Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 22.09.2021 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Sanierungskonzept für die Albhalle auf den Weg gebracht

Die Albhalle in Pfronstetten wurde Mitte der 1970er Jahre als Flachdach-Sporthalle gebaut. Nachdem es zu Problemen mit eindringender Feuchtigkeit gekommen war, wurde Ende der 1980er Jahre das Gebäude insgesamt mit einem Satteldach überbaut. Mit dieser Maßnahme wurde die Architektur des Gebäudes vollständig verändert. Die Belichtung und Belüftung des Umkleidebereichs wurde hierdurch ebenso nachteilig verändert wie die Belichtung des Hallenraums. Rückblickend betrachtet hält die Gemeindeverwaltung die damalige Entscheidung für unglücklich, das Beispiel Kindergarten zeigt, dass Flachdachbauten aus dieser Zeit sehr wohl dichtgehalten werden können. Anfang der 2000er Jahre wurde die Albhalle schließlich um den Bühnenraum, einen Küchen- und WC-Bereich im Erdgeschoss und den Vereinsraum sowie einen Abstellraum erweitert. Speziell im Bereich der Anbindung des zusätzlichen, deutlich flacheren Dachs an der Ostseite haben sich schon nach wenigen Jahren Probleme mit Wassereintritten ergeben. Diese konnten erst im vergangenen Jahr durch eine teilweise Erneuerung der Dachabdichtung behoben werden.

Die Elektro- und Sanitärinstallationen im Umkleidebereich sowie die Heizungsanlage blieben in den vergangenen fast 50 Jahren bis auf Schönheits- und Notreparaturen weitgehend unverändert. Dementsprechend häufen sich die Probleme speziell bei den Duschen. Augenscheinlich wurde Problematik zuletzt auch nach dem Ausfall des Warmluft-Heizregisters für den Hallenraum: Hierbei handelt es sich um eine Sonderkonstruktion, für die es keine Ersatzteile gibt, weshalb eine teure Spezialanfertigung notwendig ist. Die Reparatur konnte aufgrund der Komplexität noch nicht umgesetzt werden.

Auch wurden im Zuge der regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung der Halle weitere Beanstandungen festgestellt wurden. So entsprechen beispielsweise die Kipptore der Geräteräume nicht mehr dem erforderlichen Standard. Hinzu kommt, dass die Albhalle auch bei der Nutzung für Veranstaltungen Defizite hat. So sind Anordnung und Größe des Küchenanbaus sind nicht optimal.

Nachdem sich der Gesamtaufwand für alle anstehenden Maßnahmen sicherlich im Millionenbereich bewegen wird, wäre es aus Sicht der Gemeindeverwaltung nicht sinnvoll, die einzelnen Mängel jeweils isoliert betrachtet anzugehen. In Anbetracht des Alters des Gebäudes sollte vielmehr über eine umfassende Generalsanierung nachgedacht werden, in deren Rahmen dann auch andere bestehende Defizite angesprochen werden können. Die Erfahrung lehrt zudem, dass es im Vorfeld solcher Großprojekte sinnvoll ist, alle im Rahmen der Umsetzung aufkommenden Problemstellungen frühzeitig zu betrachten. Dies erlaubt es dann auch, die entsprechenden Lösungen aufeinander abzustimmen und so auch Synergien zu ermöglichen.

Eine solche Generalsanierung steht und fällt mit dem Büro, das für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich zeichnet. Aufgrund der vielfältigen zu beachtenden Vorgaben ist es sinnvoll, hierfür ein Büro zu beauftragen, das über entsprechende Erfahrungen verfügt. In der Region bietet sich hierfür das Büro campus GmbH aus Reutlingen an. Das Büro gehört zur Domino-Holding, die aus dem renommierten Architekturbüro Riehle + Partner hervorgegangen ist. In dieser Konstellation wurden im Bereich Sport- und Mehrzweckhallen nicht nur zahlreiche Neubauten, sondern mehrfach auch vergleichbare Umbaumaßnahmen betreut.

