Weitere Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung vom 23.02.2022 hat der Gemeinderat folgende weitere Beschlüsse gefasst:

Straßenraumgestaltung bei Tiefbaumaßnahmen in älteren Wohnsiedlungen

In der Sitzung des Gemeinderats vom 26.01.2022 wurde diese Angelegenheit unter Punkt „Verschiedenes“ angesprochen, auf Wunsch des Gemeinderats wird der Sachverhalt regulär auf die Tagesordnung genommen. Im Zuge der Verlegung von Nahwärme und Glasfaser bzw. Erneuerung von Kanal und Wasserleitung im Bereich Lindenstraße stellt sich die Frage, in wieweit eine Neugestaltung des Straßenraums für erforderlich erachtet wird.

In diesem Bereich reicht die Fahrbahn von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze, einen ausgebauten Gehweg gibt es nur im nördlichen Bereich und auch die Straßenentwässerung ist nur sehr sparsam ausgebaut. In der Vergangenheit war dies augenscheinlich ausreichend, lediglich im Hinblick auf eine stärkere Begrünung des Straßenraums gab es Anfragen aus dem Kreis der Anlieger. Der Gemeinderat hat sich mit diesem Thema bereits befasst, ohne dass hier eine tragfähige Lösung gefunden wurde, die auch auf die Zustimmung der Anlieger trifft. Wenn hier eine grundlegende Veränderung der Situation gewünscht ist – beispielsweise die Fortsetzung des Gehwegs nach Süden hin -, sollte diese sinnvollerweise im Zuge der anstehenden Tiefbaumaßnahme vorgenommen werden. Bisher ist das Büro Langenbach entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat nur mit den sogenannten „Ingenieurbauwerken“ beauftragt. Diese umfassen die zu erneuernden Leitungen und die Wiederherstellung des Straßenraums. Soll eine Neugestaltung des Straßenraums erfolgen, müssten auch Planungsleistungen für Verkehrsanlagen beauftragt werden. Alleine für die Planung muss von Kosten in Höhe von 30.000 – 50.000 € ausgegangen werden, hinzu kämen – bei einem höherwertigen Ausbau als bei einer bloßen Wiederherstellung des Straßenraums – auch entsprechend höhere Baukosten.

Die Möglichkeit, die Kosten für die Erneuerung bzw. Neugestaltung des Straßenraums (erneut) auf die Anlieger umzulegen, gibt das baden-württembergische Abgabenrecht nicht her. Insofern müsste grundsätzlich die Allgemeinheit die Kosten dafür tragen, dass der schon damals „einfache“ Ausbaustandard auf ein zeitgemäßes Niveau gebracht wird. Hier wäre die Auffassung naheliegend, dass die Anlieger den vergleichsweise einfachen Ausbaustandard auch für die Zukunft hinzunehmen haben, da ihre Anliegerbeiträge bzw. der Bauplatzpreis dem entsprechend auch sehr günstig waren. Zu beachten ist, dass es auch im übrigen Gemeindegebiet ältere Straßenzüge und Baugebiete gibt, die in einem ähnlich schlichten Standard ausgebaut wurden. Im Hinblick auf den grundsätzlich in allen Ortsteilen denkbaren Bau von Nahwärmenetzen, den ohnehin anstehenden Breitbandausbau und Tiefbaumaßnahmen im Rahmen der Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen könnte es künftig wiederholt zu solchen Sachverhalten kommen. Insofern käme ein Beschluss, im jetzt anliegenden Fall einen höherwertigen Ausbau vorzunehmen, einem Grundsatzbeschluss gleich, der dann auch für andere Bereiche gelten würde.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung hat eine Neugestaltung eines Straßenraums in jedem Fall positive Auswirkungen auf das optische Erscheinungsbild und ist – bei einer stärkeren Begrünung des Straßenraums – auch aus ökologischer Sicht begrüßenswert. In Einzelfällen wurden deshalb auch in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Tiefbaumaßnahmen entsprechende Maßnahmen durchgeführt, zuletzt im Bereich der Hülengasse in Pfronstetten. Hierfür hat die Gemeinde eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten. Solche Maßnahmen mit möglicher Förderung sollten auch weiterhin angegangen werden. Zumindest bisher gibt es aber für Siedlungsbereiche, die nach dem 2. Weltkrieg erschlossen wurden, keine Fördermöglichkeiten aus dem ELR. Um in solchen Bereichen Verbesserung aber nicht gänzlich auszuschließen, wäre es denkbar, diese dann zu ermöglichen, wenn die Anlieger dies ausdrücklich wünschen und im Vereinbarungswege zusagen, sich an der Finanzierung der entstehenden (Mehr-) Kosten angemessen zu beteiligen. In Anlehnung an die Fördermodalitäten des ELR könnte dies beispielsweise dergestalt erfolgen, dass 50% (maximaler Fördersatz im ELR) der beitragsfähigen Kosten von den Anliegern getragen werden.

Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass er nicht davon ausgehe, dass es bei solchen Maßnahmen tatsächlich freiwillige Finanzierungszusagen der Anwohner geben wird. Gleichwohl sollte sich die Gemeinde dieser theoretischen Möglichkeit nicht gänzlich verschließen. Der Gemeinderat schloss sich diesem Vorschlag an.

Einfach gebaute Schüttgutboxen, dafür ein unterirdischer Dieseltank für den Bauhof

Zwei Detailfragen zum derzeit laufenden Bauhofneubau musste der Gemeinderat entscheiden:

Auf dem neuen Bauhofareal sollen zu Lagerung von Baustoffen und sonstigen Schüttgütern überdachte Schüttgutboxen angelegt werden. Vorgesehen sind diese an der südlichen Grenze zur Straßenmeisterei hin, die Grundfläche ist mit 20,00 m x 5,26 m vorgesehen. Auf die angedachte Überdachung wird zunächst verzichtet, diese kann später noch aufgebaut werden. Solche Boxen können entweder in konventioneller Massivbauweise hergestellt werden oder mit sogenannten Betonblocksteinen, die an überdimensionale Legosteine erinnern. Die Firma Brändle hat der Gemeindeverwaltung ein Nachtragsangebot vorgelegt, welches eine Betonbodenplatte (d=20 cm) mit Unterbau und die entsprechenden Wände (d=25 cm, h=300 cm) beinhaltet. Dieses beläuft sich insgesamt auf 55.103,19 brutto, wobei rund 24.000 € auf die Bodenplatte entfallen, deren Kosten unabhängig von der für die Wände gewählten Variante anfallen dürfte. Rein für die Stahlbetonwände wäre somit mit ca. 31.000 € zu rechnen. Alternativ wäre eine Abtrennung der einzelnen Boxen mit Betonblocksteinen möglich. Betonblocksteinen sind üblicherweise im Rastermaß 60 cm Breite, 60 cm Höhe und 60, 120 oder 180 cm Länge erhältlich. Diese werden dann – wie Legosteine – gestapelt und verkeilen sich durch die Noppen einigermaßen. Aufgrund des Eigengewichts (1,5 Tonnen bei 180 cm) sollte ein Verschieben bei Ladearbeiten ausgeschlossen sein. Für fünf Boxen mit einer Wandhöhe von 3,0 m werden voraussichtlich rund 170 Blocksteine benötigt, die Beschaffungskosten hierfür dürften bei 15.000 € liegen. Die Montage kann durch den Bauhof erfolgen, insgesamt betrachtet dürfte diese Lösung auf ca. 18.000 € kommen, also 13.000 € weniger als die Stahlbetonwände. Für Stahlbetonwänden würde sprechen, dass zum einen aufgrund der geringeren Wandstärken die nutzbare Fläche etwas größer wäre und die geplante Überdachung direkt darauf verankert werden kann. Bei Betonblocksteinen kann die Überdachung nach Abklärung mit dem Statiker nicht direkt befestigt werden, hier wäre gegebenenfalls eine Holz- oder Stahlkonstruktion notwendig. Die Notwendigkeit der Überdachung ergibt sich daraus, dass Schüttgüter ohne Überdachung im Winter bei entsprechender Witterung nicht entnommen werden können.

In der Diskussion wurde die Notwendigkeit der Schüttgutboxen nicht in Frage gestellt. Um eine Befüllung der Boxen zu erleichtern, soll aber auch zukünftig auf eine Überdachung verzichtet werden. Somit entfällt auch die Notwendigkeit, die Wände der Boxen aus Stahlbeton herzustellen, hier sollen vielmehr die vorgeschlagenen Betonblocksteine verwendet werden. Auch auf den teuren Stahlbetonboden soll verzichtet werden, anstelle dessen soll der Bereich mit ausreichend starkem Betonpflaster befestigt werden.

