Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung des Gemeinderats am 27.10.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Feuerwehrbedarfsplan vorgestellt

Das Feuerwehrgesetzt fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Wie eine solche leistungsfähige Gemeindefeuerwehr aufgestellt sein sollte, kann in einem Feuerwehrbedarfsplan geregelt werden, der in einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren fortgeschrieben werden soll. Dieser enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten, örtlichen Verhältnisse und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer, für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen, leistungsfähigen Feuerwehr. Auf Antrag der Gemeindefeuerwehr wurde in den letzten Monaten ein solcher Bedarfsplans erstellt – auch, um eine objektive Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten und notwendigen Anpassungen zu erhalten. Der Leitende Stadtbranddirektor Sebastian Fischer ist Kommandant der Feuerwehr Pforzheim und hat im Auftrag der Gt-service den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Pfronstetten erstellt und im Gemeinderat vorgestellt.

Die Gemeinde ist demnach der Gefahrenkategorie 1* zuzuordnen, welche die Vorhaltung eines Löschfahrzeugs der Klasse LF10 erforderlich macht – dies wird mit dem neu beschafften HLF 20 sogar übertroffen. Mit den weiteren Fahrzeugen der Klasse TSF-W (Aichelau und Tigerfeld) und TSF (Geisingen) stehen sogar deutlich mehr Löschfahrzeuge zur Verfügung, als dies zwingend notwendig wäre. Dies war und ist der Struktur der Gemeindefeuerwehr geschuldet, die aktuell über sechs Standorte verfügt – in jedem Ortsteil einen. Entsprechend gut ist die Gebietsabdeckung, alle Siedlungsbereiche können sicher innerhalb von 10 Minuten erreicht werden. Dies gilt nicht für die Verfügbarkeit einer Drehleiter, diese braucht von Gammertingen her mehr als die vorgesehenen 15 Minuten. Nachdem es aber in der Gemeinde keine Gebäude gibt, für die eine Drehleiter als zweiter Rettungsweg notwendig wäre, erscheint dies hinnehmbar. Die personelle Ausstattung der örtlichen Wehr ist zufriedenstellend, wenngleich insbesondere tagsüber eine Abwicklung von Einsätzen mit bis zu zwei Gruppen nur unter Einbindung aller Abteilungen möglich ist. Angesprochen wurde ein teilweise hoher Anteil von Einsatzkräfte im Alter zwischen 50 und 60 Jahren oder gar darüber. Auch deshalb wurde die Gründung einer Jugendfeuerwehr dringend empfohlen.

Die Analyse der einzelnen Gerätehäuser erbrachte deutliche Ergebnisse: Keines der sechs Gebäude erfüllte alle Vorgaben, allerdings gibt es hier deutliche Unterschiede bei den notwendigen Änderungen. Speziell die Gebäude in Aichelau, Aichstetten, Geisingen und Tigerfeld sind sehr beengt, bei der Ersatzbeschaffung von normgerechten Fahrzeugen sind hier Schwierigkeiten zu erwarten. Für Aichelau wurde reagiert, dort wird zusammen mit dem Dorfgemeinschaftshaus Abhilfe geschaffen.

Was schlägt der Gutachter vor, um die Feuerwehr für die Zukunft aufzustellen? Sebastian Fischer machte deutlich, dass eine Strukturdiskussion geführt werden sollte. Statt vieler schlecht ausgestatteter Standorte sollten wenige Standorte gut ausgestattet werden. Allein schon aufgrund der Lage wäre hier über eine Konzentration an den Standorten Pfronstetten (Hauptstandort), Aichelau und Huldstetten zu denken, wobei sowohl in Pfronstetten wie auch in Huldstetten ein Fahrzeugstellplatz angebaut werden müsste. Der für Geisingen geplante Ersatz des vorhandenen TSF durch ein TSF-W wäre entbehrlich, stattdessen wäre die Beschaffung eines „Gerätewagen-Transport“ sinnvoll, ergänzt durch weitere MTWs.

