Bebauungsplan „Breite West – 3. Änderung und Erweiterung“, Aichelau / Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Breite West – 3. Änderung und Erweiterung“, Aichelau, Aufstellungsbeschluss, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat in öffentlicher Sitzung am 21.07.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Breite West – 3. Änderung und Erweiterung“, Aichelau und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bebauungsplan „Breite West – 3. Änderung und Erweiterung“ werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen zur baulichen Erweiterung der Firma Paravan am bestehenden Betriebsstandort in Aichelau gelegt. Auf dem Flst. Nr. 151 befinden sich heute Mitarbeiterparkplätze der Firma Paravan. Die bauliche Erweiterung (Errichtung einer Gewerbehalle) soll insbesondere auf dem Flst. Nr. 151 stattfinden. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan „Breite West“, rechtskräftig seit 05.05.2004 mit 1. Änderung, rechtskräftig seit 31.07.2006, und 2. Änderung, rechtskräftig seit 05.10.2017, weist in diesem Bereich ein Dorfgebiet mit Einfamilienhausgrundstücken aus. Außerdem verläuft planungsrechtlich noch die öffentliche Verkehrsfläche mittig durch das Grundstück welche ursprünglich die Straße „Breite“ mit dem „Kapellenweg“ verbinden sollte.  Um die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Betriebserweiterung zu schaffen werden die rechtskräftigen Bebauungspläne „Breite West“ vom 29.04.2004, in Kraft getreten am 05.05.2004, mit der 1. Änderung, in Kraft getreten am 31.07.2006 und der 2. Änderung, in Kraft getreten am 05.10.2017, geändert:

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 151, 150, 149, 148/1, 148/2 und Teile der Flst. Nr. 152, 148, 148/8 228 und 240. Der Geltungsbereich beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,98 ha. Das Plangebiet ist über die Straße „Kapellenweg und „Breite“ erschlossen und wird derzeit überwiegende als Wiese und Parkplatz genutzt. Das Plangebiet der 3. Änderung und Erweiterung wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt abgegrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Änderungstextteil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Änderungstextteil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 21.07.2021.

Der Beschluss des Gemeinderats über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung von Freitag, den 06.08.2021 bis Montag, den 06.09.2021, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten – Hauptstraße 25, in 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

eingestellt.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 06.09.2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe vorstehend) vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Pfronstetten, den 29.07.2021

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf:

Zeichnerischer Teil – ENTWURF
Schriftlicher Teil – ENTWURF
Begründung – ENTWURF
Schalltechnische Untersuchung

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