Bekanntgaben im Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats am 22.09.2021 erfolgten folgende Bekanntgaben:

Windenergieanlagen im Staatswald

Das Landesministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass sich die Landesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie zum Ziel gesetzt hat, verstärkt Flächen für Windenergieanlagen im Staatswald bereitzustellen.

Im Gemeindegebiet verfügt das Land im Bereich nördlich von Pfronstetten, östlich von Aichstetten, westlich und östlich von Tigerfeld und westlich so wie südlich von Geisingen über größere zusammenhängende Waldflächen. Nachdem die Gemeinde Pfronstetten keine Flächennutzungsplanung zur Steuerung der Ansiedelung von Windenergieanlagen macht und in den meisten Fällen der geltende Mindestabstand von 700 m gegeben ist, kommen grundsätzlich weite Teile dieser Flächen für eine solche Nutzung in Frage. Die Gemeindeverwaltung geht deshalb davon aus, dass auch im Gemeindegebiet entsprechende Projekte angestoßen werden.

Ergebnisse der Verkehrsschau 2021

Mitte Juli stand die turnusgemäße Verkehrsschau in der Gemeinde statt. Dabei sprechen Vertreter des Landratsamts als Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und der Gemeinde offene Fragen im Bereich der Verkehrsregelungen durch, in diesem Rahmen werden auch entsprechende Anregungen aus der Bürgerschaft geprüft.
So wurde angeregt, im Bereich der Wilsinger Straße in Pfronstetten einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) anzulegen, da in diesem Bereich Kinder auf dem Schulweg die Wilsinger Straße queren müssen. Gemäß den Vorgaben dürfen Zebrastreifen nur angelegt werden, wenn der Fußgängerüberweg für die Verkehrsteilnehmer aus 100 m Entfernung erkennbar ist und die Sichtweite von und auf die Warteflächen 50 m beträgt. Dies wäre im Bereich von Gebäude Wilsinger Straße 14 gegeben. Nach Angaben des Landratsamts liegt der durchschnittliche Verkehr in der Wilsinger Straße bei 908 Fahrzeugen pro Tag. Der Verkehr in der Spitzenstunde beträgt in der Regel 10 %, dies wären 90 Fahrzeuge. Erforderlich wären aber 200 Fahrzeuge in der Spitzenstunde. Zudem müssten pro Stunde mehr als 50 Fußgänger die Straße überqueren – auch dieser Wert wird nicht erreicht. Deshalb ist ein Zebrastreifen an dieser Stelle nicht möglich. Das Landratsamt hat angeregt, dass die Gemeinde im Rahmen einer Schulwegeplanung geeignete Querungsstellen definiert.

Weiter wurde an verschiedenen Stellen die Anbringung von Verkehrsspiegeln vorgeschlagen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass solche Spiegel auch gravierende Nachteile hätten: So können Kinder oftmals nicht mit Verkehrsspiegeln umgehen und die Geschwindigkeiten von Fahrzeugen werden im Spiegelbild oft falsch eingeschätzt. Oftmals erhöht sich das Geschwindigkeitsniveau eher, da die Verkehrsteilnehmer meinen, bereits aus weiterer Entfernung erkennen zu können, ob sie „freie Fahrt“ haben. Und insbesondere im Herbst/Winter sind die Spiegel witterungsbedingt häufig zugefroren oder beschlagen, hierzu gab es im Gemeindegebiet ja auch schon entsprechende Erfahrungen. Aus diesem Grund raten die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei dazu die Verkehrsspiegel nur an zwingend erforderlichen Stellen und nicht aus Komfortgründen einzusetzen. An den konkret vorgeschlagenen Standorten wurde festgestellt, dass die Einmündungsbereiche ausreichend dafür gestaltet sind, dass beim Eintasten in den Einmündungsbereich ein ausreichender Schutzraum gegeben ist. Bei Beachtung der Verkehrsregeln und dem Verhaltensgrundsatz auf gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr, dürften hier keine Gefahrensituationen entstehen. IN einem Einzelfall wurden auch Anwohner gebeten, eine etwas zu hoch gewachsene Hecke zurückzuschneiden. Dieser bitte wurde erfreulicherweise sehr schnell nachgekommen.
Festgestellt wurde auch, dass die Beschilderung der Gemeindeverbindungsstraßen und der Wirtschaftswege nicht vollständig ist, auch was die Tonnagebeschränkungen angeht. Hier wurde die Gemeindeverwaltung gebeten, entsprechende Ergänzungen vorzunehmen.