Bürgermeister Reinhold Teufel machte deutlich, dass er eine Strukturdiskussion befürworte, eine Auflösung oder Zusammenlegung einzelner Abteilung aber ablehne. „Unsere Feuerwehren sind nicht nur zum Löschen da, sie sind auch eine wesentliche Klammer des dörflichen Lebens. Diese Klammer dürfen wir nicht aufgeben“. Zudem sieht der Bürgermeister beim wahrscheinlichsten Unglücksszenario, einem großflächigen, länger andauernden Stromausfall die Notwendigkeit, dass es in jedem Ortsteil einen Anlaufpunkt gibt, an dem sich die Bevölkerung auch beim Ausfall von Kommunikationswegen informieren kann. Hierbei spielen dann auch Feuerwehrfahrzeuge mit Lautsprechereinrichtungen eine wesentliche Rolle. Feuerwehrkommandant Markus Stoll begrüßte die vorgeschlagene Strukturdiskussion, die allerdings in weiteren Gesprächen noch vertieft werden sollte. Der Gemeinderat nahm den Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans zur Kenntnis. Über eine Umsetzung der angesprochenen Änderungen ist dann zum gegebenen Zeitpunkt zu entscheiden.

Heizung und Sanitär für Bauhofneubau vergeben

Die Heizungs- und Sanitärarbeiten für den Neubau des Bauhofgebäudes in Pfronstetten wurden bereits im Rahmen der ersten Vergaberunde ausgeschrieben. Nachdem das einzige eingegangene Angebot nicht dem Leistungsverzeichnis entsprochen hatte, wurde in der Sitzung am 16.06.2021 die Aufhebung dieses Vergabeverfahrens beschlossen. In einem zweiten Vergabeverfahren ging wiederum nur ein Angebot ein, das weiterhin deutlich über der Kostenschätzung in Höhe von rund 109.000 € lag. Dies macht deutlich, wie stark die entsprechenden Unternehmer aktuell ausgelastet und die Preise in diesem Bereich gestiegen sind. Ralf Büchele vom Büro Hankiewicz aus Geisingen berichtete von intensiven Gesprächen mit dem Bieter, in denen auf der Grundlage des vorliegenden Angebots ein gangbarer Weg gefunden werden konnte. Die Arbeiten im Umfang von insgesamt 135.414,27 € wurden somit an die Firma Keimer aus Tigerfeld vergeben.

Waldhaushalt 2022 beschlossen

Die beim Landkreis Reutlingen angesiedelte Forstverwaltung hat der Gemeindeverwaltung den Entwurf der Plandaten für das Forstwirtschaftsjahr 2022 übersandt. Julia Schmitt und Niels Drobny vom Kreisforstamt und Revierförster Michael Baur berichteten einleitend von einem klimatisch positiveren Jahr 2021, das mit ausreichend Niederschlägen auch die Bemühungen zur Verjüngung des Waldes unterstützt hat und bisher auch keine größeren Sturmereignisse mit sich gebracht hat.

