. Nachdem sich auch Änderungsbaugenehmigungsverfahren sehr lange hingezogen hatte, wurde der Baubeginn auf Frühjahr 2022 verschoben.

BLS verlegt Glasfaser bis nach Pfronstetten

Die Gemeinde Pfronstetten hat vor gut zehn Jahren ein aus drei Leitungssträngen bestehendes Leerrohrnetz zur Anbindung aller Ortsteile ans Glasfasernetz verlegt. Ein Leitungsstrang wird seit 2013 von der Deutschen Telekom genutzt, die in allen Ortsteilen klassische DSL-Anschlüsse mit einer Bandbreite von im Regelfall 50 Mbit anbietet. Ziel der Gemeinde ist es aber, für alle Wohn- und Gewerbegebäude Glasfaseranschlüsse bis ins Haus zu ermöglichen, die dann Bandbreiten von bis zu 1.000 Mbit ermöglichen. Die Telekom hat solche Anschlüsse in der Gemeinde nur in Neubaugebieten angeboten, nicht aber im Bereich der bestehenden Bebauung. Aus diesem Grund ist die Gemeinde hier auch finanziell in Vorleistung gegangen und hat zusammen mit der BLS GmbH, an der die Gemeinde beteiligt ist, im Bereich der Bergstraße in Geisingen und der Kirchstraße in Huldstetten die Mitverlegung entsprechender Leerrohre ermöglicht. Darüber hinaus wurden auch im neuen Baugebiet „Im Pfarrgarten“ in Huldstetten zusammen mit der BLS Hausanschlüsse verlegt, nachdem die Telekom hier keine Leitungen verlegt hat, bietet die BLS die einzige Anschlussmöglichkeit. Bisher gibt es aber noch keine physische Verbindung des Leerrohrnetzes der Gemeinde mit dem Netz der BLS. Nachdem für die Grundschule nunmehr ein Glasfaseranschluss hergestellt werden soll, erhält die Gemeinde eine Förderung von Bund und Land, um eine Anschlussmöglichkeit ans BLS-Netz zu schaffen. Hierfür ist es erforderlich, im Bereich des Gewerbegebiets Gürst in Gauingen einen Lückenschluss von ca. 50 m vorzunehmen und dann von dort aus über Geisingen, Huldstetten, Tigerfeld und Aichstetten bis nach Pfronstetten Glasfasern in die Leerrohre einzuziehen. Diese Arbeiten wurden von der BLS unlängst vergeben, diese werden von April bis Juni erledigt. Um den Anschluss der Grundschule und die im Ortsnetz Huldstetten und Geisingen verlegten Hausanschlüsse in Betrieb nehmen zu können, muss dort noch jeweils ein sogenannter PoP-Standort gebaut werden. In Pfronstetten ist dieser im Bereich der Schulstraße geplant, in Geisingen und Huldstetten jeweils hinter den Buswartehallen. Die notwendigen Leitungen wurden dort im Rahmen des Straßenausbaus bereits vorverlegt. Ziel ist es, im Laufe dieses Jahres sowohl den Anschluss der Grundschule wie auch die privaten Hausanschlüsse in Geisingen und Huldstetten aktiv zu schalten. Netzbetreiber wird dann die NetCom sein, eine Tochter der EnBW, die das BLS-Netz gepachtet hat. Die entsprechenden Pachterlöse gehen dann zunächst an die BLS und, wenn die Erlöse einmal größer sind als die Aufwendungen, an die Gemeinde als Gesellschafter. So wie heute viele Landkreise und Gemeinden namhafte Erträge aus Beteiligungen an der EnBW ziehen, kann dies langfristig auch für Gemeinden möglich werden, die Gesellschafter der BLS sind. Je mehr Kunden mit Anschlüssen der NetCom das BLS-Netz nutzen, umso eher wird dieser Punkt erreicht sein.

Dienstwagen des Bürgermeisters

Nach Ablauf der Nutzungsperiode 2019/2022 liegt die Abrechnung für den Dienstwagen des Bürgermeisters vor. Bedingt durch aktuell gegebene Lieferengpässe in der Autoindustrie dauerte die Nutzungsperiode 19 statt 12 Monate. Der Gesamtaufwand (Leasing, Steuer, Versicherung, Unterhaltung, Wartung, Treibstoff) lag bei 12.899,224 €. Nachdem Bürgermeister Reinhold Teufel das Fahrzeug auch privat nutzen kann, hat er für die Privatfahrten einen Kostenanteil in Höhe von rund 85% der Kosten übernommen. Auf die Gemeinde entfiel ein Kostenanteil von 1.904,70 €, was einem Satz von 35 Cent je km entspricht. Hier hat der Kostendeckel gegriffen, der die Gemeinde nicht schlechter stellt, als bei einer Abrechnung von Fahrtkosten mit einem privaten Fahrzeug. Das aktuell und noch bis Januar 2023 genutzte Fahrzeug wird vorerst das letzte Dienstfahrzeug sein, aufgrund der weggefallenen Rabatte für Kommunalfahrzeuge rechnet sich die seitherige Lösung nicht mehr.

Flurbereinigung Pfronstetten

Das Landratsamt hat die Gemeindeverwaltung informiert, dass das Flurneuordnungsverfahren Pfronstetten in das Arbeitsprogramm 2022 aufgenommen wurde, so dass dieses Verfahren nunmehr eingeleitet werden kann. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärungsversammlung soll am 30.06.2022 um 19 Uhr in der Albhalle Pfronstetten stattfinden. Sofern diese positiv verläuft, kann im zweiten Halbjahr das Verfahren förmlich angeordnet werden.

Bei der Gemeindeverwaltung sind seit der aus der Mitte des Gemeinderats formulierten Bitte, auf eine Einleitung des Verfahrens hinzuwirken, überwiegend positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Im Rahmen der im Juni 2021 digital durchgeführten Informationsveranstaltung wurde deutlich, dass es zwar nach wie vor strikte Gegner, aber eben auch viele Befürworter gibt.

Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Einer Anpassung der neuen Jagdpachtverträge wurde zugestimmt. Wesentlicher Inhalt ist, dass der von den Landwirten gewünschte Ersatzanspruch für Schäden durch den Dachs nur gegenüber Mitgliedern der Jagdgenossenschaften im Gemeindegebiet gewährt werden soll, nicht aber auswärtigen Bewirtschaftern. Außerdem wurde eine Bagatellgrenze von 50 Euro beschlossen, für die Schadensregulierung gelten die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend. Eine Ersatzpflicht für Schäden auf Feldflächen, die unmittelbar an Waldflächen angrenzen entfällt, wenn der Bewirtschafter keine mindestens 2,50 m breite Schussschneise zwischen Wald und Feld freihält.
    Außerdem haben beide Vertragsparteien die Möglichkeit, nach Ablauf des vierten Jagdjahrs den Pachtvertrag zum Ende des fünften Jagdjahrs zu kündigen.
  • Die von altersher für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehende Möglichkeit des vergünstigten Bezugs von Brennholz wurde aus steuerrechtlichen Gründen dahingehend angepasst, dass aktive Bedienstete bis zu 5 fm Brennholz lang mit einer Vergünstigung von 20% auf den üblichen Verkaufspreis, maximal aber 50 €, erwerben können.
  • Dem Erwerb einer Fläche im Bereich Pfronstetten wurde zugestimmt.
  • Dem Verkauf eines Bauplatzes in Aichstetten wurde zugestimmt.
  • Der Auflösung des Arbeitsvertrags eines Mitarbeiters beim Bauhof wurde zugestimmt.

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