Beschlüsse des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

Jahresbericht des Bauhofleiters

Seinen alljährlichen Bericht stattete Bauhofleiter Roland Kurz ab. Er ging kurz auf die zahlreichen abgewickelten Arbeiten in den vergangenen zwölf Monaten ein, hier war die Sanierung des undichten Dachs der Albhalle eine der größeren Herausforderungen. Unterstützt durch einen regionalen Zimmererbetrieb ist es hier zu einer guten Lösung gekommen. Bei der Neugestaltung des Aichelauer Friedhofs hatte der Bauhof die Pflasterarbeiten übernommen, die Vorarbeiten wurden von der Wegebaugerätegemeinschaft Albrand erledigt. Diese beiden Maßnahmen zeigen exemplarisch, wie der Bauhof eingesetzt werden soll, nämlich in Bereichen, die für die Truppe auch leistbar sind. Bürgermeister Reinhold Teufel widersprach in diesem Zusammenhang einem Gerücht, dass bei den Aufträgen die Kapazitäten überlastet würden. Die Priorisierung und zeitliche Einteilung erfolgt in engem Dialog, und es gibt tatsächlich mehrere Maßnahmen, die genau auch aus diesem Grund nicht abgearbeitet werden können. Roland Kurz berichtete weiter von Ergänzungen im Bereich des Fahrzeug- und Gerätebestands, die entsprechend der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat erfolgt sind. Erleichtert sind die Bauhofmitarbeiter auch darüber, dass der Bauhofneubau jetzt endlich starten kann und die aus Sicht des Bürgermeisters unzumutbaren Arbeitsbedingungen – keine eigenen Sanitär- und Sozialräume, weit verstreute Geräte- und Materiallager – endlich der Vergangenheit angehören. Die jüngsten personellen Veränderungen wurden ebenfalls angesprochen. Bauhofchef und Bürgermeister sind gleichermaßen zuversichtlich, dass durch eine anstehende schnelle Nachbesetzung hier wieder Stabilität geschaffen werden kann. Bürgermeister Reinhold Teufel bedankte sich namens des Gremiums für den Bericht und die geleistete Arbeit, der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Vergaben für das neue Bauhofgebäude

Der Gemeinderat hat am 24.03.2021 den Baubeschluss für den Neubau eines Bauhofgebäudes gefasst. Zu Umsetzung wurden in einer ersten Vergaberunde für die meisten Gewerke Angebote eingeholt. Die Submission (Eröffnung) der Angebote erfolgte am 20.05.2021. Die nachfolgende Angebotsprüfung durch die Büros Hartmaier & Partner bzw. Hankiewicz (Heizungs- und Sanitärarbeiten) hat dazu geführt, dass bei zwei Gewerken die Vergabeverfahren aufgehoben wurden: Bei den Estricharbeiten lag das einzige eingegangene Angebot deutlich über der Kostenschätzung und bei den Heizungs- und Sanitärarbeiten entsprach das einzige eingegangene Angebot in einem technischen Detail nicht dem Leistungsverzeichnis – dies ist aber notwendig, um eine bereits bewillige BAFA-Förderung in Anspruch nehmen zu können. Für beide Gewerke und für die Elektroarbeiten werden in einer zweiten Vergaberunde erneut Angebote eingeholt, die Vergabe soll dann in der Juli-Sitzung erfolgen. Insgesamt zeigte sich Bürgermeister Reinhold Teufel zufrieden mit den Ausschreibungsergebnissen, der aufgrund der aktuellen Marktlage befürchtete Preisschock blieb insgesamt betrachtet aus. Die Summe der Vorgeschlagenen Vergaben liegt sogar unter der Summe der jeweiligen Kostenschätzungen. Allerdings gab es durchaus gewisse Ausreißer: Die Erdarbeiten liegen deutlich unter dem Ansatz, hier kann der günstigste Bieter wohl besser mit den schwierigen Baugrundverhältnissen umgehen, als dies erwartet und eingepreist wurde. Dagegen liegen die Zimmererarbeiten deutlich über der Schätzung. Dies hatte aber nicht überrascht, da der Preis für Bauholz in kurzer Zeit sehr stark angestiegen ist. Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat auch im Vorfeld der Ausschreibung auch Stahlhallen zugelassen, letztendlich war aber kein entsprechendes Angebot eingegangen. Architekt Ralf Straub vom Büro Hartmaier & Partner ging kurz auf die einzelnen Gewerke ein und berichtete auch vom inzwischen mit den Baufirmen abgestimmten Bauzeitenplan: Demnach beginnen Mitte August die Erdarbeiten, Anfang September rückt der Rohbauer an und Ende Oktober soll mit dem Aufrichten begonnen werden. Wenn alles glatt läuft, ist der Baukörper an Weihnachten geschlossen, so dass im ersten Quartal 2022 der Innenausbau erfolgen kann. Nach Fertigstellung der Außenanlagen soll das Vorhaben Ende des zweiten Quartals 2022 abgeschlossen werden können. Dies vor Augen, stimmte der Gemeinderat den nachfolgenden Vergaben mit großer Mehrheit zu: Erdarbeiten: Fa. Blum, Ittenhausen (146.306,34 €), Glaserarbeiten: Fa. Gnannt, Reutlingendorf (34.392,40 €), Torbauarbeiten: Fa. Balla, Münsingen (39.328,01 €), Rohbauarbeiten: Fa. Brändle, Münsingen (415.377,89 €), Zimmerer-, Dachdecker und Klempnerarbeiten: ARGE Herter/Gulde, Hayingen/Trochtelfingen (401.026,79 €), Schlosserarbeiten: Fa. Ensle, Ehningen (10.793,30 €), Fliesenarbeiten: Fa. Müller, Münsingen (9.871,88 €), Gerüstbauarbeiten: Fa. Waidmann, Aichelau (21.166,53 €).

