Beschlüsse des Gemeinderats

In seiner Sitzung am 21.04.2021 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 festgestellt

Die Gemeindeverwaltung Pfronstetten hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2019 von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-BW) umgestellt. Hieraus ergibt sich die Einführung der doppelten Buchführung, wodurch das Rechnungswesen sich künftig in die Ergebnis-, Finanz-, und Vermögensrechnung (Bilanz) gliedert.

Die Vermögensrechnung wird als Eröffnungsbilanz erstmalig zum 01.01.2019 aufgestellt und dient als Grundlage für die Erstellung aller künftigen Jahresabschlüsse. Aus diesem Grund war es auch sehr wichtig, hier sehr sorgfältig zu arbeiten.  Inhalt der Eröffnungsbilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen zu Kapitalposition (Eigenkapital), Sonderposten und Schulden zum Stichtag 01.01.2019. Die Bilanz gibt den Vermögens- und Schuldenstand der Gemeinde Pfronstetten entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen wieder. Die Gemeindeverwaltung hat als erste Gemeinde in der Region, die zum Jahr 2019 umgestellt hat, mit fachlicher Unterstützung durch einen externen Dienstleister nunmehr die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 aufgestellt.

Kämmerer Tim Scheible stellte das Werk vor. Demnach beläuft sich das Aktiv- und Passivvermögen auf 42.076.061,33 €. Unter Berücksichtigung von Sonderposten liegt die Eigenkapitalquote bei 69,85%. Die liquiden Mittel der Gemeinde lagen zu Jahresbeginn 2019 bei rund 21,9 Millionen Euro. Dies resultierte daraus, dass die Gemeinde 2018 hohe Gewerbesteuereinnahmen hatte, die daraus resultierenden Umlagen an Land und Kreis aber erst 2020 abgeflossen sind. Hierfür sind in der Eröffnungsbilanz Rückstellungen mit 8,3 Millionen Euro ausgewiesen. An unbebautem Vermögen hat die Gemeinde rund 8,4 Millionen Euro, die bebauten Grundstücke du grundstücksgleiche Rechte wurden mit 1,8 Millionen Euro bewertet. Insgesamt beläuft sich das Infrastrukturvermögen der Gemeinde auf 7,6 Millionen Euro. Die noch nicht abgeschriebenen Maschinen, Fahrzeuge und technischen Güter hatten zum 01.01.2019 einen Bilanzwert von rund 327.000 €. Mit rund 266.000 € ist die Gemeinde an Wasserversorgungszweckverbänden, dem kommunalen Rechenzentrum, der Breitbandversorgungsgesellschaft BLS und der Wegebaugerätegemeinschaft Albrand beteiligt, außerdem gibt es eine Einlage von 750 € bei der Volksbank Münsingen und von 205 € bei der Holverwertungsgenossenschaft Oberschwaben. Anfang 2019 hatte die Gemeinde noch rund 334.000 € Schulden, die inzwischen weitestgehend zurückbezahlt wurden. Der Gemeinderat stellte die Eröffnungsbilanz einstimmig fest, diese ist nun der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Bürgermeister Reinhold Teufel bedankte sich ausdrücklich bei Kämmerer Tim Scheible, seiner Stellvertreterin Miriam Fischer und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung für die wirkliche Fleißarbeit, die erbracht wurde. Nicht nur einmal mussten bis spät in die Nacht alte Rechnungsakten gewälzt werden, es mussten Bilanzierungsoptionen geprüft und entschieden werden. „Es handelt um nichts weniger als um ein Jahrhundertwerk, denn alle künftigen Abschlüsse der Gemeinde werden auf diesen Daten aufbauen“, machte der Bürgermeister deutlich.

