Beschlüsse des Gemeinderats

In der Sitzung des Gemeinderats am 19.05.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Bedarfsplan für den Kindergartenbereich

Im Gemeinderat ist jährlich der Bedarfsplan für den Kindergartenbereich vorzustellen. Aktuell bietet der in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde stehende Kindergarten Maria Königin in Pfronstetten drei Gruppen an: Alle drei Gruppen sind altersgemischt und bieten die Regel- und die Halbtagsöffnungszeit an. Zwei Gruppen können 25 Kinder aufnehmen. In der dritten Gruppe, der Ganztagsgruppe, können nur 22 Kinder aufgenommen werden, davon maximal zehn Ganztagskinder. Kinder unter drei Jahren belegen jeweils zwei Plätze in ihrer Gruppe. Außerdem ist in der Gemeinde eine Tagesmutter tätig, die aktuell zwei Pfronstetter Kinder betreut.

Die Geburtenstatistik zeigt eine stabile Geburtenrate von durchschnittlich 15 Kindern, auch wenn die Zahl für 2020 leicht darunterlag. Aufgrund einer Änderung der Betriebserlaubnis – die bisherige Kleingruppe wurde in eine Regelgruppe umgewandelt, wodurch nun mehr Plätze zur Verfügung stehen – war es im Kindergartenjahr 2019/2020 möglich, alle Kinder unterzubringen. Aufgrund der Erfahrungen der vorangegangenen Jahre wurde in diesem Jahr erstmals ein zentraler verbindlicher Anmeldetermin eingeführt, um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können. Diese Handhabung hat sich bewährt. Verstärkt hat sich der Trend zur U-3-Betreuung. Nachdem jedes U3-Kind zwei Plätze belegt, musste deshalb die Betreuung der Schulkinder (die jeweils auch einen Platz belegen) aus dem Kindergarten herausgenommen werden, um allen Kindern einen Besuch der Einrichtung zu ermöglichen. Deshalb wird Betreuung der Schulkinder über die Grundschule gewährleistet, aufgrund der Corona Pandemie konnte das Angebot aber erst im Juni 2020 starten. Im Kindergartenjahr 2020/2021 wurde am verbindlichen Anmeldetermin festgehalten. Aufgrund der Änderung der Betriebserlaubnis zum vorangegangenen Kindergartenjahr war es wiederum möglich, allen angemeldeten Kindern eine Betreuung anzubieten, auch weil in diesem Kindergartenjahr die Schulkindbetreuung durch die kommunale Schülerbetreuung abgedeckt wird. Im letzten September und damit pünktlich zum Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 wird der Anbau für die Krippengruppe fertiggestellt. Das hierfür notwendige Betriebserlaubnisverfahren läuft derzeit. Beantragt wurde eine Kleinkindgruppe, welche eine Aufnahme von bis zu zehn unter dreijährigen Kindern ermöglicht. Auch für das kommende Kindergartenjahr wurde ein zentraler Anmeldetermin eingerichtet, über welchen die Eltern sowohl über das Mitteilungsblatt der Gemeinde als auch über persönliche Anschreiben per Post informiert wurden.  Die Familien hatten so die Möglichkeit, ihren konkreten Betreuungsbedarf zu äußern. Dabei hat sich gezeigt, dass allen angemeldeten Kindern ein Betreuungsplatz zu den gewünschten Zeiten zur Verfügung gestellt werden kann. Aktuell sind im Kindergarten noch vier Plätze frei, welche bspw. für hinzuziehende Familien genutzt werden können. In der neu geschaffenen Krippengruppe werden bis zum Ende des Kindergartenjahres neun von zehn Plätzen belegt sein. Der Gemeinderat hat vom Bedarfsplan Kenntnis genommen.

