Auslegung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften “Im Pfarrgarten”, Huldstetten

1. Bebauungsplanentwurf „Im Pfarrgarten“, Huldstetten
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Im Pfarrgarten“, Huldstetten
– Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 27.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Im Pfarrgarten“, Huldstetten, und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung BW öffentlich auszulegen.

Verfahren

Der Bebauungsplan „Im Pfarrgarten“, wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Der Bebauungsplan setzt eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von max. ca. 1.780 m² fest, demnach liegt dessen Grundfläche unterhalb der in § 13a (2) BauGB vorgegebenen Obergrenze von maximal 20.000 m². Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt im Bereich südlich der katholischen Kirche von Huldstetten einen Bebauungsplan aufzustellen um die planungsrechtliche Grundlage zur Nachverdichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im südlichen Siedlungsgebiet von Huldstetten. Er umfasst die Flst. Nr. 10/2 (Weg) (teilweise), 13/1 und 25. Die Größe des Plangebiets in dieser Abgrenzung beträgt ca. 0,6 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.10.2021.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier:  Umweltinformation mit integrierter artenschutzrechtlicher Prüfung vom 27.10.2021) von Freitag, den 12.11.2021 bis Montag, den 13.12.2021, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25, in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen des Bebauungsplans zusätzlich im Internet unter

www.pfronstetten.de/Bauleitplanung

einsehbar. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 13.12.2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Pfronstetten, den 04.11.2021

Reinhold Teufel, Bürgermeister

Anlagen:

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