Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 15.12.2021 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Entscheidung über Ökokonto-Maßnahmen vertagt

Die sogenannte Eingriffs-Ausgleichs-Regelung dient der Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes bei der Ausweisung von Neubauflächen. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. In der Bauleitplanung ist die Eingriffsregelung Teil der städteplanerischen Gesamtabwägung. So sollen Eingriff und Ausgleich in ein Gesamtkonzept eingebunden werden.

In der Vergangenheit wurden Ausgleichsmaßnahmen vielfach im Zusammenhang mit der jeweiligen Eingriffsmaßnahme durchgeführt. So wurde beispielsweise um ein neues Baugebiet herum ein Grüngürtel angelegt, in Einzelfällen wurden auch in räumlich getrennten Bereichen Maßnahmen durchgeführt.  Speziell die Ausgleichsmaßnahmen unmittelbar angrenzend an die „Eingriffsfläche“ sind erfahrungsgemäß sehr teuer, da die hierfür benötigten Flächen im Regelfall zu Baulandpreisen erworben werden müssen. Gleichzeitig ist ihr ökologischer Wert oftmals zweifelhaft. 

Aus diesem Grund werden Ausgleichsmaßnahmen seit einigen Jahren in den meisten Fällen über ein sogenanntes Ökokonto abgewickelt. Dies erlaubt sowohl eine zeitliche wie auch räumliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich. Zudem können größere, zusammenhängende Ausgleichsflächen geschaffen werden, die dann einerseits ökologisch sinnvoller sind und andererseits auch für mehrere Eingriffsmaßnahmen verwendet werden können. Der Gemeinderat hat am 25.11.2015 beschlossen, zur Abwicklung der städtebaulich notwendigen Ausgleichsmaßnahmen ein Ökokonto einzurichten und dieses vom Büro von Frau Prof. Waltraud Pustal (Freie Landschaftsarchitektin) aus Pfullingen einzurichten und führen zu lassen.

Das Büro Pustal hat seither mehrere potenzielle Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet ermittelt. Nachdem die Gemeinde aufgrund mehrerer Bebauungsplanverfahren in den vergangenen Jahren auf dem Ökokonto faktisch im Minus ist, sollte nunmehr mit der Umsetzung einer ersten Maßnahme erstmals auch eine Einzahlung vorgenommen werden.

Zur Umsetzung vorgeschlagen wurde die Maßnahme „ÖKAi1“, welche die Extensivierung einer 8,9 ha großen, bisher konventionell bewirtschafteten Wiese im Bereich Kegelplatz (Aichstetten) vorsieht. Mittels Ausmagerung durch Schröpfschnitte (zusätzlicher Schnitt im März bis Anfang Mai bei Aufwuchshöhe 10-15 cm) in den ersten drei bis fünf Jahren, Verzicht auf Düngung und einer dann zweischürigen Mahd mit Abräumen (Ende Juni/Anfang Juli und Ende August/Anfang September) mit einer mindestens achtwöchigen Wochen Ruhezeit zwischen den Schnitten soll eine Magerwiese entstehen. Diese Pflegemaßnahmen können von landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden, die dann als Ausgleich für den höheren Aufwand und den geringeren Ertrag Ausgleichszahlungen erhalten können. Die Umsetzung dieser Maßnahme würde 984.720 Ökopunkte bringen. Damit könnte das „Minus“ in der Bilanz ausgeglichen und ein gewisser Puffer für künftige Bebauungspläne angelegt werden.

Im Gemeinderat wurde angesprochen, dass nur diese eine Maßnahme vorgestellt wird, die zudem auch nur den Ortsteil Aichstetten betrifft. Um abschließend entscheiden zu können, sollten alle möglichen Maßnahmen bekannt sein. Zudem sollte geprüft werden, in wieweit durch die Bereitstellung von Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen Ökopunkte generiert werden können. Bürgermeister Reinhold Teufel erläuterte, dass diese Maßnahme ausgewählt wurde, weil sie offenkundig die geringsten Einschränkungen für die Landwirtschaft bringt. Eine Vorstellung aller potenziellen Maßnahmen ist möglich, wäre aber sehr zeitaufwändig. Eine einseitige Belastung für die Landwirte in Aichstetten sieht die Gemeindeverwaltung nicht, da sich durch die Pflegeentschädigung im Gegenteil sogar die Chance für einen finanziellen Mehrertrag ergibt, was sicher auch für Aichstetter Landwirte interessant sein könnte. 