Ausbau der touristischen Infrastruktur

Mit dem PhänoPfad Pfronstetten hat die Gemeinde Pfronstetten im Jahr 2006 erstmals in Richtung touristische Infrastruktur investiert. Die Anlegung des Premiumwanderwegs „hochGEHackert“ im Jahr 2019 und die vor kurzem durchgeführte Erneuerung einzelner Elemente des PhänoPfad Pfronstetten sind als weitere Schritte in diese Richtung zu sehen. Der Gemeinderat hat mehrfach seinen Willen dazu bekundet, weitergehende Maßnahmen dieser Art anzugehen. Seit dem Jahr 2018 ist Frau Andrea Zürn aus Aichstetten in diesem Bereich für die Gemeinde tätig. Neben der konzeptionellen Betreuung der Erneuerung und Weiterentwicklung des PhänoPfads Pfronstetten wurde sie auch beauftragt, Ideen für die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur insgesamt zur entwickeln. Der hierfür aus den Reihen des Gemeinderats besetzte „PhänoPfad-Ausschuss“ begleitet diese Arbeit. Im vergangenen Jahr wurde schließlich festgelegt, die eher technisch zu sehenden Aufgabe der Instandsetzung bzw. Erneuerung mit der auf Spielgeräte spezialisierten Firma Janko aus Bad Urach abzuwickeln. Als weiteren Baustein für die touristische Infrastruktur wurde von Frau Zürn die Anlegung eines Trimmdich-Pfads vorgeschlagen, der weitgehend aus naturnahen Sportgeräten bestehen soll. Neben einer Angliederung an den PhänoPfad im Bereich Tiefental käme für diese Anlage grundsätzlich auch der Bereich des Sportgeländes in Pfronstetten in Frage. Parallel dazu hat die Gemeindeverwaltung Überlegungen angestellt, im Bereich des Wanderparkplatzes an der B 312 bzw.  des angrenzenden Sportgeländes Stellplätze für Wohnmobile einzurichten. Dort übernachten aufgrund der guten Platzverhältnisse und der gegebenen Anbindung an den Premiumwanderweg „hochGEHackert“ schon jetzt immer wieder Wohnmobillisten, obwohl dort keinerlei Infrastruktur vorhanden ist. Durch die unlängst erfolgte Instandsetzung der Grillhütte mit neuer Grillstelle und Sitzmöglichkeit durch den Schwäbischen Albverein wurde der Bereich weiter aufgewertet.

Die Gemeindeverwaltung hat deshalb geprüft, ob für beide Teilprojekte – den Trimmdich-Pfad und die Wohnmobilstellplätze – Fördermittel des Landes beantragt werden können. Mit der letzten Änderung der Verwaltungsvorschrift für das Tourismusinfrastrukturförderprogramm (TIP) wurden ausdrücklich auch Wohnmobilstellplätze als förderfähig mit aufgenommen. Weiter werden hier Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die touristische Entwicklung der Kommune von Bedeutung sind, genannt. Der Zuschusssatz beträgt bei gewerblichen Vorhaben 20 % der Bau- und Nebenkosten. Die zuwendungsfähigen Kosten dürfen 50.000 € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze). Nicht förderfähig sind Kosten für Grunderwerb, sämtliche Erschließungskosten und Eigenleistungen. Für den Antrag werden umfangreiche Unterlagen benötigt. Das Vorhaben muss sich außerdem in ein kommunales Gesamtkonzept zur touristischen Entwicklung einpassen, welches für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren) und nach Möglichkeit mit den mit den Nachbarkommunen abzustimmen ist. Und letztlich darf die Gesamtsumme der Förderungen für die Gemeinde (de-minimis-Beihilfen, auch ELR!) in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 € nicht übersteigen. Allein schon wegen der ELR-Förderung für den Umbau des Saals im Gasthaus Rose kann die Gemeinde somit bis 2023 keine Förderung aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm beantragen. Auch sonst wären die Anforderungen sehr hoch: Das Gesamtkonzept zur touristischen Entwicklung müsste in Zusammenarbeit mit einem Tourismus-Fachbüro erstellt werden. Insgesamt befürchtet die Gemeindeverwaltung, dass die (ungewisse) Förderung letztendlich niedriger wäre als der Aufwand, der hierfür betrieben werden müsste. Dem Gemeinderat wurde deshalb vorgeschlagen, bei den genannten Maßnahmen auf die Beantragung von Fördermitteln zu verzichten. Dann müssten auch keine Fristen abgewartet werden, so dass die Anlegung der Wohnmobil-Stellplätze im Zusammenhang mit der Erschließung des Sportgeländes erfolgen könnte. Aufgrund der Vielzahl der Projekte, die aktuell in der Gemeinde laufen, sieht sich die Gemeindeverwaltung außerstande, die Anlegung des Trimmdich-Pfads ebenfalls in diesem Jahr anzugehen. Dieses Projekt soll deshalb ins Haushaltsjahr 2022 verschoben werden. Der Gemeinderat hat der vorgeschlagenen Vorgehensweise zugestimmt.

Bebauungsplans „Wilsinger Straße – westliche Erweiterung“ wird geändert

Der Bebauungsplan „Wilsinger Straße – westliche Erweiterung“, Pfronstetten, wurde 2006 als Satzung beschlossen und ist mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 2007 in Kraft getreten. Zur Ermöglichung eines Bauvorhabens soll die zulässige Gebäudehöhe, gemessen auf der Bergseite von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zum Schnitt von Außenwand und Dachhaut, von 3,60 m auf 4,70 m angehoben werden. Diese Änderung wurde bereits bei mehreren Bebauungsplänen so vorgenommen. Die Gemeindeverwaltung hat vorgeschlagen, im Rahmen dieser Änderung zwei weitere Punkte zu ändern, die in anderen Bebauungsplangebieten ebenfalls geändert wurden: So soll die Regelungen für die nicht überbaubaren Flächen mit den in der Gemeinde festgelegten Vorgaben harmonisiert werden. Wie in anderen Baugebieten auch, sollen dort Nebenanlagen, soweit es sich um Gebäude handelt, bis zu einem umbauten Raum von 40 m³ zulässig sein. Der Bereich zwischen Baugrenze und Verkehrsfläche (Vorgartenfläche) soll aber von einer Bebauung freigehalten werden. Auch die Vorgabe, dass Garagen in massiver Bauart auszuführen sind, soll entfallen. Damit sollen auch Garagen aus Holz (nachwachsender Rohstoff) zugelassen werden. Die Änderung kann von der Gemeindeverwaltung selbst vorgenommen werden, so dass keine externen Kosten anfallen. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss gefasst und damit das Verfahren eingeleitet.

