Neuverpachtung der Jagdflächen

im Bereich des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaften Aichelau und Pfronstetten sowie der Eigenjagdbezirke der Gemeinde Pfronstetten und der Holzgerechtigkeiten Pfronstetten und Tigerfeld

Zum 01.04.2022 sind die Jagdflächen im Gemeindegebiet neu zu verpachten. Diese werden wie folgt unterteilt:

BezeichnungWaldFeld
Aichelau Nord170,2 ha227,5 ha
Aichelau Süd198,0 ha379,7 ha
Aichelau West129,3 ha148,0 ha
Aichstetten Nord142,0 ha136,9 ha
Aichstetten Süd88,2 ha411,9 ha
Geisingen160,8 ha239,5 ha
Huldstetten Ost105,4 ha369,1 ha
Huldstetten West96,8 ha307,5 ha
Pfronstetten Nord81,2 ha195,6 ha
Pfronstetten West136,2 ha231,5 ha
Tigerfeld204,5 ha455,0 ha

Die Flächenangaben sind vorläufig und gerundet, wesentliche Abweichungen sind nicht zu erwarten. Die Abgrenzung der Jagdbögen kann unter

www.pfronstetten.de/Zusatzseiten/Jagd2022.pdf

eingesehen werden.

Der Gemeinderat wurde von den Jagdgenossenschaften beauftragt, das Verpachtungsverfahren durchzuführen.

Auf Wunsch der Jagdgenossen werden die seitherigen Jagdpächter ausdrücklich ermuntert, sich wieder um ihre seitherigen Jagdbögen zu bewerben. Gleichzeitig können sich aber auch weitere Pachtinteressenten melden.

Entsprechende zunächst unverbindliche Interessensbekundungen sind bis zum 30.11.2021 bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten schriftlich einzureichen. Entgegen unserer sonstigen Gepflogenheiten ist die Einreichung per E-Mail nicht möglich!

Die Interessensbekundung ist unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Anschrift, Mailadresse, Telefon Festnetz und Mobil) von allen potenziellen Mitpächter zu unterzeichnen. Örtliche Jäger, die in die Jagd miteinbezogen werden sollen ohne selbst Pächter zu sein, sind namentlich zu benennen.

Auf der Grundlage der eingehenden Interessenbekundungen tritt die Gemeindeverwaltung in Gespräche ein, in denen dann auch die Pachtkonditionen vorgestellt und besprochen werden.

Die abschließende Entscheidung über die Verpachtung trifft dann der Gemeinderat nach Anhörung der örtlichen Holzgerechtigkeiten und Vertretern des Ortsbauernverbands.

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