Letztendlich wurde eine Entscheidung in der Sache vertagt, bis sich der Gemeinderat ein umfassendes Bild über die im Gemeindegebiet denkbaren Maßnahmen gemacht hat.

Ebenfalls noch nicht entschieden wurde die Frage, wie solche Pflegeaufträge dann vergeben werden. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, diese Pflegeaufträge zunächst den Betrieben aus dem Ortsteil anzubieten, in dem die Maßnahme umgesetzt wird. Sollte sich hier kein Interessent finden, könnte in einem zweiten Schritt eine gemeindeweite und erforderlichenfalls in einem dritten Schritt eine überörtliche Ausschreibung erfolgen. Für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass sich mehrere Betriebe für einen Pflegeaufwand interessieren, sollte einer Vorgehensweise festgelegt werden. Denkbar wäre hier entweder eine freihändige Vergabe oder aber eine Vergabe an den Betrieb, der die Pflegemaßnahme letztendlich am günstigsten durchführt.

Jahresabschluss 2019 in der Wasserversorgung festgestellt

Aufgrund der umfangreichen Umstellungsarbeiten auf die doppische Haushaltsführung konnte der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung erst jetzt vorgelegt werden. Die Umsatzerlöse sind gegenüber 2018 um rund 13.200 € auf 171.657,74 € zurückgegangen. Hier machen sich geringere Wasserverkäufe bemerkbar. Durch die Auflösung von Ertragszuschüssen aus den Vorjahren ergeben sich Gesamteinnahmen von 213.389,45 €. Gleichzeitig sind die Aufwendungen für den Wasserbezug um rund 12.800 € auf 140.118,77 € angestiegen. Belastet wird das Ergebnis zusätzlich durch weitere Faktoren. Aufgrund der doppische Haushaltsführung muss die Gemeindeverwaltung die Leistungen, die vom Rathaus für den Bereich Wasserversorgung erbracht werden, diesem Bereich auch „in Rechnung“ stellen. Hier hatte man in der Vergangenheit und seit langem unverändert pauschal 6.000 € angesetzt, eine genauere Erfassung hat nun ergeben, dass dieser Aufwand deutlich höher ist. Die Verwaltungskostenpauschale wurde deshalb auf 20.000 € angehoben. Weil die Zähler im Jahr 2019 vom Bauhof abgelesen wurden, stieg auch die Verrechnung der Bauhofleistungen deutlich auf rund 16.100 € an. Und letztlich waren die Kosten für die Unterhaltung des Wassernetzes, konkret für die Reparatur von Rohrbrüchen, deutlich höher. Insgesamt beliefen sich die Aufwendungen auf 231.202,31 €, wodurch sich ein Verlust von 17.812,86 € ergibt. Dieses Ergebnis wurde vom Gemeinderat festtgestellt.

Wasser- und Abwassergebühren neu kalkuliert

Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung werden von der Gemeinde als sogenannte „kostenrechnende Einrichtungen“ geführt. Die hier anfallenden Ausgaben sind entsprechend gesetzlicher Vorgaben vollständig über entsprechende Gebühren abzudecken. Bei der Wasserversorgung wäre es auch möglich und eigentlich auch erwünscht, dass die Gemeinde einen Gewinn erwirtschaftet, hierauf wurde aber in der Vergangenheit verzichtet.

Beim Wasser setzt sich die Gesamtgebühr aus der monatlichen Grundgebühr (Zählergebühr) und der pro Kubikmeter Wasserbezug zu bezahlenden Verbrauchsgebühr zusammen. Im Gemeinderat wurde vor kurzem über den Antrag einzelner Großabnehmer diskutiert, Mengenrabatte einzuführen. Dies wäre rechtlich möglich, in der Umsetzung aber schwierig und politisch eher umstritten gewesen. Die Gemeindeverwaltung wurde aber um Prüfung gebeten, in wieweit durch eine höhere Grundgebühr eine Entlastung der Verbrauchsgebühr möglich wäre. Über die Grundgebühr müssen mindestens 15% und können maximal 30% der Fixkosten umgelegt werden, was bei den Standardzählern zu einem Gebührenrahmen von 2,90 € bis 5,80 € monatlich führt. In der vorgelegten Kalkulation war die Gemeindeverwaltung an den oberen Rahmen gegangen, ausgehend hiervon ergibt sich eine Verbrauchsgebühr von 2,31 €/m², also 31 Cent mehr als seit 2015 geltend. Wäre man mit der Grundgebühr an der unteren Grenze von 2,90 € geblieben, wäre die Verbrauchsgebühr deutlich über 2,50 €/m³ gelandet. Dem gegenüber bleiben die Abwassergebühren nahezu unverändert: Die Schmutzwassergebühr, die nach dem Maßstab der bezogenen Menge Trinkwasser berechnet wird, erhöht sich von 3,97 auf 3,98 € pro Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr für versiegelte Grundstücksflächen steigt von 0,47 auf 0,49 € pro Quadratmeter. Der Gemeinderat hat die Gebührenberechnungen bestätigt und die entsprechenden Änderungssatzungen beschlossen. Dabei wurde in der Wasserversorgungssatzung berücksichtigt, dass die Auslesung der Wasserzähler künftig auf elektronischem Wege erfolgen soll.

