Weitere Beschlüsse des Gemeinderats am 21.07.2021

Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans

Nachdem im Vorfeld der Sitzung in den Reihen der Einsatzabteilungen noch Diskussionsbedarf aufgetreten ist, wurde die Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans vertagt.

Erste Beschlüsse in Sachen Flurbereinigung Pfronstetten

Die Gemeindeverwaltung hat entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat im Jahr 2018 beim Landratsamt Reutlingen die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens für den Ortsteil Pfronstetten beantragt. Aufgrund zahlreicher anderer laufender Verfahren im Landkreis – darunter die Verfahren Aichstetten / Tigerfeld und Geisingen / Huldstetten im Gemeindegebiet – konnte dieser Antrag erst jetzt aufgegriffen werden.

Am 14.06.2021 fand eine erste, wegen der Corona-Situation online durchgeführte, öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dabei wurde deutlich, dass zwar durchaus einzelne Eigentümer von Flächen im möglichen Verfahrensgebiet gegen ein Verfahren sind, es aber auch zahlreiche Befürworter gibt. Dieser Eindruck hat sich in den nachfolgenden Individualgesprächen des Landratsamts bestätigt. Um das Verfahren einleiten zu können, muss die Gemeinde im Vorfeld gewisse Zusagen machen. So muss sich die Gemeinde verpflichten, die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) in ihr Eigentum zu übernehmen. Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, soweit deren Realisierung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt. Diese Übernahme beinhaltet dann auch die Verpflichtung, die Anlagen zu unterhalten und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Außerdem muss die Gemeinde erklären, dass sie mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft, also der Gemeinschaft aller Grundeigentümer im Verfahrensgebiet, und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übernimmt. Nachdem die Gemeinde auch vor einem bzw. ohne ein Flurbereinigungsverfahren unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig für die genannten Anlagen ist, ändert sich letztlich nichts an der Verantwortlichkeit. Insofern ist diese Erklärung eher formell zu sehen. Der Gemeinderat stimmte den notwendigen Erklärungen mit großer Mehrheit zu, voraussichtlich Anfang 2022 besteht dann die Möglichkeit, mit einer positiven Aufklärungsversammlung das Verfahren endgültig ins Rollen zu bringen.

Bebauungsplan „Breite Nord“ soll geändert werden

Mit der Änderung des seit 2007 rechtskräftigen Bebauungsplans „Breite Nord“ in Aichelau sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geänderte Nutzung einer bestehenden Lagerhalle in diesem Gewerbegebiet geschaffen werden. Für die Einrichtung von Büroarbeitsplätzen in dieser Halle ist ein separater Technikraum für die EDV mit einer Belüftungsanlage notwendig. Diese Anlage muss den Raum auch nachts belüften und kühlen, hierdurch entstehen gewisse Geräusche, die sich aber auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen.

Dies würde dennoch einem im Bebauungsplan festgesetzten nächtlichen Schallemissionsverbot widersprechen. Abweichend von allen anderen Bebauungsplänen für gewerbliche Flächen im Gemeindegebiet wurde im Bebauungsplan „Breite Nord“ geregelt, dass nachts (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) der Betrieb von lärmemittierenden Anlagen und das Durchführen sonstiger lärmverursachender Tätigkeiten nicht zulässig ist – unabhängig davon, wie stark der entstehende Lärm ist. Diese Regelung ist weitergehender es als die Lärmvorschriften in einem reinen Wohngebiet sind und macht eine Nutzung der ausgewiesenen Gewerbeflächen nahezu unmöglich.

Die Gemeindeverwaltung kann nicht mehr nachvollziehen, welche bauplanungsrechtlichen oder kommunalpolitischen Überlegungen hinter dieser Festlegung standen. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, sie komplett zu streichen, so dass dann nachts für alle festgesetzten gewerblichen Bauflächen dieselben, sich an den gesetzlichen Regelungen orientierenden Regelungen gelten würden. Da die konkret geplanten technischen Lüftungsanlagen sehr niedrige Schallemissionen haben, ist durch diese mit keiner Störung der angrenzenden Wohnbebauung zu rechnen. Die Änderung des Bebauungsplans kann im vereinfachten Verfahren erfolgen, zur Einleitung des Verfahrens hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die tagsüber geltenden Festsetzungen zur Lärmkontingentierung sollen erhalten bleiben. Lärmimmissionen sind somit weiterhin im Rahmen einer Lärmkontingentierung zu quantifizieren.

Bebauungsplan „Breite West“ soll geändert werden

Der Bebauungsplan „Breite West“ in Aichelau weist in seiner seit 2006 geltenden Fassung im südlichen Bereich ein Dorfgebiet mit Einfamilienhausgrundstücken und einer mittig liegenden, in den Kapellenweg mündenden Erschließungsstraße aus. Die im südwestlichen, bisher nicht erschlossenen Teil des Bebauungsplans liegenden Grundstücke wurden in der Vergangenheit weitgehend zur gewerblichen Erweiterung von der Firma Paravan erworben. Diese Zielsetzung folgt den Festlegungen des 2011 mit umfangreicher Bürgerbeteiligung entwickelten Ortsentwicklungskonzepts für Aichelau und wird deshalb von der Gemeindeverwaltung unterstützt. Aufgrund der positiven Entwicklung möchte das Unternehmen jetzt in den südwestlichen Planbereich hinein erweitern. Hierfür muss der Bebauungsplan angepasst werden. Konkret sollen Art (eingeschränktes Gewerbegebiet bzw. private Grünfläche statt Dorfgebiet) und Maß der baulichen Nutzung (Höhe der Gebäude und Grundflächenzahl) geändert werden, außerdem soll auf Festsetzungen zur Höhenlage der baulichen Anlagen und der nicht überbaubaren Flächen verzichtet und die Festsetzung von Pflanzgebotsflächen angepasst werden. Bei den örtlichen Bauvorschriften ist sind Anpassungen bei der Dachform, der Dachneigung und bei der Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen. Die immissionsrechtliche Seite wurde bereits durch ein Lärmgutachten geklärt, die entsprechenden Emissionen bleiben demnach im gesetzlich zulässigen Rahmen. Der Gemeinderat stimmte der Einleitung des Änderungsverfahrens zu.