Thorismuth Gaiser und Immo Scholze vom Büro campus stellten dem Gemeinderat ihr Haus und das vorgeschlagene Sanierungskonzept vor. Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes soll zunächst eine Bestandsanalyse gemacht werden, die alle relevanten Faktoren wie die Funktionalität und Barrierefreiheit des Gebäudes, den baulichen und energetischen Zustand, die Haustechnik und den Brandschutz erfasst. Nächster Schritt wäre die Erstellung eines Raum- und Flächenprogramms und die Ausarbeitung einer Konzeptstudie für eine Generalsanierung einschließlich der Ermittlung eines Grobkostenrahmens für die Investitions- und Betriebskosten.

Das Büro campus hat für diese Leistungen ein Angebot vorgelegt. Einschließlich des Aufwands für weitergehende Absprachen rechnet die Gemeindeverwaltung mit Gesamtkosten in Höhe von rund 80.000 €. Bei einer anschließenden Weiterbeauftragung im Rahmen der Umsetzung der Generalsanierung könnten hiervon rund 45.000 € auf die hierfür anfallenden Honorarkosten angerechnet werden. Das Sanierungskonzept bietet ein gewisses Maß an Sicherheit in der Frage, was letztendlich auf die Gemeinde zukommt, wenn die Generalsanierung in Angriff genommen wird.

Vom Ablauf her wäre vorgesehen, dass die für das Sanierungskonzept notwendigen Mittel im Haushaltsplan 2022 eingeplant werden, so dass nach erfolgter Beschlussfassung über die Haushaltssatzung die entsprechende Beauftragung vorgenommen werden kann. Das Sanierungskonzept selbst kann dann im Laufe des Jahres 2022 im Gemeinderat vorgestellt werden. Die Umsetzung der Sanierung wäre vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung dann ab dem Haushaltsjahr 2023 möglich. Diesem Weg hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Umbau zum Tante-M-Laden kann starten

In der Juli-Sitzung hat Herr Christian Maresch das Konzept „Tante M“ im Gemeinderat vorgestellt. Nachdem im Gemeinderat dieses Konzept Anklang gefunden hat, wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die notwendigen baulichen Maßnahmen für die Umnutzung zu ermitteln und die Angelegenheit dem Gemeinderat dann zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Das Büro Künster aus Reutlingen wurde beauftragt, den entsprechenden Aufwand grob zu erheben. Neben dem Rückbau der Trennwand zwischen den beiden Nebenzimmern ist der Einbau einer automatischen Eingangstür und einer einfachen Raumkühlung erforderlich. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wäre es zudem sinnvoll, die unterschiedlichen Bodenbeläge (Fliesen, Parkett) auszubauen und durch einen einheitlichen, pflegeleichten Bodenbelag zu ersetzen. Letztlich wird es auch erforderlich sein, die Wände einheitlich mit pflegeleichten Materialien zu gestalten.

Aufgrund der insgesamt guten Bausubstanz in diesem Teil des Gebäudes rechnet die Gemeindeverwaltung mit keinen bösen Überraschungen. Um eine Eröffnung des Ladengeschäfts im Frühjahr 2022 zu ermöglichen, sollte nicht zu lange abgewartet werden. Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, das notwendige Baugesuch einzureichen und mit den auch ohne Baugenehmigung möglichen Rückbauarbeiten zeitnah zu beginnen. Für diese Maßnahme wurden zunächst einmal außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 50.000 € bewilligt.

Wasserzähler werden auf Fernauslesung umgestellt

In der Gemeinde Pfronstetten sind rund 690 Wasserzähler verbaut, bis zum Jahr 2023 werden die allermeisten wegen Ablauf der Eichzeit ausgetauscht. Im Zuge der Digitalisierung wurde geprüft, in wieweit eine Fernauslesung von Wasserzählern möglich ist. Der örtliche Stromnetzbetreiber Netze BW bietet hierfür die Plattform LoRaWAN an. Das Kürzel steht für Long Range Wide Area Network, die Datenübertragung erfolgt mit einer sehr geringen Bandbreite (bis zu 50 kbit/s). Zum Vergleich: der Mobilfunkstandard 4G weist eine Bandbreite von 400 Mbit/s auf, also das 8.000fache. Auch ist die Sendeleistung sehr gering und liegt bei ca. 25 Milliwatt. Zum Vergleich: ein Mobiltelefon hat ungefähr die 80fache Sendeleistung. Zudem erfolgt die Datenübertragung nicht stetig, sondern nur in festgelegten Intervallen. Die Netze BW baut nach und nach solche lokalen Funknetze auf, um ihre Stromzähler über Fernauslesung zu erfassen. Den Kommunen wurde nun die Möglichkeit angeboten, dieses Netz auch für ihre Wasserzähler zu nutzen.