Bebauungsplan Fölltörle wird neu gefasst

Im Jahr 2010 wurde der Bebauungsplan „Fölltörle“ beschlossen, damit wurden die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Biogasanlage sowie für ein Wohnhaus am westlichen Ortsrand von Aichelau geschaffen. Der Bebauungsplan ist seit dem 22.07.2010 rechtskräftig. Im Zuge der Weiterentwicklung des Betriebs sollen nun im westlichen Bereich des Plangebietes ein Getreidesilo errichtet und an die bestehenden Fahrsilos eine Überdachung angebaut werden. Hierfür muss die Baugrenze in einem Teilbereich nach Süden verschoben werden. In diesem Bereich ist bisher eine Fläche für die Rückhaltung von Dachflächenwasser (M3) vorgesehenen. Diese Nutzung soll deshalb nach Westen verschoben werden. Hierdurch wird wiederum in ein ausgewiesenes Pflanzgebot eingegriffen. Diese Reduzierung wird durch die Verbreiterung des Pflanzgebotes an der Westgrenze von ursprünglich 10,00 m auf dann 15,00 m ausgeglichen. Nachbarschützende Belange sind nach Lage der Dinge nicht betroffen. Die geplante Änderung führt zudem nicht zu einer grundsätzlichen Änderung des Planungskonzeptes der Gemeinde. Aus diesem Grund kann das Änderungsverfahren des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.

Die Gemeinde muss entsprechend der INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Union künftig alle Bebauungspläne im Gemeindegebiet online zugänglich machen. Hierfür werden künftig laufende Kosten für jeden einzelnen Bebauungsplan anfallen, dies gilt auch für Änderungsbebauungspläne. Um zu vermeiden, dass im Planbereich diese Kosten für zwei Bebauungspläne anfallen (den ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 2010 und den jetzt geplanten Änderungs-Bebauungsplan), wird der Bebauungsplan formal nicht geändert, sondern durch eine neue Fassung („Fassung 2021“) ersetzt. Dies erleichtert zu dem auch die künftige Prüfung der bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten. Der Gemeinderat hat mit dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss das Verfahren in Gang gesetzt.

Digitalfunkgerät für das Pfronstetter Feuerwehrgerätehaus

Im Zuge der Umstellung der Feuerwehrfahrzeuge vom altbekannten 4-Meter Analogfunk auf den Digitalfunk müssen auch die Feuerwehrhäuser ertüchtigt werden, damit der Funkverkehr zwischen Gerätehäusern und Fahrzeugen sowie Gerätehäusern und der Leitstelle Reutlingen gewährleistet ist. Der Gemeinderat hat der Beschaffung eines entsprechenden Digitalfunkgeräts für 10.410,08 € zugestimmt.

Alle Feuerwehrfahrzeuge wurden zwischenzeitlich auf den Digitalfunk umgerüstet. Als weitere Maßnahme muss nun auch die Funkzentrale 1/00 des Gerätehauses Pfronstetten umgerüstet werden. Der Landkreis Reutlingen hat mit der Firma KTF Selectric aus Ehningen entsprechende Rahmenverträge abgeschlossen, damit die Kommunen zu vergünstigten Konditionen Digitalfunkgeräte beschaffen können.

Für den Digitalfunk im Feuerwehrgerätehaus liegt der Gemeinde Pfronstetten ein Angebot zum Preis von 10.410,08 € vor. In diesem Preis ist ein Funkgerät, ein sogenanntes „Bundle ORCA17“ sowie die notwendige EDV-Verkabelung und Arbeitszeit inbegriffen. Beim ORCA17 handelt es sich um einen kleinen Funkarbeitsplatz, mit welchem auch auf mehreren Funkkanälen gleichzeitig gefunkt werden kann. Diese Funktion ist beispielsweise bei einem Sturmschaden notwendig, da das Feuerwehrgerätehaus die Aufträge per Funk und Fax empfängt und diese dann per Funk an die eingesetzten Fahrzeuge weitergeben muss. Es findet in so einem Fall kein Kontakt zwischen Feuerwehrfahrzeugen und der Leitstelle statt. Nach Rücksprache mit dem Feuerwehrbedarfsplanersteller stellt dieser kleine Funktisch das absolute Minimum in einem Feuerwehrgerätehaus dar. Nichtsdestotrotz sei diese für den erforderlichen Einsatz ausreichend. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2021 bereitgestellt.