Bebauungsplan „Fölltörle Fassung 2021“ als Satzung beschlossen

Im Jahr 2010 hat die Gemeinde den Bebauungsplan „Fölltörle“ in Aichelau beschlossen. Damit wurden die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Biogasanlage sowie für ein Wohnhaus am westlichen Ortsrand von Aichelau geschaffen. Im Zuge der Weiterentwicklung des Betriebs sollen nun im westlichen Bereich des Plangebietes ein Getreidesilo errichtet und an die bestehenden Fahrsilos eine Überdachung angebaut werden. Hierfür muss die Baugrenze in einem Teilbereich nach Süden verschoben werden. In diesem Bereich ist bisher eine Fläche für die Rückhaltung von Dachflächenwasser (M3) vorgesehenen. Diese Nutzung soll deshalb nach Westen verschoben werden. Hierdurch wird wiederum in ein ausgewiesenes Pflanzgebot eingegriffen. Diese Reduzierung wird durch die Verbreiterung des Pflanzgebotes an der Westgrenze von ursprünglich 10,00 m auf dann 15,00 m ausgeglichen.  Mit dem Aufstellungsbeschluss in der April-Sitzung wurde das Änderungsverfahren eingeleitet, nachdem weder bei der Behördenbeteiligung noch bei der öffentlichen Auslegung wesentliche Bedenken vorgetragen wurden, hat der Gemeinderat mit dem Satzungsbeschluss das Änderungsverfahren abgeschlossen.

Bebauungsplan „Wilsinger Straße – westliche Erweiterung“ geändert

Der Bebauungsplan „Wilsinger Straße – westliche Erweiterung“ in Pfronstetten ist 2007 in Kraft getreten. Zur Ermöglichung eines Bauvorhabens soll die zulässige Gebäudehöhe, gemessen auf der Bergseite von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zum Schnitt von Außenwand und Dachhaut, von 3,60 m auf 4,70 m angehoben werden. Diese Änderung wurde bereits bei mehreren Bebauungsplänen so vorgenommen. Außerdem sollen die Regelungen für die nicht überbaubaren Flächen sollen mit den in der Gemeinde festgelegten Vorgaben harmonisiert werden, wonach Nebenanlagen, soweit es sich um Gebäude handelt, bis zu einem umbauten Raum von 40 m³ zulässig sind. Auch die Vorgabe, dass Garagen in massiver Bauart auszuführen sind, soll entfallen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss in der Mai-Sitzung wurde das Änderungsverfahren eingeleitet, nachdem weder bei der Behördenbeteiligung noch bei der öffentlichen Auslegung wesentliche Bedenken vorgetragen wurden, hat der Gemeinderat mit dem Satzungsbeschluss das Änderungsverfahren abgeschlossen.

BLS kann Gesellschafter bei der OEW Breitband werden

Die Gemeinde Pfronstetten ist als eine von elf Gemeinden im Landkreis Reutlingen Gesellschafterin der BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG. Das Unternehmen ist ein Zusammenschluss einzelner Kommunen aus den Landkreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz und verfolgt den Zweck, mit der Errichtung von Glasfasernetzen die Versorgung von Gewerbebetrieben, Privathaushalten und sonstigen Nutzern mit Breitbanddiensten, wie schnellem Internet zu sichern. Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), einer der beiden Großaktionäre bei der EnBW, plant derzeit die Gründung einer OEW Breitband GmbH. Ziel ist auch hier die Beschleunigung des kommunalen Breitbandausbaus.

Der flächendeckende Breitbandausbau erfordert enorme Investitionen, die erst nach langer Laufzeit rentabel werden. Die OEW möchte sich nun mit ihrer Breitband GmbH additiv zum Ausbau durch die Städte und Gemeinden und deren Breitbandgesellschaften wie eben der BLS ebenfalls in diesem Geschäftsfeld engagieren. Die OEW würde eben den Eigenanteil beim Breitbandausbau übernehmen, der ansonsten von den Städten und Gemeinden zu tragen wäre. Als 100% kommunales privatrechtliches Unternehmen kann die OEW-Tochter auch alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land nutzen. Diese Ausbauaktivitäten geschehen nur in Abstimmung und mit Einverständnis der jeweils betroffenen Belegenheitsgemeinde. Es entsteht also eine weitere Option, den dringend notwendigen Breitbandausbau voranzubringen. Die so entstehenden Netze sind dann Eigentum der OEW Breitband GmbH, so dass diese dann auch zukünftig die Erträge aus der Verpachtung der Leitungen einnehmen wird.

Bisher hat die Gemeinde Pfronstetten Investitionen in die örtliche Breitband-Infrastruktur weitgehend selbst getragen. So wurden zwischen 2009 und 2012 Backbone-Leerrohre in alle Ortsteile verlegt. Diese wurden teilweise an die Deutsche Telekom verpachtet, die über diese Leitungen bis 2014 in allen Ortsteilen DSL-Verbindungen anbieten konnte. Parallel bietet die Telekom in einzelnen Neubaugebieten (Hans-Kürner-Weg und Panoramaweg) Glasfaser-Hausanschlüsse an, aktuell läuft auch die Glasfasererschließung für das Gewerbegebiet Lerchenberg. Das Unternehmen hat aber klar kommuniziert, dass im Bereich der alten Ortslagen keine Glasfaser-Hausanschlüsse angeboten werden. Dies zeigte sich auch in der laufenden Baumaßnahme Bergstraße (Geisingen) / Kirchstraße (Huldstetten), wo die Telekom keine entsprechende Infrastruktur mitverlegte.