Damit könnten Wasserverbräuche tagesaktuell erfasst werden, was neben der jährlichen Ablesung zur Verbrauchsabrechnung auch die Lokalisierung von Rohrbrüchen deutlich erleichtern würde. Auch müssten diese modernen Wasserzähler nur noch im Turnus von 12 Jahren getauscht werden (bisher alle 6 Jahre). Insgesamt kann dadurch der Arbeitsaufwand von Bauhof und Verwaltung deutlich reduziert werden, der Komfort für die Kunden wird erhöht. Für den Netzaufbau müsste die Gemeinde einen Baukostenzuschuss in Höhe von 7.500 € bezahlen. Der Aufwand für die Beschaffung eines solchen Wasserzählers ist in etwa doppelt so hoch wie der eines Standardwasserzählers. Nachdem diese aber auch die doppelte Nutzungszeit haben entstehen auf einen Zeitraum von zwölf Jahren gerechnet keine Mehrkosten. Die laufenden Kosten würden sich auf rund 2.500 € pro Jahr belaufen. Im Gegenzug wären Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten möglich. In Summe dürfte die Umstellung auf Fernauslesung also keine bzw. kaum spürbare Mehrkosten verursachen – bei gleichzeitigem Komfortgewinn für die Kunden und bei besseren Möglichkeiten zur schnellen Auffindung von Rohrbrüchen.

Der Gemeinderat zeigte sich dieser neuen Technik gegenüber aufgeschlossen, machte aber auch deutlich, dass man hier einen weiteren Schritt in Richtung des „gläsernen Bürgers“ argwöhnen könnte. Letztendlich wurde aber festgestellt, dass die Vorteile weitaus überwiegen, der Umstellung wurde zugestimmt.

Weitere Schritte in Richtung Jagverpachtung

In der Sitzung des Gemeinderats am 16.06.2021 wurde ausführlich über die rechtlichen Hintergründe und den Zeitplan für die anstehende Jagdverpachtung informiert. Nunmehr hat der Gemeinderat die ersten Weichenstellungen vorgenommen.

Aktuell gilt im Gemeindegebiet die Satzung der Jagdgenossenschaft Pfronstetten in der am 09.03.2016 beschlossenen Fassung. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Gesetzesänderungen und weil im Gemeindegebiet entgegen früherer Annahmen zwei getrennte Gemeinschaftliche Jagdbezirke gegeben sind (der Gemeinschaftliche Jagdbezirk Aichelau wird durch die Eigenjagdbezirke des Landes und der Gemeinde vom Gemeinschaftlichen Jagdbezirk in den übrigen Ortsteilen abgetrennt) muss sowohl für den Bereich der Jagdgenossenschaft Aichelau wie auch für den Bereich der alle übrigen Ortsteile umfassenden Jagdgenossenschaft Pfronstetten eine neue Satzung beschlossen werden. Auf der Grundlage des Satzungsmusters des Gemeindetags hat die Gemeindeverwaltung einen inhaltlich gleichen Satzungsentwurf für beide Jagdgenossenschaften erstellt. Das Satzungsmuster des Gemeindetags bezieht sich auf die Fälle, in denen der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft bestimmt ist und der Reinertrag der Jagdnutzung der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Wesentliche Punkte in der Satzung sind:

  • Beide Jagdgenossenschaften haben Ihren juristischen Sitz in 72539 Pfronstetten, ihre Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde.
  • Der Gemeinderat wird für sechs Jahre als Verwalter der Jagdgenossenschaften eingesetzt (Die Befristung ist neu; sie führt dazu, dass spätestens nach sechs Jahren wieder eine Versammlung der Jagdgenossenschaft einberufen werden muss). Hierfür erhält die Gemeinde 10% der Einnahmen aus der Jagdverpachtung.
  • Jeder Jagdpächter kann den Auskehranspruch beantragen, also den auf seine Flächen entfallenden Reinertrag aus der Jagdverpachtung. Für entsprechende Anträge wurde bisher eine Verwaltungsgebühr erhoben, dies ist künftig nicht mehr möglich. Allerdings werden Auskehransprüche erst dann ausbezahlt, wenn diese mindestens 15 € erreicht haben. Der Rest wird für die Unterhaltung des Feld- und Waldwegenetzes der Gemeinde und der örtlichen Holzgerechtigkeiten eingesetzt.
  • Die Verpachtungsentscheidung erfolgt „freihändig“ durch den Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft. Dabei kommt nicht zwingend das höchste Pachtgebot zu Zug, sondern der Gemeinderat kann frei entscheiden
  • Sofern die Einnahmen aus der Jagdverpachtung nicht ausreichen, um die Ausgaben der Jagdgenossenschaft zu decken, kann von den Jagdgenossen eine Umlage verlangt werden.