Planungsleistungen vergeben

Für den geplanten Neubau eines Bauhofgebäudes in Pfronstetten sin die Planungsleistungen für den Bereich Elektrotechnik zu vergeben. Die Baukosten in diesem Bereich liegen Ausweislich der jüngsten Kostenberechnung bei netto 88.000 €. Die Gemeindeverwaltung hatte vorgeschlagen, diese Leistungen auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an das Büro E-Plan Mändle aus Machtolsheim zu vergeben. Mit diesem Büro arbeitet die Gemeinde auch bei anderen Projekten zusammen. Die Maßnahme wird in Honorarzone II unten eingestuft. Für die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-7 fallen Honorarkosten in Höhe von 16.528,95 € an. Bauleitung, Aufmaß- und Rechnungsprüfung werden nach Aufwand abgerechnet. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt.

Küchenmöblierung für den Kindergartenanbau

Der Erweiterungsbau für den Kindergarten Pfronstetten ist weiter vorangeschritten, nach Lage der Dinge kann die zusätzliche Krippengruppe wie geplant zum Kindergartenjahr 2021/2022 in Betrieb gehen. Dabei soll die Gruppe schrittweise bis zur vollen Belegungszahl gefüllt werden, entsprechende Anmeldungen liegen bereits vor. Im Personalraum sind eine Teeküche sowie Spinde für die Mitarbeiterinnen vorgesehen. Für den Gruppenraum solle eine Küche beschafft werden, in der zusammen mit den Kindern gekocht werden soll. Die entsprechende Lieferung und Leistung soll auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie freihändig vergeben werden, hierfür wurden per E-Mail bei fünf Anbietern Angebote angefragt. Das günstigste Angebot, entspricht nicht in allen Details dem, was seitens der Gemeinde angefragt wurde. Aus diesem Grund spricht hat die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, trotz des Mehrpreises von ca. 8% zum Angebotspreis von 20.356,73 € an den zweitgünstigsten Anbieter, die Firma Schmid aus Pfronstetten, zu vergeben. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Reinertrags aus der Jagdverpachtung festgestellt

Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Pfronstetten wurde von der Jagdgenossenschaftsversammlung durch Beschluss vom 09.03.2016 auf den Gemeinderat übertragen. Zur den damit übertragenen Aufgaben gehört auch die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und damit verbunden die Feststellung des Reinertrags aus der Verpachtung jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahrs. Im Wirtschaftsjahr 2020/2021 stehen Einnahmen in Höhe von 22.242,92 € Ausgaben in Höhe von 2.221,99 € entgegen. Die Gemeindeverwaltung erhält für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft einen Anteil von 10% der Erträge (2.224,29 €). Somit ergibt ein Reinertrag aus der Jagdverpachtung in Höhe von 17.796,64 €. Dieser Betrag ist maßgeblich für die Berechnung der Auszahlungsansprüche der Eigentümer von bejagbaren Flächen (Auskehransprüche). Der Auskehrsatz errechnet sich durch die Verteilung des Reinertrags durch die bejagbare Fläche. Bei einer bejagbaren Fläche von insgesamt 4.609 ha liegt der Auskehrsatz im Jagdjahr 2020/2021 somit bei 3,86 € pro Hektar. Die Jagdgenossenschaft hat beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdverpachtung – soweit er nicht im Wege der Auskehrung an die Grundstückseigentümer ausbezahlt wird – der Gemeinde zweckgebunden zur Unterhaltung der Wald- und Feldwege übertragen werden soll. Aus diesen Mitteln werden auch die Zuweisungen an die örtlichen Holzkassen für deren Wegebaumaßnahmen finanziert. Der Gemeinderat hat den Reinertrag wie vorgelegt festgestellt. Bürgermeister Reinhold Teufel kündigte an, dass der Reinertrag im laufenden Jagdjahr deutlich niedriger ausfallen wird: Im Vorfeld der im kommenden Jahr anstehenden Jagdverpachtung muss für beide Jagdgenossenschaften im Gemeindegebiet (Aichelau und der restliche Bereich) das Jagdkataster aufgestellt werden.

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