Im 2020 beschlossenen Forsteinrichtungswerk, das mit Textteil und Karten auf der Internetseite der Gemeinde unter Unser Rathaus / Informationen / Pläne für die Zukunft abrufbar ist, ist eine durchschnittliche jährliche Gesamtnutzung von 2.200 Festmeter (Fm) vorgesehen, wobei mit 1.300 Fm der etwas größere Anteil auf die Vornutzung entfällt. Im kommenden Forstwirtschaftsjahr ist eine Gesamtnutzung von 2.130 Fm geplant, davon 1.905 Fm Nadelholz und 225 Fm Laubholz. Der mit 1.730 Fm größere Anteil ist planmäßig vorgesehen, als zufällige Nutzung – also als Sturm- oder Käferholz – sind weitere 400 fm eingeplant. 2022 sollen insgesamt 4.400 Pflanzen gesetzt werden. Die Fichte bleibt eine wichtige Baumart, aber eben nur noch auf den Flächen, auf denen sie sich auch unter den erwartbaren klimatischen Verhältnissen behaupten kann. Ansonsten wird stark auf klimaresistentere Baumarten wie Stieleiche, Spitzahorn, Lärche, Hainbuche und Douglasie gesetzt. Bürgermeister Reinhold Teufel erinnerte daran, dass im Einrichtungswerk nicht die Gewinnmaximierung als oberstes Ziel formuliert wurde, sondern der Umbau zu einem klimaresistenten Wald. Dass im Plan für 2022 dennoch ein kassenwirksamer Ertrag von 12.200 € im vergleichsweise kleinen Gemeindewald angenommen wird zeigt, dass die tätigen Forstfachleute ihre Arbeit sehr gut machen. Der Gemeinderat stimmte der Planung zu.

Jagdverpachtung in die Wege geleitet

In der vorangegangenen Woche hatten die Versammlungen der Jagdgenossenschaften Aichelau und Pfronstetten neugefasste Satzungen beschlossen, in denen die Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaften durch den Gemeinderat vorgesehen ist. Dieser Übernahme stimmte der Gemeinderat förmlich zu, so dass nunmehr auch die Gemeindeverwaltung im Auftrag des Gemeinderats die Jagdverpachtung durchführen kann. Nach den Satzungen ist entweder eine freihändige Vergabe der Jagden oder aber eine Verlängerung der laufenden Verträge möglich, eine öffentliche Ausschreibung ist also nicht notwendig. Diese wird von der Gemeindeverwaltung aber vorgeschlagen, um – wie in der Vergangenheit auch – allen Jagdinteressierten aus der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, sich um eine Jagd zu bewerben. Die Holzgerechtigkeit in Aichelau hatte sich dafür ausgesprochen, den dortigen recht großen Jagdbogen wie bei früheren Verpachtungen wieder in drei Jagdbögen aufzuteilen. Dies ist so vorgesehen, so dass die Jagdbögen Aichelau Nord, Süd und West, Aichstetten Nord und Süd, Geisingen, Huldstetten Ost und West, Pfronstetten Nord und West sowie Tigerfeld zur Ausschreibung kommen. In der Ausschreibung ist zum Ausdruck zu bringen, dass eine Wiederbewerbung der seitherigen Jagdpächter gewünscht ist, sich aber auch weitere Interessenten melden können.

Zunächst keine Tiny-House-Bauplätze

Noch keine Entscheidung hat der Gemeinderat in der Frage getroffen, ob in Baugebieten auch spezielle Bauplätze für sogenannte Tiny-Houses angeboten werden sollen – möglicherweise auch auf der Grundlage von Erbbaurechten. Bei der Gemeindeverwaltung gehen zunehmend Anfragen ein, ob Bauflächen für solche Mikro- oder Mini-Häuser veräußert werden. Es gibt keine feste Definition dafür, bis zu welcher Wohnflächengröße ein Gebäude als Tiny House bezeichnet wird. Die von der Firma Schwörer Haus aus der Nachbargemeinde Oberstetten vertriebenen „Flying Spaces“ haben beispielsweise eine Wohnfläche von 50 m². Bisher hat die Gemeinde nur in einem Fall ein Grundstück zur Realisierung eines solchen Vorhabens veräußert. Dieses Grundstück war aber vom Zuschnitt und der Größe her ohnehin eher wenig geeignet für ein konventionelles Wohnungsbauvorhaben. Um künftig entsprechende Anfragen beantworten zu können, wünscht sich die Gemeindeverwaltung vom Gemeinderat eine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob und wie Flächen für solche Vorhaben bereitgestellt werden.

