Aufstellung Bebauungsplan „Pfarrgasse“, Tigerfeld

1. Bebauungsplanvorentwurf „Pfarrgasse“, Tigerfeld
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Pfarrgasse“, Tigerfeld
Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 27.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Pfarrgasse“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Tigerfeld gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Pfarrgasse“, Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Tigerfeld nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufgestellt und beschlossen gemäß § 13a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Es wurde beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Verfahren

Der Bebauungsplan „Pfarrgasse“, wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Der Bebauungsplan setzt eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von max. ca. 2.005 m² fest, demnach liegt dessen Grundfläche unterhalb der in § 13a (2) BauGB vorgegebenen Obergrenze von maximal 20.000 m². Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2/1 einen Bebauungsplan aufzustellen, um die planungsrechtliche Grundlage zur Nachverdichtung zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im nördlichen Siedlungsgebiet von Tigerfeld. Die Größe des Plangebiets in dieser Abgrenzung beträgt ca. 0,31 ha.

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.10.2021.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (hier: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 11.10.2021) von Freitag, den 12.11.2021 bis Montag, den 13.12.2021, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25, in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter

www.pfronstetten.de/Bauleitplanung

einsehbar. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 13.12.2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde/der Stadt veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Gemeinde Pfronstetten, den 04.11.2021

Reinhold Teufel, Bürgermeister

Anlagen:

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