Bauhof erhält Pritschenfahrzeug

In der Vergangenheit wurde deutlich, dass zwei Fahrzeuge bei regulär vier Mitarbeitern im Bauhof nicht ausreichend sind. Bauhofleiter Roland Kurz hatte daher für das Jahr 2021 die Beschaffung eines zusätzlichen Fahrzeugs angemeldet, im Haushalt 2021 wurden hierfür 60.000 € eingeplant. Die Bedarfsermittlung ergab ein Pritschenfahrzeug mit Differentialsperre, Meiller-Dreiseitenkipper und Doppelkabine, einem zulässigen Gesamtgewicht von möglichst 7,0 Tonnen und einer Anhängelast von 3,5 t. Weiter standen eine Freisprecheinrichtung und ein Wechselrichter zum Laden von Akku-Werkzeugen im Pflichtenheft. Bauhofleiter Roland Kurz hat zusammen mit Gemeinderat Cölestin Waidmann entsprechende Angebote aller in Frage kommender Anbieter eingeholt und intensiv geprüft. Dabei erfüllte nur das Modell Iveco Daily 70C18HA8 D alle Anforderungen, das hierfür vorliegende Angebot des B+R Autohaus Ulm lag mit 69.008,10 € im oberen Mittelfeld der zwischen 59.000 € und 74.000 € reichenden Preisspanne. Für das Angebot sprach auch, dass eine Garantie von drei Jahren angeboten wird, bei allen anderen Anbietern war diese auf zwei Jahre beschränkt. Die Gemeinde besitzt bereits zwei Fahrzeuge des Modells Iveco Daily bei der Feuerwehr und ist mit der Qualität sehr zufrieden. Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung des Fahrzeugs und der hierfür notwendigen Erhöhung der Haushaltsmittel zu.