Es ist erklärter Wille der Gemeinde und auch wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts „Zukunftsdorf Pfronstetten“, für alle Wohn- und Gewerbegebäude in den Ortsteilen Glasfaserhausanschlüsse zu verlegen. Aus diesem Grund lässt die Gemeinde über die BLS auch aktuell in Geisingen und Huldstetten entsprechende Infrastruktur mitverlegen. Die Verpachtung einer der insgesamt drei verlegten Backbone-Leerrohre zwischen den Ortsteilen an die Telekom erfolgte auf die Dauer von 30 Jahren nahezu kostenneutral. Im Gegenzug hatte die Telekom die DSL-Ausbaukosten in allen Ortsteilen außer Tigerfeld übernommen. Für Tigerfeld musste die Gemeinde noch einen Zuschuss leisten. Nach Ablauf dieser 30 Jahre im Jahr 2042 kann die Gemeinde eine marktübliche Pacht für das Leerrohr verlangen, sofern dieses von der Telekom weitergenutzt wird.

Ein weiteres Leerrohr soll nun zum Aufbau weiterer Glasfasernetze über die BLS an deren Netzbetreiber NetCom (Tochterunternehmen der EnBW) verpachtet werden. Aktuell laufen hier die Vorarbeiten, erste Netzanschlusspunkte sollen die Wunderbuch-Grundschule und der Netzbereich des geplanten Nahwärmenetzes in Pfronstetten sowie die Kirchstraße in Huldstetten mit dem Neubaugebiet „Im Pfarrgarten“ sein. Für die Inanspruchnahme der gemeindeeigenen Netz-Infrastruktur wird die NetCom dann Pachtzahlungen an die BLS leisten. In einigen Jahren wird die BLS die Wirtschaftlichkeitsschwelle überschreiten, so dass dann auch Rückflüsse an die Gemeinde als Eigentümer der Netzinfrastruktur erfolgen werden.

Auf lange Sicht, voraussichtlich ab der Mitte des Jahrhunderts, dürfte sich dies Leitungsinfrastruktur somit zu einer sicheren und vor allem kaum schwankenden Einnahmequelle entwickeln. Die Gemeinden, die in eine solche Infrastruktur investieren, werden dann dauerhaft hiervon profitieren. Der Beitritt der BLS zur OEW Breitband GmbH bietet der Gemeinde Pfronstetten also die Möglichkeit, Ausbaumaßnahmen von der OEW finanzieren zu lassen, ohne dass hierfür eine Verpflichtung besteht. Solange es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, wird die Gemeindeverwaltung auch weiterhin vorschlagen, selbst zu finanzieren und hierdurch künftigen Generationen sichere und stabile Einnahmen zu ermöglichen. Nachdem die OEW Ausbauprojekte im Gesellschaftsgebiet der BLS gegen eine entsprechende Vergütung durch die BLS durchführen lassen möchte, wird die Position des Unternehmens zumindest während der sicher mehrere Jahrzehnte dauernden Ausbauphase gestärkt. Hierdurch lassen sich auch unabhängig davon, wer eine Maßnahme letztendlich bezahlt, Synergieeffekte erzielen. Nachdem die Beteiligung der BLS an der OEW Breitband GmbH keine Risiken, aber gewisse Chancen bietet, ermächtigter der Gemeinderat den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der BLS für den Beitritt zu votieren.

Möblierung für die Kinderkrippe vergeben

Für die Ausstattung der in Bau befindlichen Kinderkrippe hat die Kindergartenleitung Angebote für folgende Möblierungsgegenstände eingeholt: Stühle, Betten, Teppich, Sofa/Kuschelecke, Bücherschrank, Tische Essen, Tisch spielen, Stiefelkaktus, Garderobe, Portfolioschrank, Personalstühle, Personaltisch, Schränke zur Abtrennung. Der Gemeinderat hat die Lieferung der benötigten Möbel zum Angebotspreis von 12.108,86 € an die Firma Fa. Roland Kuhn, Trochtelfingen, vergeben.

Weitere Gewerke für den Bauhof vergeben

Für den Neubau des Bauhofgebäudes in Pfronstetten hat der Gemeinderat weitere Gewerke vergeben. Die Estricharbeiten soll die Firma Moser & Thaler GmbH aus Albstadt für 6.307,60 € erledigen, die Elektroarbeiten die Firma PV Profi Montage GmbH aus Münsingen für 108.590,24 €. Bezüglich der Heizungs- und Sanitärarbeiten wurde die Gemeindeverwaltung ermächtigt, die Vergabe vorzunehmen. Die Angebotssumme des einzigen Bieters liegt deutlich über dem Kostenanschlag. Nachdem die Vergabe im sogenannten freihändigen Verfahren erfolgt, kann die Gemeinde hier noch nachverhandeln, diese Möglichkeit soll genutzt werden.

Planungsleistungen für den Bürgersaal „Rose“

Der Saal des ehemaligen Gasthauses Rose soll zum Bürgersaal umgebaut werden. Für diese Maßnahme mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von 1,3 Millionen Euro erhält die Gemeinde vom Land einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Höhe von 385.200 €. Für die Maßnahme müssen die Planungsleistungen in den Bereichen Elektrotechnik und Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) vergeben werden. Die elektrotechnischen Installationen werden erneuert, im notwendigen Umfang ist auch der Einbau von Medientechnik vorgesehen. Der genaue Umfang ist noch festzulegen. Die Planungsleistungen hierfür wurden auf der Grundlage der HOAI für voraussichtlich 23.668,90 € an das Ingenieurbüro Puscher GmbH, Schelklingen, vergeben. Im HLS-Bereich ist die komplette Erneuerung der Sanitäranlagen im Saalbereich, eine neue Wärmeverteilung und der Einbau einer Lüftungsanlage vorgesehen. Hier wurde ebenfalls auf der Grundlage der HOAI das Ingenieurbüro Hankiewicz, Geisingen für voraussichtlich 47.322,16 € beauftragt.

