Inkrafttreten der Satzung 1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“, Aichelau

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 24.11.2021 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“, Aichelau, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“, rechtskräftig seit 15.08.2007, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzungsänderung einer bereits bestehenden Lagerhalle im Gewerbegebiet geschaffen werden. Für den Betrieb einer im Plangebiet bereits errichteten Halle ist ein separater Technikraum für die EDV mit einer Belüftungsanlage notwendig. Diese Anlage muss den Raum auch nachts belüften und kühlen. Dies widerspricht dem nächtlichen Schallemissionsverbot, das im ursprünglichen Bebauungsplan enthalten ist. Eine generelle Festsetzung zur Unzulässigkeit des Betriebs von lärmemittierenden Anlagen und das Durchführen sonstiger lärmverursachender Tätigkeiten nachts (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) führt somit dazu, dass selbst technisch notwendige Anlagen nicht eingebaut werden können. Somit ist der Betrieb der Firma nicht möglich. Daher wird diese Festlegung gestrichen. Die sonstigen Festsetzungen zur Lärmkontingentierung im Bebauungsplan tagsüber bleiben erhalten. Mögliche nächtliche Lärmimmissionen sind in Zukunft, wie auch schon derzeit im Bebauungsplan in Verbindung mit der Lärmkontingentierung, im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Da die geplanten technischen Lüftungsanlagen sehr niedrige Schallemissionen haben, ist mit keiner Störung der angrenzenden Wohnbebauung zu rechnen.

Für den räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“ gilt der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Breite Nord“ entsprechend der Planzeichnung vom 13.06.2007, rechtskräftig seit 15.08.2007. Er umfasst das Flurstück Nr. 191, die Größe des Plangebiets beträgt in dieser Abgrenzung ca. 3,5 ha.

Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung des Bebauungsplans „Breite Nord“ vom 13.06.2007, rechtskräftig seit 15.08.2007, und der Schriftliche Änderungstextteil (Teil B) mit dem Datum vom 24.11.2021.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Breite Nord“, Aichelau, tritt gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan sowie dessen Begründung können bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25, in 72539 Pfronstetten, (Zimmer OG 1) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie dessen Begründung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Pfronstetten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Pfronstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

Pfronstetten, den 02.12.2021

Reinhold Teufel
Bürgermeister


Satzungstext

Textteil (Änderung)

Begründung

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