Bauhofabrechnung wird digitalisiert

Die Gemeinde Pfronstetten gehört im regionalen Vergleich sicher zu den Gemeinden, bei denen die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe schon am weitesten vorangeschritten ist. Nach der erfolgreichen Einführung eines digitalen Dokumentenmangagementsystems, das nicht nur in Pandemiezeiten ein effizientes Arbeiten unabhängig vom Standort des Mitarbeiters möglich macht, und der Umstellung der Gemeindekasse auf digitale Belegarchivierung (Rechnungen werden eingescannt und müssen nicht mehr aufwändig in Ordnern abgelegtw erden) soll jetzt in zwei Schritten auch die Erfassung und Abrechnung der Bauhofleistungen digitalisiert werden. Bisher haben die Bauhofmitarbeiter die erledigten Aufträge und die hierfür angefallene Arbeitszeit handschriftlich erfasst. Diese Stundenaufschriebe gingen dann an die Gemeindeverwaltung, wo sie in Exceltabellen erfasst wurden. Die Jahressummen dieser Tabellen wurden dann ausgewertet und zum einen händisch auf die einzelnen Kostenstellen verteilt und schließlich händisch auf den einzelnen Kostenstellen verbucht. Parallel dazu mussten die angefallenen Erschwerniszuschläge erfasst und im Personalabrechnungsprogramm eingegeben werden. Mit dem vom Kommunalen Rechenzentrum Komm.One angebotenen Bauhofmodul „Bauhofmanagement.Basis“ werden zunächst die im Rathaus laufenden Arbeitsschritte stark vereinfacht: Die Aufschriebe der Bauhofmitarbeiter müssen nur noch einmal erfasst werden, die Bildung der Jahressummen, die Verteilung und Verbuchung auf den einzelnen Kostenstellen und auch die Berücksichtigung der Erschwerniszuschläge übernimmt dann digital und ohne Medienbrüche das EDV-System. In einem zweiten Schritt werden dann die Bauhofmitarbeiter mit mobilen Endgeräten ausgestattet, in die sie direkt ihre jeweiligen Aufträge an- und abstempeln können. Dann entfällt für sie nicht nur das abendliche händische erfassen, auch die umfangreichen Dokumentationspflichten (wann wurde welcher Spielplatz kontrolliert) werden damit abgedeckt.

EDV-Anlage im Rathaus wird ausgetauscht

Bis zum Jahr 2017 wurde die EDV-Anlage im Rathaus auf fünf Jahre geleast. 2017 wurden dann die Gesamtkosten der Leasingraten mit den einmaligen Anschaffungskosten eines Kaufs der Anlage miteinander verglichen. Angesichts der schon damals niedrigen Zinssituation wurde festgestellt, dass ab einer Nutzungsdauer von vier Jahren der Kauf wirtschaftlicher ist als das Leasen. Deshalb wurde damals die neue Anlage gekauft, hierfür wurde ein Vor-Ort Servicevertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf der Laufzeit müsste sich die Gemeindeverwaltung selbst um die Geräte kümmern, was aber weder zeitlich noch von den technischen Möglichkeiten her möglich ist. Mit zunehmendem Alter der Geräte häufen sich die Probleme (insbesondere defekte Festplatten), die dann nur durch die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Dienstleistungen behoben werden können. Für die nächste Gerätegeneration, die ebenfalls gekauft wird, sollen nun aufgrund der überwiegend positiven Erfahrungen Garantie sowie Vor-Ort Service auf fünf Jahre ausgeweitet werden. Vorgesehen ist die Direktvergabe an das Rechenzentrum Komm.ONE. Die Gemeinde Pfronstetten ist Verbandsmitglied des Träger-Zweckverbands 4IT und kann deshalb von entsprechenden Großkundenrabatten profitieren. Das Rechenzentrum hat ein bestellfähiges, geprüftes Angebot zur Vergabe vorgelegt. Für einen Server, fünf Arbeitsplatzrechner mit entsprechenden Monitoren und zwei Notebooks, den entsprechenden Microsoft-Lizenzen und die Installation und Einrichtungen fallen somit Gesamtkosten in Höhe von 32.884,73 € an. Die Umsetzung ist für Mitte Oktober vorgesehen. Im Haushalt 2021 sind hierfür 40.000 € vorgesehen, so dass sich eine entsprechende Minderausgabe ergibt. Der Gemeinderat hat der Vergabe zugestimmt.

Elternbeiträge bei der Kleinkindbetreuung werden neu strukturiert und angepasst.

Miriam Fischer stellte dem Gemeinderat die Ausgangslage und die Vorschläge für die Zukunft vor. Derzeit werden für die Betreuung im Kindergarten „Maria Königin“ die Elternbeiträge wie folgt erhoben:

Für die Inanspruchnahme der Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) wird ein Zuschlag auf den Regelbeitrag in Höhe von 20 % erhoben, für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern (U3) in altersgemischten Gruppen wurde bisher ein Zuschlag von 30 % festgesetzt. Für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten hat sich das Gremium bei der Einführung der Betreuungsform zu Jahresbeginn 2014 für einen Zuschlag in Höhe von 50 % ausgesprochen.