Der Trend zu mehr Tiny-Houses lässt sich insbesondere dadurch erklären, dass eine zunehmende Zahl von Bauwilligen von der Haushaltsgröße her mit kleineren Wohneinheiten auskommen, gleichzeitig aber die Vorzüge eines freistehenden Einfamilienheims genießen wollen. Hinzu kommt, dass Tiny-Houses im Regelfall mobil sind, d.h. sie können zumindest theoretisch nach einer gewissen Zeit an einen anderen Standort verbracht werden, beispielsweise bei einem Wechsel der Arbeitsstelle bzw. des Lebensmittelpunkts. Insbesondere der letztgenannte Umstand kann aber dazu führen, dass damit bebaute Flächen früher oder später brach fallen. Hinzu kommt: Werden hierfür Bauplätze genutzt, die für konventionelle Wohnhäusern bemessen sind, besteht ein Missverhältnis zwischen Grundstücksgröße und Wohnfläche. Will man also solche Gebäudeformen zulassen, sollte man auch entsprechend kleinere Bauflächen ausweisen. Möglich wäre dies im neuen Baugebiet „Kräuteläcker“ in Pfronstetten. Um der Gefahr des Brachfallens entgegenzutreten, wäre statt eines Verkaufs die Vergabe von Erbbaurechten zu vergeben. Das Erbbaurecht ist das Recht, gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Der Bauherr wird so zwar Besitzer entsprechender Flächen, aber nicht Eigentümer. Der jährlich zu bezahlende Erbbauzins beträgt meist zirka 3-5 Prozent des Grundstückswertes. Ein Erbbauberechtigter müsste beispielsweise ausgehend von einem Erbbauzins von 4% und einem 400 m² großen Grundstück, das 90,00 €/m² kostet, monatlich 120,00 € bezahlen.

Diese Möglichkeit wird von einigen Herstellern von Tiny Houses aufgrund des temporären Charakters der Anlagen oftmals ausdrücklich empfohlen, schließlich reduziert sie auch den Investitionsbedarf der Bauherrschaft.

Die Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrages ist zwischen dem Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer frei verhandelbar. Der Vertrag kann auch einvernehmlich vorzeitig beendet werden, wenn der Besitzer mit seinem Tiny House umziehen möchte bzw. die Gemeinde als Erbbaurechtsgeber kann sich ein Kündigungsrecht für diesen Fall sichern. Dies ermöglicht dann wieder eine Folgenutzung beispielsweise durch einen neuen Tiny House Besitzer. Letztendlich würde diese Vorgehensweise mit dazu beitragen, einerseits mit dem immer rarer werdenden Gut „Bauland“ sorgsam und sparsam umzugehen und anderseits auch Möglichkeiten für innovative und moderne Wohnformen zu schaffen.

Der Gemeindereit zeigte sich grundsätzlich offen, machte aber deutlich, was man nicht wolle: Nämlich, dass solche Bauflächen dafür genutzt werden, sich ein Wochenendhäusle auf der Alb zu bauen, das dann nur an wenigen Tagen im Jahr bewohnt ist. Hier wäre zu prüfen, ob dies vertraglich ausgeschlossen werden kann. Bis zur Klärung dieser Frage wurde eine Entscheidung in der Sache zurückgestellt.

