Weitere Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats am 26.01.2021

Lüftungsanlage für die Grundschule vergeben

Für die Wunderbuch-Grundschule sind in diesem Jahr umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgesehen. So soll für das Gebäude ein barrierefreier Zugang geschaffen werden und es sind Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes vorgesehen. Breiten Raum nimmt auch die Verbesserung der Belüftungssituation ein. Nicht nur im Hinblick auf die andauernde Corona-Problematik ist der Einbau einer Lüftungsanlage vorgesehen. Damit kann nicht nur in Pandemiezeiten, sondern auch dauerhaft eine stetige Frischluftzufuhr in den Klassenräumen gewährleistet werden. Nachdem ein ausreichender Sauerstoffanteil in der Raumluft wesentliche Voraussetzung für die Konzentrationsfähigkeit von Schüler und Lehrer ist, geht die Sinnhaftigkeit der Investition über die augenblicklich schwierige Situation hinaus. Die notwendigen Rohbauarbeiten wurden bereits an die Firma Rolo-Bau aus Zwiefalten vergeben. Die Gemeindeverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Büchele aus Geisingen die Lieferung und den Einbau eines zentralen Kompakt-Lüftungsgeräts mit Wärmerückgewinnung für die Innenaufstellung öffentlich ausgeschrieben. Das Gerät hat eine nominale Leistung von 4.250 m³ Luft pro Stunde und wird im Dachgeschoss der Schule montiert, so dass Beeinträchtigungen durch Betriebsgeräusche nicht zu erwarten sind. Das einzige Angebot kam von der Firma LKT Luft- und Klimatechnik GmbH aus Reutlingen und beläuft sich auf 147.560,00 €, die Kostenschätzung lag bei 122.000 €. Im Gemeinderat wurde kritisiert, dass nur ein Angebot vorliegt. Ralf Büchele vom Ingenieurbüro Büchele aus Geisingen machte deutlich, dass es speziell in diesem Gewerk derzeit üblich eher die Regel als die Ausnahme sei, dass Angebote nur schwer zu bekommen sind. Eine andiskutierte Aufhebung des Verfahrens mit erneuter Ausschreibung berge das Risiko, dass angesichts der fortschreitenden Konjunkturentwicklung eher ein teureres oder sogar auch gar kein Angebot eingehen könnte. Zudem wäre die fristgerechte Abrechnung im Herbst gefährtdet, so dass die Gemeinde dann auch den zugesagten Zuschuss aus dem Bundesförderprogramm „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischer Anlagen“ in Höhe von 111.600 € verlieren könnte. Letztlich hat der Gemeinderat der Vergabe mit großer Mehrheit zugestimmt.

Tankanlage für den Bauhof zurückgestellt

Im Zuge des Neubaus des Bauhofgebäudes in Pfronstetten wird eine Dieseltankstelle eingebaut, über die neben den Bauhoffahrzeugen auch die Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr betankt werden können. Im Rahmen eines Ortstermins wurde vom Gemeinderat festgelegt, entgegen der ursprünglichen Planung diese Tankstelle nicht im Gebäude, sondern als Erdtank neben dem Gebäude vorzusehen. Zudem wurde die Größe von 5.000 auf 10.000 Liter angepasst. Diese Festlegung gehört mit zu den Maßnahmen, welche von der Gemeinde im Hinblick auf das Szenario eines längerfristigen Stromausfalls ergriffen werden und stellt sicher, dass die Einsatzfähigkeit gerade auch der Feuerwehr auch in einer solchen Situation gewährleistet werden kann.