Die Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags und der Kirchen in Baden-Württemberg haben sich in enger Abstimmung in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Frage befasst, in welcher Weise eine Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen kann. Sie sprechen sich nun dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 2,9 % zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen. Diese Steigerung bleibt wie bereits im vergangenen Jahr bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch die Elternhäuser gerecht zu werden. Gleichwohl ist es angesichts der rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies insbesondere deshalb, da in Baden-Württemberg ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge angestrebt werden soll.

Für das Kindergartenjahr 2021/2022 werden daher folgende Beiträge für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren empfohlen:

Da zum neuen Kindergartenjahr auch die Krippe in Betrieb gehen soll, kann künftig kein pauschaler Betrag mehr für Unterdreijährige festgesetzt werden. Für die Betreuung in Krippen haben die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen eine eigene Empfehlung ausgesprochen. Da vorgeschlagenen Sätze im Krippenbereich deutlich höher sind als im Kindergartenbereich und um den Eltern einen möglichst verhältnismäßigen Beitrag zu berechnen, wird eine Berechnung nach Altersgruppe vorgeschlagen. Bei Kindern U2 wird aus pädagogischen Gründen die Regelbetreuung (Vormittag und Nachmittag in der Einrichtung, über Mittag zuhause) nicht angeboten. Vielmehr gibt es bis auf weiteres nur das Angebot Vormittag mit VÖ oder Ganztag (zwei oder fünf Tage).

Für die Altersgruppe der Untereinjährigen wird der empfohlene Betrag zu 100 % angesetzt. Diese Altersgruppe benötigt den höchsten pädagogischen Aufwand, wird allerdings nur in Ausnahmefällen in die Einrichtung aufgenommen. Hier wurde aus der Mitte des Gemeinderats darum gebeten, klare Aufnahmekriterien zu formulieren, um Streitigkeiten vorzubeugen.

Weiter wurde die Gruppe der Ein- bis Zweijährigen gebildet. Diese wird etwa die Hälfte der Krippenkinder abdecken und einen hohen pädagogischen Aufwand erzeugen, weswegen hier ebenfalls 100 % des empfohlenen Beitrags angesetzt werden.

Für die Gruppe der Zwei- bis Dreijährigen werden 90 % des empfohlenen Betrags berechnet. Diese Gruppe benötigt weniger Aufwand als Kinder bis zwei Jahren, aber dennoch mehr, als Kinder über drei Jahren. Hieran schließt sich dann die Gruppe der Drei- bis Sechsjährigen, welche sich nach der eigenen Empfehlung für Kindergartenkinder richtet (ca. 58 % der Empfehlung für Krippenbetreuung). Das Verwaltungszentrum Riedlingen wird die Anpassung bzw. Festsetzung der Elternbeiträge dem Kirchengemeinderat wie oben aufgeführt ebenfalls vorschlagen. Bürgermeister Reinhold Teufel wies darauf hin, dass eigentlich der Kirchengemeinderat als Träger der Einrichtung diese wenig populäre Entscheidung zu fällen hat. Entsprechend der bisherigen Handhabung wird aber auch der Gemeinderat in diese Entscheidung miteinbezogen.

Parallel zur Betreuung der Kinder im Kindergartenalter besteht ein weiteres Angebot zur Betreuung von Grundschulkindern. Seit dem Schuljahr 2014/2015 konnten die Schulkinder der Wunderbuch-Grundschule das Ganztags-Betreuungsangbot im Kindergarten nutzen. Seit dem Kindergartenjahr 2020/21 besteht eine kommunale Schülerbetreuung, da die im Kindergarten hierfür vorhandenen Plätze für Kindergartenkinder benötigt wurden. Seither findet eine separate Betreuung in der Grundschule statt. Unberührt hiervon bleibt vorerst die Ferienbetreuung. Hier wurde nach ausgiebigen Dialogen mit der Grundschule, dem Kindergarten und dem Verwaltungszentrum Riedlingen darauf verzichtet, eine kommunale Alternative zu entwickeln. Grund hierfür war u. a., dass der Betreuungsbedarf bei den Grundschülern in den Ferien nicht sonderlich hoch ist, und ein kommunales Angebot hier schlichtweg unwirtschaftlich wäre. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Betriebsferien des Kindergartens. Hier wird es weiterhin kein Betreuungsangebot geben. Für die Ferienbetreuung im Kindergarten werden unverändert bis 14:00 Uhr 6,00 €/Tag zzgl. evtl. Mittagessen und bis 16:00 Uhr 10,00 €/Tag zzgl. evtl. Mittagessen erhoben.