PV-Anlage für das Rathausdach

Im Haushaltsplan 2021 sind Mittel für eine PV-Anlage auf dem Dach des Rathausgebäudes in Pfronstetten vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung verfolgt mit dieser Maßnahme zwei Ziele: Zum einen soll ein weiterer Beitrag zum Gelingen der Energiewende geleistet werden, und zum anderen kann ein gewisser Anteil des erzeugten Stroms auch direkt für das Rathausgebäude genutzt werden, so dass sich auch monetäre Vorteile für die Gemeinde ergeben. Auf der Grundlage einer Projektierung durch die Klimaschutzagentur des Landkreises hat die Gemeindeverwaltung insgesamt sechs Fachbetriebe zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, von drei Betrieben ging letztlich ein Angebot ein. Die Angebote wurden von der Klimaschutzagentur geprüft, auch von den technischen Details her wurde das mit 22.870,99 € günstigste Angebot der Energiebude aus Sonnenbühl empfohlen. Die vorgeschlagenen Module vom Hersteller Trina (Wechselrichter: Huawei) und einer Leistung von 400 Wp ermöglichen eine Gesamtleistung von 15,2 kWp. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung zu.

Erschließung des Huldstetter Baugebiets

Im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Im Pfarrgarten“ in Huldstetten ist die Lieferung und Montage der benötigten Straßenbeleuchtung zu vergeben. Die Gemeindeverwaltung hat hierfür ein Angebot der Netze BW eingeholt. Vorgesehen ist, sieben Lichtpunkte zu installieren, als Lampentyp ist die Leuchte „Teceo“ von Schréder vorgesehen, die in den anderen Baugebieten ebenfalls zum Einsatz kommt. Das Angebot beläuft sich auf 10.087,63 € und ist aus der Sicht der Gemeindeverwaltung und des Bauleiters (Büro Beetz, Hayingen) angemessen. Bisher wurde in Pfronstetten die Lichtfarbe Neutralweiß (4.000K) eingesetzt. Aufgrund der Überarbeitung des Naturschutzgesetzes in Baden-Württemberg zum Januar 2021 müssen neue Beleuchtungsanlagen insektenfreundlich sein. Dies ist bei der Lichtfarbe 4.000K nicht gegeben. Vorgesehen ist deshalb die Lichtfarbe Warmweiß (3.000K). Die Lichtfarbe neutralweiß wäre nach wie vor preisneutral verfügbar, die Gemeindeverwaltung schlägt aber vor, die insektenfreundliche Lichtfarbe Warmweiß zu beauftragen. Bezüglich der Tief- und Straßenbauarbeiten steht die Gemeindeverwaltung in Preisverhandlungen mit der Fa. Storz, die aktuell die Ortsdurchfahrt in Huldstetten erneuert. Hier ist eventuell eine kurzfristige Vergabe möglich. Die Gemeindeverwaltung würde in diesem Fall den Gemeinderat schriftlich informieren und, sofern hierauf keine Bedenken geäußert werden, die Beauftragung vornehmen.

Das Büro Beetz hat außerdem bei den örtlichen Fachunternehmen Angebote für den Wasserleitungsbau angefordert. Nach erfolgter Angebotsprüfung wäre auch hier eine kurzfristige Vergabe möglich. Bezüglich der Vergabe wurde die selbe Vorgehensweise vorgeschlagen wie bei den Tief- und Straßenbauarbeiten. Der Gemeinderat stimmte den Vorschlägen insgesamt zu.

Fertigstellung der Erschließungsstraßen Drosselweg Aichstetten, Hans-Kürner-Weg Pfronstetten und Panoramaweg Tigerfeld

Im Haushaltsplan 2022 sind Mittel für die Fertigstellung der Erschließungsstraßen Drosselweg Aichstetten, Hans-Kürner-Weg Pfronstetten und Panoramaweg Tigerfeld vorgesehen. Aufgrund personeller Engpässe beim betreuenden Ingenieurbüro konnten die Maßnahmen bisher nicht ausgeschrieben werden. Besprochen ist, dass die Ausschreibung über die Sommermonate erfolgt, so dass die Maßnahmen idealerweise im Herbst noch zur Ausführung kommen könnten. Hierfür könnte es erforderlich werden, dass die entsprechenden Vergaben in der Sommerpause des Gemeinderats getätigt werden. Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwaltung zur Vergabe zu ermächtigen, wobei der Gemeinderat im Vorfeld schriftlich von den Vergabevorschlägen unterrichtet wird.

Vorbereitung der Bundestagswahl

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Hierfür muss die Gemeinde die Einteilung der Wahlbezirke festlegen. Entsprechend der seitherigen Praxis wurde vorgeschlagen, dass jeder Ortsteil einen eigenen Wahlbezirk bildet. Außerdem werden die Briefwahlstimmen wie seit 2009 üblich in einem eigenen Briefwahlvorstand ausgezählt. Dem stimmte der Gemeinderat zu, Denis Rudolf als Verantwortlicher für die Wahl wurde beauftragt, die notwendigen Wahlhelfer zu suchen. Bürgermeister Reinhold Teufel erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass es bei der zurückliegenden Landtagswahl in einigen Ortsteilen nicht einfach war, die notwendigen Wahlhelfer zu finden. „Nur wenn wir die erforderlichen Helfer haben, können wir in jedem Ortsteil Wahllokale anbieten. Gelingt dies nicht mehr, müssen wir die Zahl der Wahlbezirke reduzieren!“ machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich. Er rief deshalb dazu auf, sich diesem Dienst an der Demokratie gegenüber offen zu zeigen, zumal auch ein Erfrischungsgeld als Anerkennung ausbezahlt wird.

Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans

Nachdem im Vorfeld der Sitzung in den Reihen der Einsatzabteilungen noch Diskussionsbedarf aufgetreten ist, wurde die Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans vertagt.

Erste Beschlüsse in Sachen Flurbereinigung Pfronstetten

Die Gemeindeverwaltung hat entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat im Jahr 2018 beim Landratsamt Reutlingen die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens für den Ortsteil Pfronstetten beantragt. Aufgrund zahlreicher anderer laufender Verfahren im Landkreis – darunter die Verfahren Aichstetten / Tigerfeld und Geisingen / Huldstetten im Gemeindegebiet – konnte dieser Antrag erst jetzt aufgegriffen werden.

Am 14.06.2021 fand eine erste, wegen der Corona-Situation online durchgeführte, öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dabei wurde deutlich, dass zwar durchaus einzelne Eigentümer von Flächen im möglichen Verfahrensgebiet gegen ein Verfahren sind, es aber auch zahlreiche Befürworter gibt. Dieser Eindruck hat sich in den nachfolgenden Individualgesprächen des Landratsamts bestätigt. Um das Verfahren einleiten zu können, muss die Gemeinde im Vorfeld gewisse Zusagen machen. So muss sich die Gemeinde verpflichten, die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) in ihr Eigentum zu übernehmen. Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, soweit deren Realisierung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt. Diese Übernahme beinhaltet dann auch die Verpflichtung, die Anlagen zu unterhalten und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Außerdem muss die Gemeinde erklären, dass sie mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft, also der Gemeinschaft aller Grundeigentümer im Verfahrensgebiet, und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übernimmt. Nachdem die Gemeinde auch vor einem bzw. ohne ein Flurbereinigungsverfahren unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig für die genannten Anlagen ist, ändert sich letztlich nichts an der Verantwortlichkeit. Insofern ist diese Erklärung eher formell zu sehen. Der Gemeinderat stimmte den notwendigen Erklärungen mit großer Mehrheit zu, voraussichtlich Anfang 2022 besteht dann die Möglichkeit, mit einer positiven Aufklärungsversammlung das Verfahren endgültig ins Rollen zu bringen.

Bebauungsplan „Breite Nord“ soll geändert werden

Mit der Änderung des seit 2007 rechtskräftigen Bebauungsplans „Breite Nord“ in Aichelau sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geänderte Nutzung einer bestehenden Lagerhalle in diesem Gewerbegebiet geschaffen werden. Für die Einrichtung von Büroarbeitsplätzen in dieser Halle ist ein separater Technikraum für die EDV mit einer Belüftungsanlage notwendig. Diese Anlage muss den Raum auch nachts belüften und kühlen, hierdurch entstehen gewisse Geräusche, die sich aber auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen.

Dies würde dennoch einem im Bebauungsplan festgesetzten nächtlichen Schallemissionsverbot widersprechen. Abweichend von allen anderen Bebauungsplänen für gewerbliche Flächen im Gemeindegebiet wurde im Bebauungsplan „Breite Nord“ geregelt, dass nachts (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) der Betrieb von lärmemittierenden Anlagen und das Durchführen sonstiger lärmverursachender Tätigkeiten nicht zulässig ist – unabhängig davon, wie stark der entstehende Lärm ist. Diese Regelung ist weitergehender es als die Lärmvorschriften in einem reinen Wohngebiet sind und macht eine Nutzung der ausgewiesenen Gewerbeflächen nahezu unmöglich.

Die Gemeindeverwaltung kann nicht mehr nachvollziehen, welche bauplanungsrechtlichen oder kommunalpolitischen Überlegungen hinter dieser Festlegung standen. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, sie komplett zu streichen, so dass dann nachts für alle festgesetzten gewerblichen Bauflächen dieselben, sich an den gesetzlichen Regelungen orientierenden Regelungen gelten würden. Da die konkret geplanten technischen Lüftungsanlagen sehr niedrige Schallemissionen haben, ist durch diese mit keiner Störung der angrenzenden Wohnbebauung zu rechnen. Die Änderung des Bebauungsplans kann im vereinfachten Verfahren erfolgen, zur Einleitung des Verfahrens hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die tagsüber geltenden Festsetzungen zur Lärmkontingentierung sollen erhalten bleiben. Lärmimmissionen sind somit weiterhin im Rahmen einer Lärmkontingentierung zu quantifizieren.

Bebauungsplan „Breite West“ soll geändert werden

Der Bebauungsplan „Breite West“ in Aichelau weist in seiner seit 2006 geltenden Fassung im südlichen Bereich ein Dorfgebiet mit Einfamilienhausgrundstücken und einer mittig liegenden, in den Kapellenweg mündenden Erschließungsstraße aus. Die im südwestlichen, bisher nicht erschlossenen Teil des Bebauungsplans liegenden Grundstücke wurden in der Vergangenheit weitgehend zur gewerblichen Erweiterung von der Firma Paravan erworben. Diese Zielsetzung folgt den Festlegungen des 2011 mit umfangreicher Bürgerbeteiligung entwickelten Ortsentwicklungskonzepts für Aichelau und wird deshalb von der Gemeindeverwaltung unterstützt. Aufgrund der positiven Entwicklung möchte das Unternehmen jetzt in den südwestlichen Planbereich hinein erweitern. Hierfür muss der Bebauungsplan angepasst werden. Konkret sollen Art (eingeschränktes Gewerbegebiet bzw. private Grünfläche statt Dorfgebiet) und Maß der baulichen Nutzung (Höhe der Gebäude und Grundflächenzahl) geändert werden, außerdem soll auf Festsetzungen zur Höhenlage der baulichen Anlagen und der nicht überbaubaren Flächen verzichtet und die Festsetzung von Pflanzgebotsflächen angepasst werden. Bei den örtlichen Bauvorschriften ist sind Anpassungen bei der Dachform, der Dachneigung und bei der Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen. Die immissionsrechtliche Seite wurde bereits durch ein Lärmgutachten geklärt, die entsprechenden Emissionen bleiben demnach im gesetzlich zulässigen Rahmen. Der Gemeinderat stimmte der Einleitung des Änderungsverfahrens zu.