Um die Satzungen beschließen zu können, ist die Einberufung und Durchführung von Versammlungen der Jagdgenossenschaften notwendig. Diese erfolgen auf der Grundlage des sogenannten Jagdkatasters. Darin sind sämtliche bejagbaren Grundstücke enthalten, deren Eigentümer sind als sogenannte Jagdgenossen automatisch Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Für Beschlüsse der Jagdgenossenschaft ist sowohl die Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen wie auch die Mehrheit der durch diese vertretenen Flächen erforderlich. Für beide Jagdgenossenschaften wurde durch das Büro Gauss Ingenieurtechnik aus Rottenburg das Jagdkataster neu ermittelt und digital aufgestellt. Hieraus ergeben sich bejagbare Flächen in der Jagdgenossenschaft Aichelau von 1.252,8 ha und in der Jagdgenossenschaft Pfronstetten von 3.365,2 ha, insgesamt somit 4.618 ha.

Alle bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft anwesenden Jagdgenossen erhalten einen ausgedruckten Stimmzettel, auf dem die von ihnen jeweils vertretene Fläche eingetragen ist. Um den Ablauf der Versammlung zu erleichtern, wird darum gebeten, sich frühzeitig anzumelden um die Stimmzettel vorbereiten zu können. Gleichwohl ist es rechtlich möglich, auch unangemeldet zur Versammlung zu kommen. Aus diesem Grund ist für die technische Durchführung der Versammlung die Mitwirkung des Büros Gauss erforderlich. Um den Kostenaufwand hierfür einzugrenzen, werden beide Versammlungen am selben Tag, nämlich am Montag, der 18.10.2021 – allerdings nacheinander – abgehalten. Eine gemeinsame Durchführung der Versammlung beider Jagdgenossenschaften mit getrennten Abstimmungen wäre zwar technisch möglich, ist aber rechtlich unzulässig: Jagdgenossenschaftsversammlungen sind nichtöffentlich abzuhalten, diese Regelung würde dadurch verletzt, dass die Jagdgenossen der jeweils anderen Jagdgenossenschaft mit im Saal wären. Vorgesehen ist deshalb, den eigentlichen Versammlungen der Jagdgenossenschaften Aichelau und Pfronstetten eine öffentliche Informationsveranstaltung vorzuschalten, in der die Satzungsentwürfe vorgestellt und diskutiert werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass insgesamt derselbe Informationsstand gegeben ist. Nach Abschluss dieser Informationsveranstaltung treten dann zunächst die Jagdgenossenschaft Pfronstetten und anschließend die Jagdgenossenschaft Aichelau unter Ausschluss der jeweils nicht Berechtigten zusammen, um die Beschlussfassung durchzuführen.

Um dann die Verpachtung vornehmen zu können, wurde über die Abgrenzung der Jagdbögen entschieden. Bei der Jagdverpachtung 2010 wurden die Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks zusammen mit allen Eigenjagdbezirksflächen außer denen des Landes verpachtet, und zwar in Gestalt der Jagdbögen Aichelau, Aichstetten Nord, Aichstetten Süd, Geisingen, Huldstetten, Pfronstetten Nord, Pfronstetten West und Tigerfeld. Im Laufe der Pachtperiode wurde der Jagdbogen Huldstetten in die zwei selbständigen Jagdbögen Huldstetten West und Ost aufgeteilt.

