Änderung des Bebauungsplans „Fölltörle“, Aichelau

Änderung des Bebauungsplans „Fölltörle“, Aichelau und der Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Fölltörle“, Aichelau (Bebauungsplanentwurf „Fölltörle Fassung 2021“) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit, Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 21.04.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Fölltörle sowie die hierzu ergangenen örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Bebauungsplanentwurf „Fölltörle Fassung 2021“). Die Entwürfe der Bebauungsplanänderung und der Örtlichen Bauvorschriften wurden gebilligt, deren öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung wurde beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung des Bebauungsplanes beabsichtigt der Vorhabenträger bauliche Ergänzungen innerhalb des Plangebietes. Diese sind auf Grundlage der im seit 22.07.2010 rechtskräftigen Bebauungsplan „Fölltörle“ ausgewiesenen Baugrenzen nicht umsetzbar. Im westlichen Bereich des Plangebietes soll an die bestehenden Fahrsilos eine Überdachung angebaut werden in der später Material trocken gelagert werden kann. Hierzu wird die Baugrenze 5 m gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan nach Süden verschoben.

Im Bereich des als Fläche für die Rückhaltung von Dachflächenwasser (M3) vorgesehenen Bereich sollen Getreidesilos errichten werden. Dazu ist es erforderlich die bisherige Fläche für die Rückhaltung von Dachflächenwasser weiter nach Westen zu verschieben. Auch hier wird die Baugrenze so angepasst, dass das geplante Bauvorhaben innerhalb der überbaubaren Fläche liegt. Durch die Verschiebung der Fläche für die Rückhaltung von Dachflächenwasser, wird in ein ausgewiesenes Pflanzgebot eingegriffen. Die Reduzierung dieses Pflanzgebotes wird durch die Verbreiterung des Pflanzgebotes im Westen von ursprünglich 10,00 m auf dann 15,00 m ausgeglichen. 

Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt, begrenzt:

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von ca. 5,40 ha.

Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch geändert wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Im Einzelnen gilt für die Änderung des Bebauungsplanentwurfs die Planzeichnung (Teil A), der Schriftliche Teil (Teil B 1.) und die Örtlichen Bauvorschriften (Teil B 2.) jeweils mit dem Datum vom 21.04.2021.

Die Entwürfe für die Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften werden mit der Begründung vom 21.04.2021 sowie der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vom 21.04.2021, von Freitag, dem 07.05.2021 bis Montag, dem 07.06.2021, je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten) während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

eingestellt. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 07.06.2021, Stellungnahmen während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Pfronstetten (Anschrift siehe vorstehend) mündlich zur Niederschrift vorbringen oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Pfronstetten richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Pfronstetten, den 29.04.2021

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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