Bebauungsplan „Fölltörle Fassung 2021“ als Satzung beschlossen

Im Jahr 2010 hat die Gemeinde den Bebauungsplan „Fölltörle“ in Aichelau beschlossen. Damit wurden die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Biogasanlage sowie für ein Wohnhaus am westlichen Ortsrand von Aichelau geschaffen. Im Zuge der Weiterentwicklung des Betriebs sollen nun im westlichen Bereich des Plangebietes ein Getreidesilo errichtet und an die bestehenden Fahrsilos eine Überdachung angebaut werden. Hierfür muss die Baugrenze in einem Teilbereich nach Süden verschoben werden. In diesem Bereich ist bisher eine Fläche für die Rückhaltung von Dachflächenwasser (M3) vorgesehenen. Diese Nutzung soll deshalb nach Westen verschoben werden. Hierdurch wird wiederum in ein ausgewiesenes Pflanzgebot eingegriffen. Diese Reduzierung wird durch die Verbreiterung des Pflanzgebotes an der Westgrenze von ursprünglich 10,00 m auf dann 15,00 m ausgeglichen.  Mit dem Aufstellungsbeschluss in der April-Sitzung wurde das Änderungsverfahren eingeleitet, nachdem weder bei der Behördenbeteiligung noch bei der öffentlichen Auslegung wesentliche Bedenken vorgetragen wurden, hat der Gemeinderat mit dem Satzungsbeschluss das Änderungsverfahren abgeschlossen.

Bebauungsplan „Wilsinger Straße – westliche Erweiterung“ geändert

Der Bebauungsplan „Wilsinger Straße – westliche Erweiterung“ in Pfronstetten ist 2007 in Kraft getreten. Zur Ermöglichung eines Bauvorhabens soll die zulässige Gebäudehöhe, gemessen auf der Bergseite von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zum Schnitt von Außenwand und Dachhaut, von 3,60 m auf 4,70 m angehoben werden. Diese Änderung wurde bereits bei mehreren Bebauungsplänen so vorgenommen. Außerdem sollen die Regelungen für die nicht überbaubaren Flächen sollen mit den in der Gemeinde festgelegten Vorgaben harmonisiert werden, wonach Nebenanlagen, soweit es sich um Gebäude handelt, bis zu einem umbauten Raum von 40 m³ zulässig sind. Auch die Vorgabe, dass Garagen in massiver Bauart auszuführen sind, soll entfallen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss in der Mai-Sitzung wurde das Änderungsverfahren eingeleitet, nachdem weder bei der Behördenbeteiligung noch bei der öffentlichen Auslegung wesentliche Bedenken vorgetragen wurden, hat der Gemeinderat mit dem Satzungsbeschluss das Änderungsverfahren abgeschlossen.

BLS kann Gesellschafter bei der OEW Breitband werden

Die Gemeinde Pfronstetten ist als eine von elf Gemeinden im Landkreis Reutlingen Gesellschafterin der BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG. Das Unternehmen ist ein Zusammenschluss einzelner Kommunen aus den Landkreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz und verfolgt den Zweck, mit der Errichtung von Glasfasernetzen die Versorgung von Gewerbebetrieben, Privathaushalten und sonstigen Nutzern mit Breitbanddiensten, wie schnellem Internet zu sichern. Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), einer der beiden Großaktionäre bei der EnBW, plant derzeit die Gründung einer OEW Breitband GmbH. Ziel ist auch hier die Beschleunigung des kommunalen Breitbandausbaus.

Der flächendeckende Breitbandausbau erfordert enorme Investitionen, die erst nach langer Laufzeit rentabel werden. Die OEW möchte sich nun mit ihrer Breitband GmbH additiv zum Ausbau durch die Städte und Gemeinden und deren Breitbandgesellschaften wie eben der BLS ebenfalls in diesem Geschäftsfeld engagieren. Die OEW würde eben den Eigenanteil beim Breitbandausbau übernehmen, der ansonsten von den Städten und Gemeinden zu tragen wäre. Als 100% kommunales privatrechtliches Unternehmen kann die OEW-Tochter auch alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land nutzen. Diese Ausbauaktivitäten geschehen nur in Abstimmung und mit Einverständnis der jeweils betroffenen Belegenheitsgemeinde. Es entsteht also eine weitere Option, den dringend notwendigen Breitbandausbau voranzubringen. Die so entstehenden Netze sind dann Eigentum der OEW Breitband GmbH, so dass diese dann auch zukünftig die Erträge aus der Verpachtung der Leitungen einnehmen wird.

Bisher hat die Gemeinde Pfronstetten Investitionen in die örtliche Breitband-Infrastruktur weitgehend selbst getragen. So wurden zwischen 2009 und 2012 Backbone-Leerrohre in alle Ortsteile verlegt. Diese wurden teilweise an die Deutsche Telekom verpachtet, die über diese Leitungen bis 2014 in allen Ortsteilen DSL-Verbindungen anbieten konnte. Parallel bietet die Telekom in einzelnen Neubaugebieten (Hans-Kürner-Weg und Panoramaweg) Glasfaser-Hausanschlüsse an, aktuell läuft auch die Glasfasererschließung für das Gewerbegebiet Lerchenberg. Das Unternehmen hat aber klar kommuniziert, dass im Bereich der alten Ortslagen keine Glasfaser-Hausanschlüsse angeboten werden. Dies zeigte sich auch in der laufenden Baumaßnahme Bergstraße (Geisingen) / Kirchstraße (Huldstetten), wo die Telekom keine entsprechende Infrastruktur mitverlegte.