Auch in der anstehenden Pachtperiode sollen die Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks wieder zusammen mit allen Eigenjagdbezirksflächen außer denen des Landes verpachtet werden. Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen müsste dies aber in jeweils eigenständigen Pachtverträgen erfolgen, so dass einzelne Jagdpächter für einen Jagdbogen mehrere Pachtverträge unterschreiben müssten. Nachdem dies als unzweckmäßig angesehen ist, hat die Gemeindeverwaltung auf der Grundlage des Mustervertrags des Gemeindetags einen gemeinsamen Pachtvertrag entworfen, der dann von allen Verpächtern und den Pächter unterschrieben werden kann. Dieser Vertragsentwurf befindet sich aktuell beim Gemeindetag in der Prüfung.

Im Vorfeld der nun anstehenden Jagdverpachtung hat der aus der Mitte des Gemeinderats gebildete Jagdausschuss Gespräche sowohl mit den seitherigen Jagdpächtern wie auch mit den Vertretern der Ortsbauernverbände und der Holzgerechtigkeiten geführt. In diesen Gesprächen wurde die seitherige Abgrenzung dem Grunde nach bestätigt, lediglich für den Bereich Aichelau wurde von örtlicher Seite vorgeschlagen, den recht großen Jagdbogen aufzuteilen. In den 1990er Jahren soll es in Aichelau sogar vier Jagdbögen gegeben haben, nämlich die Bereiche Nord, West, Süd und Ost. Der Jagdbogen Aichelau Ost hätte demnach allerdings lediglich eine Größe von 173,4 ha, was unter der gesetzlich notwendigen Mindestgröße von 250 ha liegt. Eine Aufteilung in vier Jagdbögen kommt demnach bei der anstehenden Verpachtung nicht in Betracht. Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, den Bereich Ost dem Jagdbogen Aichelau Süd zuzuschlagen. Somit stehen folgende Jagdbögen zur Verpachtung an: Aichelau Nord (397,7 ha), Aichelau Süd (577,7 ha), Aichelau West (277,4 ha), Aichstetten Nord (278,9 ha), Aichstetten Süd (500,1 ha), Geisingen (400,3 ha), Huldstetten Ost (477,5 ha), Huldstetten West (404,3 ha), Pfronstetten Nord (276,9 ha), Pfronstetten West (367,7 ha) und Tigerfeld (659,5 ha).

Verkehrsberuhigung für die Lindenstraße wird geprüft

Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Rückmeldungen der Anwohner des südlichen Teils der Lindenstraße ein, wonach die Verkehrsbelastung in dieser Wohnstraße sehr hoch sei. Von der Lindenstraße aus führt das Feldwegenetz in den südwestlichen Teil der Markung Pfronstetten und außerdem zur Kreisstraße in Richtung Wilsingen. Neben dem – berechtigten – landwirtschaftlich Verkehr ist deshalb auch viel unberechtigter Pkw-Verkehr von der Wilsinger Straße her zu verzeichnen. Der unberechtigte Pkw-Verkehr soll über eine entsprechende Beschilderung ausgeschlossen werden. Erforderlichenfalls müssen hier auch entsprechende Bußgelder erfolgen, wenn sich Autofahrer nicht an die Regelung halten.

Eine Reduzierung des landwirtschaftlichen Verkehrs, der speziell in der Erntezeit von der Frequenz und der Größe der Fahrzeuge her unstrittig sehr belastend ist, wäre nur über Regelungen möglich, die für die landwirtschaftlichen Betriebe einen gewissen Mehraufwand mit sich bringen würden. Denkbar wäre, dass dieser Verkehr über die Hülengasse in Richtung Pfronstetter Hardt bzw. über die Wilsinger Straße in den südwestlichen Teil der Markung geführt wird, so dass die Lindenstraße gänzlich von diesem Verkehr entlastet werden könnte. Die Fahrtdauer zu den landwirtschaftlichen Flächen südwestlich der Ortslage würde sich hierdurch zwar nur um wenige Minuten verlängern, speziell in der Ernte würde dies aber von den Betrieben sicherlich als Belastung wahrgenommen.

Die Gemeindeverwaltung ist der Ansicht, dass ein solcher Schritt erst nach einer Neuordnung des Feldwegenetzes im Zuge des geplanten Flurneuordnungsverfahrens sinnvoll ist, da in diesem Rahmen auch eine leistungsfähige Umfahrungsmöglichkeit um die Ortslage herum geschaffen werden kann.