Bebauungsplan „Im Pfarrgarten“ wird ausgelegt

Mit diesem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Vorgaben für das neue Baugebiet im Zentrum von Huldstetten festgelegt. Seit dem vor fast einem Jahr gefassten Aufstellungsbeschluss musste die Gemeindeverwaltung viele Hausaufgaben machen: Aufgrund der Lage südlich der Katholischen Kirche St. Nikolaus und Agatha, die als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung Umgebungsschutz genießt, wollte die Archäologische Denkmalpflege eigentlich  erheblichen Bedenken vortragen, weil aber die Gemeindeverwaltung bereits 2014 eine entsprechende Voranfrage an die  Denkmalpflege gerichtet hatte und damals einen positiven Vorbescheid erhielt, wurde hiervon abgesehen. Lediglich bei den Dacheindeckungen ergeben sich Vorgaben: Nördlich der Erschließungsstraße und damit zur Kirche hin muss diese mit Ziegeln oder Dachsteinen in roter oder rotbrauner Farbe erfolgen. Südlich sind auch anthrazite Farben zulässig. Auf dem Eckbauplatz sind Anlagen  zur Gewinnung von Solarenergie auch nur auf der von der Kirchstraße abgewandten Westseite zulässig. Weil sich aber das Plangebiet im Bereich der archäologischen Verdachtsfläche „Mittelalterliche Siedlung Huldstetten“ befindet, welches über die urkundliche Überlieferung erstmals um 1089/90 fassbar wird, musste eine archäologische Voruntersuchung durchgeführt werden. Dabei wurden allerdings keine archäologischen Befunde beobachtet bzw. angeschnitten. Vom Landratsamt wurde moniert, dass die Bauplätze mit durchschnittlich 681 m² überdimensioniert seien, auch der Regionalverband sah mit einer Wohndichte von 31 Einwohner pro Hektar die planerische Vorgabe von 45 Einwohner pro Hektar  unterschritten. Aufgrund der Gegebenheiten wäre es aber schwierig, die Grundstücke zu verkleinern: Hier würden sich wegen der mittig verlaufenden Erschließungsstraße und der gegebenen Grundstückstiefe sehr schmale Zuschnitte ergeben. Im Hinblick auf den Artenschutz wurde eine Habitatpotenzialanalyse erstellt, deren Ergebnisse In die Planung eingeflossen sind. Dazu gehört beispielsweise, dass eine insektenfreundliche Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten mit max. 3000 Kelvin vorgesehen ist. Abgelehnt wurde die Anregung der Straßenbauverwaltung, zur Kirchstraße hin einen Mindestabstand von 10 m einzuhalten. Einerseits ist das Ortsbild durch nah an der Kirchstraße stehende Gebäude geprägt, anderer seit würde hierdurch die Wohndichte ja noch weiter reduziert. Das Landwirtschaftsamt begrüßte, dass die Gemeinde bereits im Vorfeld die landwirtschaftlichen Tierhaltungen erhoben hat.

Aus der Bevölkerung gingen zwei Stellungnahmen ein. Eine bezog sich auf die vorgeschriebene Dachfarbe, hier war zunächst geplant, im gesamten Gebiet rote oder rotbraune Ziegel vorzuschreiben. Durch den Kompromiss, dass südlich der Erschließungsstraße auch Anthrazit zugelassen wird, konnte diesem Anliegen Rechnung getragen werden. In der zweiten Stellungnahme wandte sich ein Angrenzer gegen die vorgesehene Baugrenze auf seinem Nachbargrundstück. Da die gesetzlichen Abstandsvorschriften eingehalten werden müssen, wurde hier kein Änderungsbedarf gesehen. Bürgermeister Reinhold Teufel verwies darauf, wie schwer es inzwischen sogar im innerörtlichen Bereich ist, Wohnbauflächen auszuweisen. Der Gemeinderat stimmte dem Auslegungsbeschluss zu.

Bebauungsplanverfahren „Pfarrgasse“ in Tigerfeld eingeleitet

Für das Grundstück Flst. Nr. 2/1 in Tigerfeld soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um den Bau einer KFZ-Werkstatt mit zugehörigen Außenanlagen zu ermöglichen. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt, es grenzt im Norden an die Bundesstraße 312 an und soll in diese Richtung durch eine raumbildende Baumreihe gerahmt werden. Im Süden wird die bestehende Streuobstwiese um sieben neue Obstbäume ergänzt. Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt im Osten über die Pfarrgasse und im Westen über den Ohnhülber Weg im Osten. Das Plangebiet wird als Mischgebiet festgelegt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Innenentwicklung geschaffen. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für dieses gemäß § 13 a BauGB beschleunigte Verfahren beschlossen.