In der anschließenden Aussprache wurde deutlich, dass ein umfassendes Betreuungsangebot mit einem angemessenen Preis aus Sicht der Eltern wichtiger ist als ein Billigangebot mit nur unzureichenden Betreuungsmöglichkeiten. In der Vergangenheit hat es sich bewährt, bei den Gebühren den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen zu folgen, dies wird auch in den Nachbargemeinden so gehandhabt. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Neustrukturierung und Anpassung der Gebühren zu.

Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung

Der Bebauungsplan „Bühl“, Huldstetten, wurde am 11.06.1986 als Satzung beschlossen und ist mit Bekanntmachung der Genehmigung durch das Landratsamt vom 13.08.1986 am 20.08.1986 in Kraft getreten. Bei der Gemeindeverwaltung wurde angefragt, ob die Festsetzung bezüglich der Dachfarbe modifiziert werden kann. Konkret geht es darum, auch andere Dachfarben als rot / rotbraun zuzulassen. Nachdem dies im angrenzenden Bebauungsplan „Bühl Erweiterung 1993“ bereits zugelassen ist, wird dies seitens der Gemeindeverwaltung befürwortet. Im Zuge dieser Änderung sollten sinnvollerweise auch weitere Punkte angepasst werden, die in anderen Plangebieten jeweils aus nachvollziehbaren Gründen geändert wurden. Dies wäre die Harmonisierung der Regelungen bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 24.04.2019 (zulässig bis 40 m³) und der Gebäudehöhe (4,70 m bergseits). Der Gemeinderat hat am 24.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für diese geplanten Änderungen gefasst. Die Entwürfe von Textteil und Begründung wurden gebilligt, die Auslegung wurde beschlossen. Im Mitteilungsblatt vom 01.04.2021 wurde dies öffentlich bekanntgemacht. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde mit Begründung vom 09.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist gingen keine Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung ein. Außerdem wurde das Landratsamt als Träger öffentlicher Belange zum Verfahren gehört. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 04.06.2021 mitgeteilt, dass nach dortiger Aktenlage der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1986 bereits zwei Mal geändert wurde, nämlich 1991 (Änderung der Baugrenze auf Flst. 247/2 und der Gebäudestellung auf den Flst. 245/12 und 245/8) und 1994 (textliche Änderung, Bestimmungen über die Stellungen der baulichen Anlagen entfallen). Diese beiden Änderungen wurden seinerzeit nicht zu den Bebauungsplanakten der Gemeindeverwaltung genommen, dies war bei Vorgängen aus den 1990er Jahren gelegentlich der Fall. Demnach handelt es sich bei der aktuellen Änderung um die 3. Änderung, was im Weiteren so berücksichtigt wird. Weiter hat das Landratsamt eine Änderung der Präambel im Hinblick auf die zu zitierenden Rechtsgrundlagen angeregt, diese Anregung wurde berücksichtigt. Neben diesen formellen Hinweisen wurden in materieller Hinsicht keine Bedenken, Anregungen und Hinweise geäußert. Das Änderungsverfahren wird von der Gemeindeverwaltung selbst durchgeführt, externe Kosten fallen nicht an. Mit dem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat das Änderungsverfahren abgeschlossen.

Vorbereitung der Jagdverpachtung 2022

Zum 01.04.2022 sind die bejagbaren Flächen der Gemeinschaftlichen Jagdbezirke im Bereich der Gemeinde Pfronstetten wie auch die Eigenjagdbezirksflächen der Gemeinde Pfronstetten wegen Ablauf der seitherigen Pachtverträge neu zu verpachten.