Anzeigenpreise für das Mitteilungsblatt angehoben

Die Anzeigenpreise für das Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfronstetten wurden zuletzt zum 01.01.2018 angepasst. Damals wurde auch die Umstellung der Abrechnung auf Spaltenmillimeter beschlossen. Auf Grund der gestiegenen Aufwendungen (Leasing Kopierer, Papier und Personalkosten) sind die Anzeigen nicht mehr kostendeckend. Nachdem die Anzeigenpreise ab dem 01.01.2023 steuerpflichtig werden und ohnehin neu kalkuliert werden müssen, hatte die Gemeindeverwaltung eine moderate Anpassung der Anzeigenpreise um 20% ab dem 01.01.2022 vorgeschlagen, die vom Gemeinderat so beschlossen wurde. Ab 2022 kostet eine Anzeige in schwarz/weiß 0,36 €/mm, eine farbig bestellte Anzeige kostet 0,45 €/mm. Ganzseitige Anzeigen kosten dann in schwarz/weiß 132,00 € und in Farbe bestellt 168,00 €.

Erste Vergabe für das Dorfgemeinschaftshaus in Aichelau trotz deutlich gestiegener Baukosten

Eigentlich sollte das Dorfgemeinschaftshaus Ende 2021 fertig sein, jetzt wird zu diesem Zeitpunkt die erste Vergabe beschlossen! Bürgermeister Reinhold Teufel erinnerte an die tragischen Umstände, die den für April 2020 vorgesehenen Baustart platze ließen. Die zeitliche Verzögerung wurde aber insbesondere von der Feuerwehr dazu genutzt, sich noch einmal kritisch mit der Planung auseinanderzusetzen. Nachdem insbesondere ein viel zu kleiner Umkleidebereich beklagt wurde, hatte der Gemeinderat hier nachgelegt und einer entsprechenden Vergrößerung zugestimmt – und damit auch Mehrkosten in Höhe von rund 140.000 €. Außerdem ist nun zwar keine vollwertige Lüftungsanlage, aber immerhin doch eine Abluft-Absaugeanlage für 20.000 € eingeplant. Mehrere kleinere Änderungen wie eine angehängte Decke im Foyer summieren sich auf 39.000 €, und der allerorten zu spürende allgemeine Anstieg der Baukosten steuert Mehrkosten in Höhe von 280.000 € bei.

Statt 1,27 Millionen Euro wie noch im April 2018 geplant, liegen die Baukosten aktuell nun bei 1,75 Millionen Euro – ohne Außenanlagen. Bürgermeister Reinhold Teufel erinnerte daran, dass an diesem Projekt nun schon gut zehn Jahre gewerkelt werde und es trotz dieser Mehrkosten schlicht an der Zeit sei, es nunmehr auch umzusetzen. Dass das Gebäude bei strenger Betrachtungsweise auch gut und gerne eine Nummer kleiner hätte ausfallen können liege dabei auf der Hand.

Mit dem Bekenntnis zur Planung, und das sah auch der Gemeinderat so, anerkenne man das Engagement der früheren Gemeinderäte Martin Bodenmiller und Armin Galster ebenso wie den Umstand, dass die wirtschaftlichen Spielräume der Gemeinde nicht unwesentlich in Aichelau erwirtschaftet wurden. Einstimmig wurde dann auch beschlossen, die Betonarbeiten für das Vorhaben zum Angebotspreis von 287.081,01 € an die Fa. ROLO Bau GmbH aus Zwiefalten zu vergeben.

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