Grünes Licht von der Denkmalbehörde für das Huldstetter Baugebiet

Foto: Michelangelo Maugeri

Die Gemeinde wurde vom Landesamt für Denkmalpflege wie folgt über das Ergebnis der Sondierungsarbeiten informiert:

Im Zuge der Ausweisung des Neubaugebiets „Im Pfarrgarten“ in Huldstetten wurden seit Ende März von der Fa. ArchaeoBW im Auftrag der Gemeinde Pfronstetten archäologische Voruntersuchungen durchgeführt.

Huldstetten wird erstmals in den Quellen des Klosters Zwiefalten vom Ende des 11. Jahrhunderts als Hulstetin erwähnt. Die Namensendung -stetten lässt die Entstehung der Siedlung in der älteren Ausbauzeit des 7./8. Jahrhunderts vermuten. Das Bestimmungswort im Ortsnamen Hul- dürfte auf das althochdeutsche Wort huli (Höhle, Höhlung, Tiefe, Abgrund) oder aber auf (ebenfalls althochdeutsch) huliva (Sumpf, Morast, Pfuhl, Tümpel, Lache) zurückgehen. Die Siedlung ist somit nach ihrer topografischen Lage „zu der Wohnstätte bei dem Abgrund/der Höhle/ dem Tümpel“ benannt. Auf ortsansässigen Adel weist möglicherweise ein mehrfach in urkundlichen Quellen des späten 13. Jahrhunderts erwähnter Walter von Huldstetten hin. Weitere Nachweise fehlen hierzu jedoch, wobei weder eine Burg, noch ein Adelssitz im Dorf bekannt sind. Das Kloster Zwiefalten erwarb 1412 Vogtei und Gericht vom Grafen Heinrich von Rechberg und war in der Folgezeit bis zum Übergang an Württemberg Grundherr in Huldstetten.

Das Planungsgebiet „Im Pfarrgarten/Kirchstraße“ liegt unmittelbar südlich der Kirche St. Nikolaus und Agatha, die als Kristallisationspunkt der frühen Siedlungsentwicklung angesehen werden kann. Somit erschien es möglich, auf diesem Areal archäologische Befunde und Funde aus der Frühzeit des Orts anzutreffen. Zudem war das Gelände zumindest in den letzten 200 Jahren unbebaut und bot folglich gute Erhaltungsbedingungen für möglicherweise im Boden befindliche archäologischen Quellen.

Bei der Untersuchung wurden auf dem Areal sechs parallel Sondagestreifen von ca. 4 m Breite und etwa 50 m Länge angelegt, in denen mit Hilfe eines Baggers der Oberboden abgetragen wurde, um ggf. darunter liegende archäologische Strukturen erkennen zu können. Entgegen der Vermutung wurden hierbei jedoch keine archäologisch relevanten Befunde oder Funde angetroffen, sodass die Fläche von Seiten Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart nun zur Bebauung freigegeben werden kann.

Aus Sicht des Landesamtes für Denkmalpflege ist dieser negative Befund aber insofern von Bedeutung, als dass frühe Siedlungsstrukturen in Huldstetten innerhalb des Altorts nun an anderer Stelle vermutet werden können und zudem durch die an dieser Stelle anstehenden Baumaßnahmen kein Verlust archäologischer Quellen zur Ortsgeschichte hingenommen werden muss. Die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pfronstetten ist positiv hervorzuheben.

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