Keine Volkstrauertagsfeier

Der Gemeindetag hat uns die rechtliche Einschätzung des Sozialministeriums übersandt, wonach für die Gedenkstunde zum Volkstrauertag (Kranzniederlegung, Ansprache, Musikstück) dieselben Vorgaben gelten, wie für sonstige Veranstaltung auch. Obwohl diese Gedenkstunde im Zusammenhang mit einem Gottesdienst stattfindet, können hierfür auch nicht die Sonderregelungen für Religionsgemeinschaften in Anspruch genommen werden.

Somit würde die 3G-Regelung gelten, wir müssten ein Hygienekonzept erstellen und von allen Teilnehmern Kontaktdaten erheben. Nachdem der Aufwand nicht vertretbar wäre, verzichten wir auch in diesem Jahr auf die Feierstunde!

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