In Deutschland ist das subjektive Jagdrecht, also das Recht an der Jagd, untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Das vom subjektiven Jagdrecht zu unterscheidende Jagdausübungsrecht, also das Recht zur praktischen Ausübung der Jagd, ist mit einer Mindestgröße von zusammenhängendem Grundeigentum verknüpft. Die Ausübung des Jagdrechts ist nur in Jagdbezirken erlaubt. Alle Grundflächen innerhalb eines Jagdbezirks gehören diesem an. Ausgenommen hiervon sind die sogenannten befriedeten Bezirke, das sind die Ortslagen oder beispielsweise eingezäunte Gartengrundstücke im Außenbereich. Hat ein Grundeigentümer zusammenhängendes Grundeigentum mit einer Größe von mehr als 75 Hektar, so bildet dieses einen sogenannten Eigenjagdbezirk. Im Gemeindegebiet gibt es Eigenjagdbezirke des Landes, der Gemeinde und der Holzgerechtigkeiten Pfronstetten und Tigerfeld. Der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist jagdausübungsberechtigt. Er kann die Jagd dort in Eigenbewirtschaftung ausüben (persönlich, wenn er einen Jagdschein besitzt, von angestellten Jägern sowie durch Ausgabe von Jagderlaubnisscheinen) oder den Eigenjagdbezirk an pachtfähige Jäger verpachten. Alle übrigen Flächen werden von Gesetzes wegen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengeschlossen und von einer Jagdgenossenschaft verwaltet, in der die betreffenden Eigentümer kraft Gesetzes zusammengeschlossen sind. Wer mit welcher Fläche Mitglied ist, ergibt sich aus dem sogenannten Jagdkataster, das von der Jagdgenossenschaft zu führen ist.  Verwaltet wird die Jagdgenossenschaft vom Jagdvorstand. Entsprechend der erstmals 2009 für das Gemeindegebiet beschlossenen Jagdgenossenschaftssatzung ist dies der Gemeinderat. Das der Jagdgenossenschaft als Ganzes zustehende Jagdausübungsrecht im so entstandenen gemeinschaftlichen Jagdbezirk kann analog zum Eigenjagdbezirk in Eigenbewirtschaftung ausgeübt oder verpachtet werden. Auch die Flächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks müssen zusammenhängend sein. Nachdem die Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks im Ortsteil Aichelau von den Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der übrigen Ortsteile durch die Eigenjagdbezirksflächen des Landes und der Gemeinde „abgetrennt“ sind, besteht für Aichelau kraft Gesetzes ein eigenständiger gemeinschaftlicher Jagdbezirk, so dass im Gemeindegebiet zwei gemeinschaftliche Jagdbezirke vorhanden sind.

Bisher ist die Jagdausübung in den einzelnen Jagdbezirken wie folgt geregelt: Die Jagdausübung in den Eigenjagdbezirken des Landes wird vom Forstamt geregelt. Diese erfolgt entweder durch eigenes Personal (Förster), oder gegen Bezahlung durch private Jäger. Die Jagdausübung in den Eigenjagdbezirken der Gemeinde und der Holzgerechtigkeiten Pfronstetten und Tigerfeld erfolgt gemeinsam mit der Jagdausübung in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Die Flächen sind unterteilt in die Jagdbögen

0101 und 0102 – Aichelau          1.251,4 ha
0201 – Aichstetten Nord                277,7 ha
0202 – Aichstetten Süd                 497,8 ha
0301 – Geisingen                         400,9 ha
0401 – Huldstetten Ost                  480,8 ha
0402 – Huldstetten West               410,9 ha
0501 – Pfronstetten Nord               323,3 ha
0502 – Pfronstetten West              326,4 ha
0601/0602 – Tigerfeld                   663,3 ha

an insgesamt zwölf Pächter verpachtet. Die Abgrenzung der einzelnen Jagdbögen und die Pächter können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.

Die Erträge aus der Verpachtung stehen in Eigenjagdbezirken dem jeweiligen Eigentümer, bei den gemeinschaftlichen Jagdbezirken der Jagdgenossenschaft zu. Diese hat in einer Satzung zu regeln, wie die Erträge zu verwenden sind. In der Satzung der Jagdgenossenschaft Pfronstetten ist geregelt, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung zweckgebunden der Gemeinde für den Wald- und Feldwegebau zur Verfügung gestellt wird. Allerdings kann jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der jeweilige Anteil ergibt sich aus dem Verhältnis der Flächen an den Gesamtflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird seither jährlich vom Gemeinderat festgestellt, diese Feststellung bildet dann die Grundlage der Ermittlung des Auszahlungsanspruches. Die allermeisten Mitglieder der Jagdgenossenschaft stehen solidarisch zur Satzungsregelung und stellen Ihren Anteil für den Wald- und Feldwegebau zur Verfügung, einige wenige haben jedoch entsprechende Auszahlungsanträge gestellt.