Es ist erklärter Wille der Gemeinde und auch wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts „Zukunftsdorf Pfronstetten“, für alle Wohn- und Gewerbegebäude in den Ortsteilen Glasfaserhausanschlüsse zu verlegen. Aus diesem Grund lässt die Gemeinde über die BLS auch aktuell in Geisingen und Huldstetten entsprechende Infrastruktur mitverlegen. Die Verpachtung einer der insgesamt drei verlegten Backbone-Leerrohre zwischen den Ortsteilen an die Telekom erfolgte auf die Dauer von 30 Jahren nahezu kostenneutral. Im Gegenzug hatte die Telekom die DSL-Ausbaukosten in allen Ortsteilen außer Tigerfeld übernommen. Für Tigerfeld musste die Gemeinde noch einen Zuschuss leisten. Nach Ablauf dieser 30 Jahre im Jahr 2042 kann die Gemeinde eine marktübliche Pacht für das Leerrohr verlangen, sofern dieses von der Telekom weitergenutzt wird.

Ein weiteres Leerrohr soll nun zum Aufbau weiterer Glasfasernetze über die BLS an deren Netzbetreiber NetCom (Tochterunternehmen der EnBW) verpachtet werden. Aktuell laufen hier die Vorarbeiten, erste Netzanschlusspunkte sollen die Wunderbuch-Grundschule und der Netzbereich des geplanten Nahwärmenetzes in Pfronstetten sowie die Kirchstraße in Huldstetten mit dem Neubaugebiet „Im Pfarrgarten“ sein. Für die Inanspruchnahme der gemeindeeigenen Netz-Infrastruktur wird die NetCom dann Pachtzahlungen an die BLS leisten. In einigen Jahren wird die BLS die Wirtschaftlichkeitsschwelle überschreiten, so dass dann auch Rückflüsse an die Gemeinde als Eigentümer der Netzinfrastruktur erfolgen werden.

Auf lange Sicht, voraussichtlich ab der Mitte des Jahrhunderts, dürfte sich dies Leitungsinfrastruktur somit zu einer sicheren und vor allem kaum schwankenden Einnahmequelle entwickeln. Die Gemeinden, die in eine solche Infrastruktur investieren, werden dann dauerhaft hiervon profitieren. Der Beitritt der BLS zur OEW Breitband GmbH bietet der Gemeinde Pfronstetten also die Möglichkeit, Ausbaumaßnahmen von der OEW finanzieren zu lassen, ohne dass hierfür eine Verpflichtung besteht. Solange es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, wird die Gemeindeverwaltung auch weiterhin vorschlagen, selbst zu finanzieren und hierdurch künftigen Generationen sichere und stabile Einnahmen zu ermöglichen. Nachdem die OEW Ausbauprojekte im Gesellschaftsgebiet der BLS gegen eine entsprechende Vergütung durch die BLS durchführen lassen möchte, wird die Position des Unternehmens zumindest während der sicher mehrere Jahrzehnte dauernden Ausbauphase gestärkt. Hierdurch lassen sich auch unabhängig davon, wer eine Maßnahme letztendlich bezahlt, Synergieeffekte erzielen. Nachdem die Beteiligung der BLS an der OEW Breitband GmbH keine Risiken, aber gewisse Chancen bietet, ermächtigter der Gemeinderat den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der BLS für den Beitritt zu votieren.

Möblierung für die Kinderkrippe vergeben

Für die Ausstattung der in Bau befindlichen Kinderkrippe hat die Kindergartenleitung Angebote für folgende Möblierungsgegenstände eingeholt: Stühle, Betten, Teppich, Sofa/Kuschelecke, Bücherschrank, Tische Essen, Tisch spielen, Stiefelkaktus, Garderobe, Portfolioschrank, Personalstühle, Personaltisch, Schränke zur Abtrennung. Der Gemeinderat hat die Lieferung der benötigten Möbel zum Angebotspreis von 12.108,86 € an die Firma Fa. Roland Kuhn, Trochtelfingen, vergeben.

Weitere Gewerke für den Bauhof vergeben

Für den Neubau des Bauhofgebäudes in Pfronstetten hat der Gemeinderat weitere Gewerke vergeben. Die Estricharbeiten soll die Firma Moser & Thaler GmbH aus Albstadt für 6.307,60 € erledigen, die Elektroarbeiten die Firma PV Profi Montage GmbH aus Münsingen für 108.590,24 €. Bezüglich der Heizungs- und Sanitärarbeiten wurde die Gemeindeverwaltung ermächtigt, die Vergabe vorzunehmen. Die Angebotssumme des einzigen Bieters liegt deutlich über dem Kostenanschlag. Nachdem die Vergabe im sogenannten freihändigen Verfahren erfolgt, kann die Gemeinde hier noch nachverhandeln, diese Möglichkeit soll genutzt werden.

Planungsleistungen für den Bürgersaal „Rose“

Der Saal des ehemaligen Gasthauses Rose soll zum Bürgersaal umgebaut werden. Für diese Maßnahme mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von 1,3 Millionen Euro erhält die Gemeinde vom Land einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Höhe von 385.200 €. Für die Maßnahme müssen die Planungsleistungen in den Bereichen Elektrotechnik und Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) vergeben werden. Die elektrotechnischen Installationen werden erneuert, im notwendigen Umfang ist auch der Einbau von Medientechnik vorgesehen. Der genaue Umfang ist noch festzulegen. Die Planungsleistungen hierfür wurden auf der Grundlage der HOAI für voraussichtlich 23.668,90 € an das Ingenieurbüro Puscher GmbH, Schelklingen, vergeben. Im HLS-Bereich ist die komplette Erneuerung der Sanitäranlagen im Saalbereich, eine neue Wärmeverteilung und der Einbau einer Lüftungsanlage vorgesehen. Hier wurde ebenfalls auf der Grundlage der HOAI das Ingenieurbüro Hankiewicz, Geisingen für voraussichtlich 47.322,16 € beauftragt.