Schlegelmulcher für den Bauhof

Der Bauhof hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 einen Schlegelmulcher beantragt. Nachdem im Vorfeld weder der Nutzen noch die Frequentierung bekannt waren, wurde vereinbart, den Schlegelmulcher zunächst zu mieten. Der Bauhof konnte ein Gerät des Fabrikats AS 901 SM bei der Firma Klekler anmieten. Nach gut 50 Betriebsstunden kann die Notwendigkeit der Maschine vom Bauhof bestätigt werden, im Haushalt 2021 wurden daher entsprechende Mittel bereitgestellt. Nachdem die Vorführmaschine der Firma Klekler nur durch den Bauhof Pfronstetten genutzt wurde, wurde Maschine (Neupreis 7.913,50 €) zum reduzierten Angebotspreis von 6.634,25 € erworben.

Planungsleistungen für Nahwärmezentrale vergeben

Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt, in der Trägerschaft eines noch zu gründenden Eigenbetriebs im Ortsteil Pfronstetten ein Nahwärmenetz errichten zu lassen. Die Leistungen Planung und Bauleitung für das Wärmenetz wurden bereits an das Zelsius GmbH aus Donaueschingen beauftragt. Als zweite Komponente sind die Leistungen Planung und Bauleitung für die Wärmeerzeugungsanlagen zu vergeben. Bei einer Honorierung auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) würde sich ein Gesamthonorar von 14,6% der Nettobaukosten ergeben. Das Planungsbüro Zelsius bietet an, diese Leistungen für pauschal 12% der festgestellten Nettobaukosten zu erbringen. Eine solche Abweichung von der HOAI ist möglich und wird auch grundsätzlich akzeptiert, wenn die Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Anbieters gesichert ist. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist dies gegeben.

Die Gemeindeverwaltung geht von Netto-Baukosten in Höhe von 1,9 Millionen Euro aus. Dem entsprechend würde das Planungshonorar bei einer Realisierung in dieser Ausdehnung bei ca. 228.000 € liegen. Die Beauftragung würde stufenweise erfolgen. Für die bis zum Baubeschluss und damit bis zur Realisierung notwendigen Schritte sind voraussichtlich ca. 40% der angebotenen Leistungen erforderlich (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung). Das zur Vergabe anstehende Auftragsvolumen liegt somit bei ca. 91.000 €, der Gemeinderat hat der Beauftragung zugestimmt. Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt über den noch aufzustellenden Wirtschaftsplan des geplanten Eigenbetriebs. Eine Amortisation erfolgt im Rahmen des Betriebs des künftigen Nahwärmenetzes, so dass der Gemeindehaushalt nicht belastet wird.

Erweiterung der Urnenwand in Aichelau

Die damals noch für den Betrieb des Friedhofs in Aichelau zuständige Kirchengemeinde hat im Jahr 2010 eine Urnenwand mit sieben Kammern beschafft.

Nachdem die Anlage weitgehend belegt ist, sind im Haushaltsplan 8.000 € für eine Erweiterung der Anlage eingeplant. Vorgesehen ist, in östlicher Richtung jeweils eine weitere drei- und zweistöckige Anlage anzubauen, so dass im Endausbau 2-3-2-3-2 Kammern vorhanden sind. Diese Anordnung wäre von der Symmetrie her am besten geeignet. Die Anlage wurde 2010 von der Firma Weiher aus Freiburg geliefert. Aus gestalterischen Gründen sollte auch bei einer Erweiterung dieses Fabrikat verwendet werden. Vom Betrag her ist eine freihändige Vergabe möglich. Von der Firma Weiher liegt ein aktualisiertes Angebot für eine entsprechende Erweiterung der Anlage vor, dieses beläuft sich auf 8.023,58 €. Hinzu kommt der Bauhofaufwand für die Erstellung des Sockels, so dass sich der Gesamtaufwand voraussichtlich auf ca. 8.500 € belaufen wird. Im Haushaltsplan sind für diese Maßnahme 8.000 € eingeplant. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe und der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zu.

Kategorien: Allgemein