Nachdem die Lindenstraße in diesem Bereich sehr breit ist – die vorgesehenen Gehwege wurden nicht realisiert, die entsprechende Fläche der Fahrbahn zugeschlagen – wären auch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung möglich und grundsätzlich auch sinnvoll. Auf ein privates Angebot hin, Bäume für eine Begrünung des Straßenraums zu spenden, hatte die Gemeindeverwaltung die Bereitschaft der Anlieger abgefragt, solche Straßenbäume zu akzeptieren. Die Rückmeldungen waren ablehnend, das zu erwartende Laub wurde überwiegend als störend empfunden. Unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Verkehrssicherheit, von der sie letztlich selbst profitieren, wäre es den Anliegern aber auch zuzumuten, diesen Umstand hinzunehmen. Alternativ wären Blumenkübel denkbar, die jedoch für den Bauhof einen nicht unerheblichen Pflegeaufwand mit sich bringen würden.

Im Gemeinderat bestand Einigkeit darüber, dass ein gewisser Handlungsbedarf gesehen werden kann. Allerdings sollte auch nicht ohne Not ein Präzedenzfall geschaffen werden. Nachdem weder Baumscheiben noch mobile Blumenkübel die uneingeschränkte Zustimmung im Gremium fanden, wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, alternative Lösungen zu erkunden, idealerweise auch unter Beteiligung der Anwohner.

Statik für den Rosen-Saal vergeben

Der Saal des ehemaligen Gasthauses Rose soll zum Bürgersaal umgebaut werden. Für diese Maßnahme mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von 1,3 Millionen Euro erhält die Gemeinde vom Land einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Höhe von 385.200 €. Für die Maßnahme wurden nun die Planungsleistungen Tragwerksplanung / Statik vergeben. Konkret geht es um die die statische Bearbeitung einschließlich der Erstellung von Positions-, Bewehrungs- und Konstruktionsplänen auf Grundlage der Baugesuchsplanung. Beauftragt wurde das Ingenieurbüro für Bauwesen Dipl.-Ing. Michael Manz aus Münsingen zum Angebotspreis von 11.007,50 €.

Baugebiet „Im Pfarrgarten“ wird erschlossen

Die Gemeindeverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Beetz aus Hayingen die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Wohngebiets „Im Pfarrgarten“, Huldstetten, beschränkt ausgeschrieben. Für die Wasserleitungsbauarbeiten wurde eine Preisabfrage unter den örtlichen Anbietern vorgenommen.

Nachdem zuletzt in anderen Wohnbaugebieten in der Gemeinde kritisiert wurde, dass die Erschließungsstraße nicht in einem Zug vollständig hergestellt wird, wurde die Herstellung einschließlich Einfassung und Feinbelag ausgeschrieben. Dabei wird aus zeitlichen Gründen in diesem Jahr nur die Baustraße mit maximal der Asphalttragschicht hergestellt, die Fertigstellung würde dann im Jahr 2022 erfolgen. Bei der Angebotseröffnung am 07.09.2021 lagen Angebote von drei Bauunternehmern vor, ein Nebenangebot der Fa. Storz mit einer Angebotssumme von 246.500,00 € war dabei das günstigste. Bei den Wasserleitungsbauarbeiten hatte die Fa. Keimer aus Tigerfeld mit 17.481,10 € das günstigste Angebot abgegeben. In beiden Fällen wurde der Zuschlag erteilt.

PV-Anlage für den Bauhof vergeben

Auf dem Neubau des Betriebsgebäudes für den Gemeindebauhof soll eine PV-Anlage installiert werden. Das Ingenieurbüro Mändle, das die Elektroplanung macht, hat hierfür Angebote eingeholt. Nach Prüfung der Angebote sprach sich der Gemeinderat für das Angebot der Firma Fischer aus Dächingen/Aichelau aus, das mit 89.979,47 €zwar nicht das günstigste war, aber insgesamt die höchste Stromausbeute verspricht.