PV-Anlage für das Rathausdach

Im Haushaltsplan 2021 sind Mittel für eine PV-Anlage auf dem Dach des Rathausgebäudes in Pfronstetten vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung verfolgt mit dieser Maßnahme zwei Ziele: Zum einen soll ein weiterer Beitrag zum Gelingen der Energiewende geleistet werden, und zum anderen kann ein gewisser Anteil des erzeugten Stroms auch direkt für das Rathausgebäude genutzt werden, so dass sich auch monetäre Vorteile für die Gemeinde ergeben. Auf der Grundlage einer Projektierung durch die Klimaschutzagentur des Landkreises hat die Gemeindeverwaltung insgesamt sechs Fachbetriebe zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, von drei Betrieben ging letztlich ein Angebot ein. Die Angebote wurden von der Klimaschutzagentur geprüft, auch von den technischen Details her wurde das mit 22.870,99 € günstigste Angebot der Energiebude aus Sonnenbühl empfohlen. Die vorgeschlagenen Module vom Hersteller Trina (Wechselrichter: Huawei) und einer Leistung von 400 Wp ermöglichen eine Gesamtleistung von 15,2 kWp. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung zu.

Erschließung des Huldstetter Baugebiets

Im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Im Pfarrgarten“ in Huldstetten ist die Lieferung und Montage der benötigten Straßenbeleuchtung zu vergeben. Die Gemeindeverwaltung hat hierfür ein Angebot der Netze BW eingeholt. Vorgesehen ist, sieben Lichtpunkte zu installieren, als Lampentyp ist die Leuchte „Teceo“ von Schréder vorgesehen, die in den anderen Baugebieten ebenfalls zum Einsatz kommt. Das Angebot beläuft sich auf 10.087,63 € und ist aus der Sicht der Gemeindeverwaltung und des Bauleiters (Büro Beetz, Hayingen) angemessen. Bisher wurde in Pfronstetten die Lichtfarbe Neutralweiß (4.000K) eingesetzt. Aufgrund der Überarbeitung des Naturschutzgesetzes in Baden-Württemberg zum Januar 2021 müssen neue Beleuchtungsanlagen insektenfreundlich sein. Dies ist bei der Lichtfarbe 4.000K nicht gegeben. Vorgesehen ist deshalb die Lichtfarbe Warmweiß (3.000K). Die Lichtfarbe neutralweiß wäre nach wie vor preisneutral verfügbar, die Gemeindeverwaltung schlägt aber vor, die insektenfreundliche Lichtfarbe Warmweiß zu beauftragen. Bezüglich der Tief- und Straßenbauarbeiten steht die Gemeindeverwaltung in Preisverhandlungen mit der Fa. Storz, die aktuell die Ortsdurchfahrt in Huldstetten erneuert. Hier ist eventuell eine kurzfristige Vergabe möglich. Die Gemeindeverwaltung würde in diesem Fall den Gemeinderat schriftlich informieren und, sofern hierauf keine Bedenken geäußert werden, die Beauftragung vornehmen.

Das Büro Beetz hat außerdem bei den örtlichen Fachunternehmen Angebote für den Wasserleitungsbau angefordert. Nach erfolgter Angebotsprüfung wäre auch hier eine kurzfristige Vergabe möglich. Bezüglich der Vergabe wurde die selbe Vorgehensweise vorgeschlagen wie bei den Tief- und Straßenbauarbeiten. Der Gemeinderat stimmte den Vorschlägen insgesamt zu.

Fertigstellung der Erschließungsstraßen Drosselweg Aichstetten, Hans-Kürner-Weg Pfronstetten und Panoramaweg Tigerfeld

Im Haushaltsplan 2022 sind Mittel für die Fertigstellung der Erschließungsstraßen Drosselweg Aichstetten, Hans-Kürner-Weg Pfronstetten und Panoramaweg Tigerfeld vorgesehen. Aufgrund personeller Engpässe beim betreuenden Ingenieurbüro konnten die Maßnahmen bisher nicht ausgeschrieben werden. Besprochen ist, dass die Ausschreibung über die Sommermonate erfolgt, so dass die Maßnahmen idealerweise im Herbst noch zur Ausführung kommen könnten. Hierfür könnte es erforderlich werden, dass die entsprechenden Vergaben in der Sommerpause des Gemeinderats getätigt werden. Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwaltung zur Vergabe zu ermächtigen, wobei der Gemeinderat im Vorfeld schriftlich von den Vergabevorschlägen unterrichtet wird.

Vorbereitung der Bundestagswahl

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Hierfür muss die Gemeinde die Einteilung der Wahlbezirke festlegen. Entsprechend der seitherigen Praxis wurde vorgeschlagen, dass jeder Ortsteil einen eigenen Wahlbezirk bildet. Außerdem werden die Briefwahlstimmen wie seit 2009 üblich in einem eigenen Briefwahlvorstand ausgezählt. Dem stimmte der Gemeinderat zu, Denis Rudolf als Verantwortlicher für die Wahl wurde beauftragt, die notwendigen Wahlhelfer zu suchen. Bürgermeister Reinhold Teufel erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass es bei der zurückliegenden Landtagswahl in einigen Ortsteilen nicht einfach war, die notwendigen Wahlhelfer zu finden. „Nur wenn wir die erforderlichen Helfer haben, können wir in jedem Ortsteil Wahllokale anbieten. Gelingt dies nicht mehr, müssen wir die Zahl der Wahlbezirke reduzieren!“ machte Bürgermeister Reinhold Teufel deutlich. Er rief deshalb dazu auf, sich diesem Dienst an der Demokratie gegenüber offen zu zeigen, zumal auch ein Erfrischungsgeld als Anerkennung ausbezahlt wird.

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