Planungsleistungen für Bebauungsplan vergeben

Die Gemeinde plant im kommenden Jahr die Verlegung eines Nahwärmenetzes, um perspektivisch die komplette Ortslage mit regenerativ hergestellter Nahwärme zu versorgen. Die Wärmeerzeugung soll im Bereich zwischen Schulstraße und Hauptstraße erfolgen, hier laufen aktuell entsprechende Grunderwerbsverhandlungen.

Die ursprüngliche Planung ging in diesem Bereich von einem Holzhackschnitzel-Heizwerk, einer Solarthermie-Anlage und einem Pufferspeicher aus. Der aktuelle Planungsstand geht von einer Startkonfiguration mit einem Blockheizkraftwerk (Gas / Biogas) und einem kleineren Puffer aus, wobei langfristig das Thema Solarthermie bedeutsam werden dürfte. Auch zur Realisierung der Startkonfiguration ist ein Bebauungsplan in diesem zum baurechtlichen Außenbereich gehörenden Bereich ein Bebauungsplan notwendig, wobei sich das Plangebiet zunächst auf den Bereich der Startkonfiguration beschränken wird. Die Gemeindeverwaltung rechnet für dieses Verfahren mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Die Bezeichnung „Gehren“ orientiert sich am im Flurkataster für diesen Bereich angegebenen Gewannnamen. Die Gemeindeverwaltung arbeitet bei Bauleitplanverfahren üblicherweise mit dem Büro Künster aus Reutlingen zusammen, dies hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Honorarzone II Unten. Der Gemeinderat hat der Beauftragung zugestimmt.

Erschließungsplanung vergeben

Die Gemeinde hat am westlichen Ortsrand von Pfronstetten eine ehemalige Hofstelle mit einer Fläche von insgesamt rund sechs Hektar erworben. Der erste Bauabschnitt, für den mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kräuteläcker I“ am 23.10.2019 das Verfahren eingeleitet wurde, soll im kommenden Jahr erschlossen werden. Um einen ganzheitlichen Ansatz bei der Planung der Erschließungsanlagen verfolge zu können, soll der komplette Bereich der ehemaligen Hofstelle überplant werden, auch wenn auf absehbare Zeit nur für einen Teilbereich eine Bebauung rechtlich zulässig ist. Hierfür gibt es bereits eine erste unverbindliche Skizze:

Zwischen der Bebauung und dem Feldweg hin zur Kreisstraße ist ein Erdsickerbecken vorgesehen, um einen Teil des im Gebiet anfallenden Oberflächenwassers zu beseitigen. Nach Lage der Dinge werden die Bauherren aber wohl zusätzlich auch auf den Baugrundstücken Versickerungsmöglichkeiten schaffen müssen.

Um die notwendigen Tief- und Straßenbauarbeiten im Hinblick auf eine Realisierung des ersten Bauabschnitts im kommenden Jahr ausschreiben und vergeben zu können, sollten nunmehr die Leistungen für Planung und Bauleitung für die Bereiche Kanal- und Wasserleitung sowie Straßenbau vergeben werden.

Die Gemeindeverwaltung arbeitet in diesem Bereich seit Jahren sehr erfolgreich mit dem Ingenieurbüro Beetz aus Hayingen zusammen. Die Abrechnung würde unter Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfolgen, für den Bereich der Ingenieurbauwerke (Kanal- und Wasserleitung) ist eine Honorierung nach Honorarzone III Mitte vorgesehen, da sich für die Oberflächenwasserbeseitigung ein höherer planerischer Aufwand ergibt. Der Gemeinderat hat der Beauftragung zugestimmt.