Die Gemeinde hat zur Vorbereitung der anstehenden Neuverpachtung die seitherigen Jagdpächter schriftlich kontaktiert. Mit diesen wird in Kürze ein Gespräch stattfinden. Dabei sollen mögliche Rahmenbedingungen für die Neuverpachtung besprochen werden, die Jagdpächter erhalten auch die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge vorzutragen. Außerdem ist vorgesehen, die Vorstände der Ortsbauernverbände und der Holzgerechtigkeiten zu einem weiteren Gespräch einzuladen, um auch deren Erfahrungen und Vorstellungen für die Zukunft mit in das Verfahren aufzunehmen.

Parallel dazu ist das erwähnte Jagdkataster aufzustellen bzw. zu aktualisieren. Bisher hat dies die Gemeindeverwaltung mit eigenen Mitteln vorgenommen. Aufgrund gestiegener rechtlicher Ansprüche und auch um möglichen Anfechtungen von Entscheidungen der Jagdgenossenschaft vorzubeugen, wurde das Büro Gauss aus Rottenburg, das die Gemeindeverwaltung beim Geografischen Informationssystem betreut, mit der Erstellung beauftragt. Die Kosten hierfür liegen bei rund 4.200 €.

Bis zum Herbst sollen die Rahmenbedingungen für die Jagdverpachtung festgelegt werden. Dazu gehören die Abgrenzung der einzelnen Jagdbögen und insbesondere der Pachtpreis und die Übernahme der Kosten für Wildschäden und die Wildschadensverhütung im Wald. Hierbei sollen die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den seitherigen Jagdpächtern und den Vorständen der Ortsbauernverbände und der Holzgerechtigkeiten berücksichtigt werden. Im Oktober sollen dann die Jagdgenossenschaftsversammlungen für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Aichelau und den gemeinschaftlichen Jagdbezirk des übrigen Gemeindegebiets (= Jagdgenossenschaft Pfronstetten) einberufen werden. Diese müssen dann über die künftigen Satzungen und damit auch darüber entscheiden, wer die Jagdgenossenschaft verwalten soll (weiterhin der Gemeinderat oder ein gewählter Vorstand aus der Mitte der Jagdpächter) und wie der Reinertrag verwendet werden soll. Im Nachgang hierzu können dann die zu verpachtenden Jagdbögen ausgeschrieben werden. Sofern die seitherigen Pächter weiterhin pachtinteressiert sind und von den Vorständen der Ortsbauernverbände und der Holzgerechtigkeiten kein Ausschluss einzelner Pächter gefordert wird, könnte auf eine großräumige Ausschreibung verzichtet werden. Vielmehr sollen lediglich die örtlichen bzw. regionalen Pachtinteressenten auf die Pachtmöglichkeit hingewiesen werden. Die Verpachtungsentscheidung selbst wäre dann zum Jahresende 2021 geplant, wobei vor der verbindlichen Entscheidung durch den Gemeinderat eine weitere Anhörung der Vorstände der Ortsbauernverbände und der Holzgerechtigkeiten vorgesehen wäre.

Um den kompletten Prozess der Neuverpachtung zu begleiten, hat der Gemeinderat die Bildung eines Jagdausschusses beschlossen. Diesem Ausschuss gehören neben dem Bürgermeister Gemeinderat Michael Zirkel für die Jagdgenossenschaft Aichelau und die Gemeinderäte Thomas Renner und Ernst Störkle für die Jagdgenossenschaft Pfronstetten an. Der Jagdausschuss ist dann bei den erwähnten Gesprächen mit den seitherigen Jagdpächtern und den Vorständen der Ortsbauernverbände und der Holzgerechtigkeiten mit dabei. Der Gemeinderat hat dieser Vorgehensweise zugestimmt.

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