Straßenbeleuchtung in Aichelau

Im Bereich Hartwiesen in Aichelau kommt es regelmäßig zu Ausfällen bei der Straßenbeleuchtung. Eine Überprüfung durch den Dienstleister Netze BW hat nun ergeben, dass die Leitungsverlegung in diesem Bereich nicht sachgerecht durchgeführt wurde. So wurden unterschiedliche Kabel in Reihe geschalten, was nach den Normen nicht zulässig ist. Insbesondere ergibt sich hierdurch auch eine Gefährdung für das eingesetzte Wartungspersonal. Um diesen Mangel beheben zu können, müsste von der Hayinger Straße her eine komplett neue Zuleitung hergestellt werden. Hierfür würden Kosten in Höhe von 30.000 – 40.000 € entstehen. Diese Maßnahme könnte im Zusammenhang mit der bereits angekündigten Erneuerung der Ortsdurchfahrt K 6749, Hayinger Straße, wesentlich kostengünstiger umgesetzt werden. Allerdings steht diese Maßnahme frühestens 2022 an, eher erst 2023 oder 2024. Die Netze BW empfiehlt daher, übergangsweise Solarleuchten aufzustellen. Entsprechende Angebote wurden vorgelegt. Um die Montage schnellstmöglich zu ermöglichen, hatte die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, drei Leuchten vom Typ „Merkur“ zu beschaffen, die Gesamtkosten hierfür würden bei ca. 20.000 € liegen. Diese Leuchten können dann nach Erneuerung der Verkabelung an anderer Stelle eingesetzt werden, beispielsweise im Bereich der Zuwegung des im Außenbereich liegenden Jugendclubs. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Parksituation im Bereich Kindergarten / Grundschule

Durch die Erweiterung des Kindergartengebäudes wird der bisher vom Kindergartenpersonal zu Parkzwecken genutzte Bereich zum Zugangsbereich zur neuen Kinderkrippe. Die Gemeindeverwaltung hat deshalb den Mitarbeiterinnen im Kindergarten mitgeteilt, dass dort nicht mehr geparkt werden kann und alternativ die Parkflächen im Bereich der Albhalle genutzt werden sollen. Hier wurde auch ein Teilbereich (südlicher Teil der Parkplätze beim Sportlereingang) entsprechend reserviert, darüber hinaus stehen östlich der Halle weitere Parkplätze zur Verfügung. Dem wurde entgegengehalten, dass die Schulkinder in den Pausen auf dem Parkplatz östlich der Albhalle spielen. Hier wird befürchtet, dass es zu Beschädigungen kommen kann. Im Übrigen sei der Weg von den Parkplätzen der Albhalle speziell sehr weit. Deshalb kam die Bitte, noch einmal darüber nachzudenken, auf der Grünfläche zwischen Kindergarten und Wunderbuch-Grundschule Mitarbeiterparkplätze einzurichten. Nachdem der Weg zum Kindergarten vom Parkplatz beim Sportlereingang wie auch vom Parkplatz östlich der Albhalle lediglich ca. 100 m beträgt, sah der Gemeinderat hierfür keine zwingende Notwendigkeit.

Genehmigung privater Feuerwerke

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (“Silvesterfeuerwerk”) ist grundsätzlich nur zum Jahreswechsel erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine hierfür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die von der Gemeindeverwaltung erteilt werden kann. Auf die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung besteht kein Anspruch. Als Voraussetzung gelten ein Mindestalter von 18 Jahre, das schriftliche Einverständnis des Grundstückeigentümers und der Nachweis eines begründeten Anlasses zum Abbrennen eines Feuerwerkes. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden, beispielsweise der Anwesenheit der freiwilligen Feuerwehr während des Abbrennens des Feuerwerks oder der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Nachdem solche Feuerwerke naturgemäß im Regelfall nachts abgebrannt werden, ist neben der sprengstoffrechtlichen Dimension auch die Frage gegebener Lärmbelästigungen zu sehen. Die Gemeindeverwaltung erhält immer mal wieder entsprechende Anfragen, auf die hin dann im Regelfall auch entsprechende Ausnahmegenehmigungen kostenpflichtig erteilt wurden. Nicht selten kam es aber auch im Nachgang zu Beschwerden von Anwohnern, speziell, wenn solche Feuerwerke um Mitternacht abgebrannt wurden. Aus diesem Grund wollte die Gemeindeverwaltung ein Stimmungsbild im Gemeinderat erheben, wie künftig mit solchen Anträgen umgegangen werden soll. Aufgrund der geringen Anzahl von Vorgängen dieser Art hat der Gemeinderat beschlossen, dass auch weiterhin solche Ausnahmegenehmigungen möglich sein sollen.

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