Grundschule bekommt digitale Tafeln

Die Corona-Pandemie hat unmissverständlich gezeigt, dass es bei der Digitalisierung gerade im Bereich Bildung noch große Lücken gibt. Über den DigitalPakt Schule stellt die Bundesregierung erhebliche Mittel für Verbesserungen in diesem Bereich zur Verfügung. Im laufenden Gemeindehaushalt sind insgesamt 70.000 € für digitale Endgeräte eingeplant. Nachdem die Landes- und Bundesregierungen im Laufe der Pandemie einige Zusatzprogramme zum DigitalPakt in die Wege leiteten, konnte ein Großteil der Anschaffungen – wie etwa die Endgeräte für die Schüle und die Laptops für Lehrkräfte – bereits hierüber finanziert werden. Um das digitale Konzept abzurunden, sollen nun wie im Medienentwicklungsplan vorgesehen vier digitale Tafeln für die Klassenzimmer beschafft werden. Solche Tafeln wurden bereits vor Ort getestet und Rektorin Barbara Unsöld berichtete nicht nur von Vorteilen in der Unterrichtsgestaltung, sondern auch von der Begeisterung, die bei den Schülerinnen und Schülern hervorgerufen wurde. Überzeugt waren die Lehrkräfte Tafel des Typs Clevertouch Impact Plus Gen 2 86Zoll, hierfür wurden entsprechende Angebote eingeholt. Bei fünf Angeboten fiel die Wahl auf den günstigsten Bieter, die Firma Newerkla GmbH & Co. KG aus Aalen, welche die vier Tafeln für insgesamt 22.752,80 € liefert. Ebenfalls beschafft werden Dokumentenkameras, mit denen der Inhalt von Schulbüchern auf die Tafeln übertragen werden kann.

Rohbauarbeiten für Lüftungsanlage in der Wunderbuch-Grundschule vergeben

Die letzte größere Sanierungsmaßnahme am Gebäude der Wunderbuch-Grundschule wurde im Jahr 2008 durchgeführt. Aufgrund einzuhaltender brandschutzrechtlicher Bestimmungen und der gesetzlichen Verpflichtung, eine barrierefreie Zugänglichkeit zu schaffen, wurde der weitere Sanierungsbedarf ermittelt. Neben den genannten Punkten wurden außerdem Erfordernisse in den Bereichen Schallschutz, Belüftung und Bodenbeläge festgestellt. Hieraus wurde ein Gesamtpaket mit einem Investitionsumfang von 461.000 € geschnürt. Zur Finanzierung wurde eine Förderung aus dem Ausgleichstock beantragt. Im Juli ging der Bewilligungsbescheid für eine Fördersumme in Höhe von 100.000 € ein. Für den Einbau einer Belüftungsanlage für alle Klassenräume sind gewisse Vorarbeiten an der Gebäudehülle (Durchbrüche etc.) notwendig. Nachdem diese mit voraussichtlich 15.000 bis 20.000 € vom Umfang her überschaubar sind und die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses mit anschließender Ausschreibung einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde, hat der Gemeinderat diese Arbeiten freihändig auf Nachweis an die Firma ROLO-Bau aus Zwiefalten vergeben. Das Unternehmen war zuletzt bei der Erweiterung des Kindergartens für die Gemeinde getätigt und hat hier sehr gute Arbeit geleistet. Die Belüftungsanlage selbst wird derzeit ausgeschrieben, die Vergabe ist für die Dezember-Sitzung vorgesehen. Der geschätzte Aufwand liegt bei 122.000 €.

Wasserzähler mit Fernauslesung werden beschafft.

Der Gemeinderat hat am 22.09.2021 beschlossen, dass die Wasserzähler in der Gemeinde auf Fernauslesung umgestellt werden soll. Der Austausch der ersten 363 Wasserzähler ist für April 2022 geplant. Damit die Ultraschall-Haushaltswasserzähler von der Firma Netze BW, die auch für ihre Stromzähler das Netz in Zukunft mitbenutzen wird, rechtzeitig geliefert werden können, war eine Beauftragung noch im Oktober notwendig. Die Lieferung der Wasserzähler erfolgt zum Angebotspreis von 24.321 €, für die weitere technische Infrastruktur werden weitere rund 10.000 € aufgewendet. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe und Beauftragung zu.

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