Das Büro Hartmaier & Partner hat im Auftrag der Gemeindeverwaltung Angebote angefragt. Es wurde allerdings nur ein Angebot abgegeben, das den Vorgaben der Angebotsabfrage entsprach, und zwar das von der Firma BS Tankanlagen GmbH aus Eningen u.A. in Höhe von 20.953,19 €. Ein weiteres, ca. 4.000 € günstigeres Angebot musste ausgeschlossen werden, weil die verlangte elektronische Erfassung der getankten Treibstoffmengen für die unterschiedlichen Kostenträger (Bauhof, Feuerwehren) nicht ermöglicht wird. Hier wurde lediglich eine analoge Messeinrichtung angeboten, die Treibstoffmengen hätten händisch erfasst werden müssen. Dies entspricht im Hinblick auf die ab 2023 bestehende Umsatzsteuerpflicht in vielen Bereichen der Gemeinde nicht den steuerrechtlichen Vorgaben, In der Kostenschätzung des Büros Hartmaier & Partner sind für diesen Posten 13.815,90 € eingeplant, insofern ergeben sich Mehrkosten in Höhe von rund 7.000 €. Im Gemeinderat wurde beanstandet, dass nur ein wertbares Angebot vorliegt, obwohl es durchaus noch weitere Anbieter gibt, die eine solche Anlage liefern können. Die Vergabe wurde deshalb zurückgestellt und die Gemeindeverwaltung beauftragt, das planende Architektenbüro zur Einholung weiterer Angebote aufzufordern. Zum Zeitpunkt des Baubeschlusses im März 2021 belief sich die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme auf 1,65 Millionen Euro – ohne die Aufwendungen für die Tankstelle, die geplante Waschplatte sowie die notwendige Zaun- und Toranlage. Aktuell geht das planende Büro von Gesamtkosten in Höhe von 1,77 Millionen Euro aus – einschließlich aller notwendigen Ausgaben. Angesichts der aktuellen Preisentwicklungen auf dem Bausektor ist diese Kostenmehrung zwar schmerzlich, sie bewegt sich aber im zu erwartenden Rahmen.

Bebauungsplan „Im Pfarrgarten“ in Huldstetten als Satzung beschlossen

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Im Pfarrgarten“, wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung innerörtlicher Bauflächen im Bereich südlich der katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus in Huldstetten geschaffen. Die Ausweisung erfolgte im beschleunigten Verfahren, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.

Auf einer Fläche von rund 0,6 ha können insgesamt sieben Bauplätze geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.11.2020 gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung und der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 11.12.2020 bis 11.01.2021 statt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 27.10.2021 der Bebauungsplan im Entwurf beschlossen. Die anschließende nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung und der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 12.11.2021 bis 13.12.2021 statt. Hier hat sich nur geringfügiger Änderungsbedarf ergeben, so müssen die Vorgaben für die Anzahl der Stellplätze pro Gebäude in die örtlichen Bauvorschriften verschoben werden. Außerdem wurden Hinweise zum Bodenschutz und zum angrenzenden Friedhof aufgenommen.

3.690 € wurden an die Gemeinde gespendet

In der Gemeindeordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für die Einnahmebeschaffung der Städte und Gemeinden im Land Baden-Württemberg geregelt. Dort ist festgelegt, dass die Gemeinden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln dürfen, die sich an der Erfüllung Ihrer Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet jedoch der Gemeinderat. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde jährlich einen Bericht mit Angabe der Geber, der Zuwendungen und der Zuwendungszwecke zu erstellen. Dieser Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden. Der Gemeinderat hat letztmals im Januar 2021 über die im Jahr 2020 eingegangenen Spenden Beschluss gefasst.

Im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 sind insgesamt 3.690,00 € an Spenden eingegangen. Den Löwenanteil machten dabei sechs Spenden aus, die zur Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung verwendet wurden, und zwar für die Beschaffung weiterer Sitzbänke entlang von Wanderwegen.

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geändert

Im Jahr 1975 hat sich die damals junge Gemeinde Pfronstetten eine Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gegeben. Damals wurde festgelegt, dass abhängig von der Dauer der Tätigkeit 20 DM (bis zu drei Stunden), 30 DM (drei bis sechs Stunden) bzw.40 DM (über sechs Stunden) ausbezahlt werden. Bis 1998 wurden die Sitzungsvergütungen für die Mitglieder des Gemeinderats nach diesen Sätzen berechnet und ausbezahlt. 1998 erfolgte eine Neufassung der Satzung, in der die Sätze für die zeitliche Inanspruchnahme unverändert blieben, allerdings wurde das Sitzungsgeld mit 20,00 DM pro Sitzung – unabhängig von der Sitzungsdauer – pauschaliert. 2002 wurde im Zuge der Euro-Umstellung die pauschale Sitzungsvergütung auf 11,00 € je Sitzung aufgerundet. Im Jahr 2015 wurden die Entschädigungssätze wie folgt angepasst:

Bis zu drei Stunden                              25,00 €

Mehr als drei bis sechs Stunden            40,00 €

Über sechs Stunden                             50,00 €

Die pauschale Sitzungsvergütung für den Gemeinderat wurde auf 25,00 € angehoben.

Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben, die in der Gemeinde aktuell angegangen und abgewickelt werden, ergibt sich auch für den Gemeinderat eine deutlich gestiegene Inanspruchnahme. Sitzungen dauern üblicherweise vier Stunden, hinzu kommt die Vorbereitung der Sitzung zuhause. Vor diesem Hintergrund erscheint eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 € nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die pauschale Sitzungsvergütung aufzugeben und die Entschädigung der Gemeinderäte wieder auf der Grundlage der Sätze nach Stunden vorzunehmen. Diese wurden außerdem angepasst, abhängig von der Dauer der Tätigkeit werden künftig 25 € (bis zu drei Stunden), 60 € (drei bis sechs Stunden) oder 90 € (über sechs Stunden) ausbezahlt.

Keine Aufwertung des Verkehrsraums im Bereich der Lindenstraße

Im Zuge der Verlegung von Nahwärme und Glasfaser bzw. Erneuerung von Kanal und Wasserleitung im Bereich Lindenstraße stellt sich die Frage, in wieweit eine Neugestaltung des Straßenraums für erforderlich erachtet wird. In diesem Bereich reicht die Fahrbahn von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze, einen ausgebauten Gehweg gibt es nur im nördlichen Bereich und auch die Straßenentwässerung ist nur sehr sparsam ausgebaut.

In der Vergangenheit war dies augenscheinlich ausreichend, lediglich im Hinblick auf eine stärkere Begrünung des Straßenraums gab es Anfragen aus dem Kreis der Anlieger. Der Gemeinderat hatte sich vor kurzem mit diesem Thema bereits befasst, ohne dass hier eine tragfähige Lösung gefunden wurde, die auch auf die Zustimmung der Anlieger trifft. Wenn eine grundlegende Veränderung der Situation gewünscht wäre – beispielsweise die Fortsetzung des Gehwegs nach Süden hin -, sollte diese sinnvollerweise im Zuge der anstehenden Tiefbaumaßnahme vorgenommen werden.

Bisher ist das Büro Langenbach entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat nur mit den sogenannten „Ingenieurbauwerken“ beauftragt. Diese umfassen die zu erneuernden Leitungen und die Wiederherstellung des Straßenraums. Soll eine Neugestaltung des Straßenraums erfolgen, müssten auch Planungsleistungen für Verkehrsanlagen beauftragt werden. Alleine für die Planung muss von Kosten in Höhe von 30.000 – 50.000 € ausgegangen werden, hinzu kämen bei einem höherwertigen Ausbau als bei einer Wiederherstellung des Straßenraums auch höhere Baukosten.

Man könnte jetzt durchaus die Auffassung vertreten, dass die Anlieger in diesem Bereich den vergleichsweise einfachen Ausbaustandard auch für die Zukunft hinzunehmen haben, weil ihr Erschließungsbeitrag bzw. der Bauplatzpreis auch entsprechend günstig war. Eine Möglichkeit, die Kosten für die Erneuerung bzw. Neugestaltung des Straßenraums erneut auf die Anlieger umzulegen, gibt das baden-württembergische Beitragsrecht nicht her. Insofern müsste die Allgemeinheit die Kosten dafür tragen. Hinzu kommt, dass es auch an anderer Stelle in der Gemeinde alte Baugebiete gibt, die in einem ähnlich schlichten Standard ausgebaut wurden. Insofern käme ein Beschluss, in diesem Fall einen höherwertigen Ausbau vorzunehmen, einem Grundsatzbeschluss gleich, der dann auch für andere Bereiche bei anstehenden Tiefbaumaßnahmen gelten würde. Eine abschließende Entscheidung in dieser Frage wurde letztlich nicht getroffen, diese soll in einer der nächsten Sitzungen fallen. Tendenziell wurde aber die Meinung vertreten, dass die seitherige „unstrukturierte“ Nutzung der Verkehrsflächen bisher zu keinen erkennbaren Problemen geführt hat. Nachdem der Verzicht auf baulich angelegte Gehwege unter dem Label „Shared Space“ sogar bei der Ausweisung neuer Wohnbaugebiete bewusst so gewählt wird, erscheint eine Beibehaltung des Status quo durchaus als gangbarer Weg.

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