Druckerhöhungsanlage für den Ortsteil Aichelau

Der Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe VI – Bremelau plant für dieses Jahr den Einbau einer Druckerhöhungsanlage für den Ortsteil Aichelau. Im Rahmen der unlängst abgehaltenen Verbandsversammlung wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass die Umsetzung an den Kapazitäten der eingesetzten Unternehmen klemmt.
In diesem Zusammenhang hat Gemeindeverwaltung schon Anfragen von Anschlussnehmern erhalten hat, ob sich der Druck erhöht und wer für Schäden am Leitungsnetz aufkommen muss, falls dieses mit einem höheren Druck Probleme bekommt. Auch nach Installation einer Druckerhöhungsanlage wird sich der Wasserdruck in Aichelau in dem Bereich bewegen, der sich durch die entsprechenden trinkwasserrechtlichen Vorgaben ergibt. Hausinstallationsanlagen sind für einen Versorgungsdruck von maximal 10 bar auszulegen. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass der Versorgungsdruck im Bereich der Aichelau deutlich unter diesem Wert liegen wird, vermutlich bei 3-5 bar. Insofern sind, wenn die Hausinstallation den Anforderungen entspricht, nachteilige Auswirkungen durch eine Druckerhöhungsanlage hier ausgeschlossen. Sollte es zu Schäden an der Hausanschlussleitung kommen, wäre im privaten Bereich der Grundstückseigentümer, im öffentlichen Bereich die Gemeinde kostenpflichtig.

Endausbau für Erschließungsstraßen im Gemeindegebiet

Im Haushaltsplan 2022 sind Mittel für den Endausbau der Bereiche Drosselweg Aichstetten, Hans-Kürner-Weg Pfronstetten und Panoramaweg Tigerfeld eingeplant. Aufgrund personeller Engpässe beim betreuenden Ingenieurbüro konnten diese Maßnahmen nicht wie geplant ausgeschrieben werden. Das Büro prüft jetzt, in wieweit kurzfristig eine Vergabe möglich ist. Nachdem die entsprechenden Baufirmen aber allesamt stark ausgelastet sind, bleibt abzuwarten, ob dies gelingt.

Nahwärmenetz in Pfronstetten, Zuschusssituation

Die Gemeindeverwaltung hatte zur Realisierung des geplanten Nahwärmenetzes in Pfronstetten einen Zuschuss aus dem Landesprogramm Klimaschutz mit System beantragt. Anfang Juni wurde dieser Antrag abschlägig beschieden. Ohnehin wäre eine Realisierung auf der Grundlage dieses Förderprogramms sehr schwierig geworden, da bis Ende 2022 hätte bereits abgerechnet werden müssen. In der Sommerpause kam nun die Mitteilung des Landes, dass die Gemeinde als Nachrücker doch Mittel aus dem Programm hätte bekommen können, nachdem einige Antragsteller aufgrund des engen Zeitkorridors ihren Antrag zurückgezogen hatten. Nach Rücksprache mit den Projektbeteiligten wurde hiervon abgesehen. Da in den verbleibenden 16 Monaten die Realisierung bis zur Abrechnung nicht möglich gewesen wäre.

Stattdessen wartet die Gemeindeverwaltung nun auf die Fördermodalitäten für die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Diese sollten eigentlich vor der Bundestagswahl stehen, aktuell liegen hier aber noch keine Festlegungen vor. Nachdem dies dann aber auch sehr schnell gehen kann, sollten nunmehr alle, die Interesse an einer Wärmeversorgung haben, ihre Aufträge unterschrieben einreichen. Nach wie vor ist geplant, das Netz im Jahr 2022 zu bauen und zum Winter 2022/23 mit der Wärmeversorgung zu beginnen, zunächst nur gespeist durch die Hackschnitzelheizung. Die Solarthermie kann dann 2023 gebaut werden, anschließend wäre die Abrechnung des Projekts mit dem Fördergeber möglich.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde die Gemeindeverwaltung ermächtigt, den Arbeitsvertrag einer Schulbetreuerin zu verlängern und Reinigungs- sowie Aushilfskräfte für die Betreuung der gemeindeeigenen Gebäude anzustellen. Außerdem wurde über die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Verpachtung gemeindeeigener Gebäuden für Solaranlagen und den Verkauf eines Bauplatzes in Tigerfeld entschieden. Und letztlich wurde über die Auslegung bauplanungsrechtlicher Vorschriften bezüglich der Gebäudehöhe bei einem Grundstück im Schnittstellenbereich zwischen alter Ortslage und Wohngebiet entschieden.

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