Nachdem mit diesen Festlegungen mehrere 10.000 € eingespart werden konnten, tat sich der Gemeinderat beim zweiten zu entscheidenden Punkt etwas leichter: In der letzten Sitzung wurde die Entscheidung über die künftige Dieseltankstelle vertagt. Die vorgesehene Dieseltankstelle mit unterirdischem Tank war dem Gremium mit Kosten von rund 21.000 € zu teuer, zumal nur ein wertbares Angebot vorgelegen hatte. Außerdem wurde um Prüfung gebeten, ob ein oberirdischer Tank nicht günstiger wäre. Bei einem Ortstermin vor der Sitzung haben die Mitglieder die Situation in Augenschein genommen. Demnach wären oberirdische Tanks technisch möglich, wären aber deutlich unpraktischer im Arbeitsablauf. Die Wachplatte, die auch als Tankbereich genutzt wird, müsste entsprechend vom Gebäude abgerückt werden, gleichzeitig müsste eine Spritzschutzwand angebaut werden. Die jeweiligen Kosten wurden – dies wurde vom Gemeinderat kritisiert – nur näherungsweise benannt und gegenübergestellt. Demnach wäre eine oberirdische Tanklösung (7.500 Liter) mit ca. 16.000 € zwar deutlich günstiger als der Erdtank, nachdem die Haltbarkeit eines Erdtanks aber weit über die 35 Jahre hinausgeht, die vom Hersteller für GFK-Tank nennen und sich die Bauhofmitarbeiter im Hinblick auf den Betriebsablauf eindeutig für diese Lösung ausgesprochen haben, gab der Gemeinderat grünes Licht dafür, diese Lösung auszuschreiben. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Preissteigerungen und weil die Waschplatte um ca. 60 m verbreitert werden soll, rechnet der planende Architekt hierfür mit Kosten von rund 26.000 €.

Hundesteuersatzung wird geändert

In der aktuell geltenden Hundesteuersatzung der Gemeinde Pfronstetten sind Steuerbefreiungen lediglich für Hunde, die zum Schutz oder der Hilfe hilfsbedürftiger Personen dienen und Rettungshunde vorgesehen. In einigen Gemeinden gibt es auch eine Steuerbefreiung für sogenannte Nachsuchehunde. Ein krankgeschossenes oder schwer verletztes Wildtier, das in ein fremdes Jagdrevier wechselt, darf zur Vermeidung von Schmerzen oder Leiden auch ohne Zustimmung des Pächters von anerkannten Nachsuchegespannen verfolgt werden. Ein Nachsuchegespann besteht in der Regel aus einem Nachsucheführer und einem oder mehreren von ihm geführten anerkannten Nachsuchehunden. Die Anerkennung von Nachsuchegespannen erfolgt durch den Landesjagdverband. Bei der Gemeindeverwaltung wurde angeregt, für solche anerkannten Nachsuchehunde ebenfalls eine Befreiung von der Hundesteuer zu gewähren. Bürgermeister Reinhold Teufel  machte deutlich, dass dem aus Sicht der Gemeindeverwaltung nichts entgegenspreche, zumal dies voraussichtlich nur für einige wenige Fälle zum Tragen kommen wird. Nachdem eine solche Regelung Motivation für andere Jäger sein könnte, ihre Hunde ebenfalls als Nachsuchehunde anerkennen zu lassen, hat der Gemeinderat der Satzungsänderung zugestimmt.

Bebauungsplan „Pfargasse“, Tigerfeld nimmt die zweite Hürde

Auf einem Grundstück im Bereich der Bundesstraße in Tigerfeld soll ein Bebauungsplan als planungsrechtliche Grundlage für eine weitere Nachverdichtung aufgestellt werden. Für das Grundstück besteht konkretes Bauinteresse, hier soll in einem Mischgebiet eine KFZ-Werkstatt entstehen. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Das Grundstück wird zur Otto-Gauß-Straße hin durch eine raumbildende Baumreihe gerahmt, im Süden soll die bestehende Streuobstwiese um sieben Obstbäume ergänzt werden. Die Erschließung soll im Osten über die Pfarrgasse und im Westen über den Ohnhülber Weg erfolgen. Die nach dem Aufstellungsbeschluss im Oktober eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde diskutiert, mit dem Entwurfsbeschluss wurde der zweite von drei Verfahrensschritten abgewickelt.

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